Anlagensicherheit und Genehmigungsmanagement
Jede Änderung oder Erweiterung einer Anlage bringt neben technischen auch gesetzliche Anforderungen mit sich, insbesondere bei Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt. Dabei greifen Genehmigungsrecht Anlagensicherheit und weitere Regelwerke eng ineinander.
Wir unterstützen Sie, relevante Anforderungen frühzeitig zu erkennen, Genehmigungsverfahren strukturiert vorzubereiten und die Abstimmung mit Behörden zielgerichtet zu führen. Wir arbeiten eng mit Planungsbüros, Fachgutachter*innen und Ihnen zusammen und verstehen uns als verbindendes Element im gesamten Prozess.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Genehmigungsverfahren. Wir begleiten Sie von der Planung über die Genehmigung bis zum sicheren Betrieb Ihrer Anlage.
Fachlich & vertrauensstark
- Ganzheitlicher Blick auf Genehmigungen und Anlagensicherheit
- Erfahrung aus über hundert Genehmigungsverfahren
- Über 40 Jahre Erfahrung im Bereich Chemical Compliance
- Zentrale Schnittstelle für Behörden und Projektbeteiligte
- Rechtsicherheit im Betrieb mit praxisnahen Lösungen
- Verlässliche und umfassende Begleitung von der Planung bis zum sicheren Betrieb
Ihre Expertin für Anlagensicherheit und Genehmigungen
Stephanie Vogt | Health-Safety-Environment
Unsere Dienstleistung rund im Genehmigungsmanagement
Genehmigungsprozess
- Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen und Verfahren
- Erstellung und Einreichung erforderlicher Genehmigungsanträge
- Aufbau oder Aktualisierung eines unternehmensspezifischen Genehmigungskatasters
- Überprüfung der bestehenden Genehmigungssituation (z. B. im Rahmen eines Compliance-Checks)
- Genehmigungsvorplanung und Abstimmung mit beteiligten Behörden
- Teilnahme an oder Durchführung von Behördengesprächen (behördliches Schnittstellenmanagement)
- Bewertung und Kommentierung von Genehmigungsentwürfen
- Zusammenstellung und Auswertung der Nebenbestimmungen nach Genehmigungserteilung
Erstellung und Einreichung von behördlichen Unterlagen
- Erstellung von Genehmigungsanträgen und Anzeigen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Ausarbeitung von Erlaubnisanträgen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Erstellung und Bearbeitung von Anzeigen nach AwSV, 42. BImSchV oder 44. BImSchV
Anforderungen der 12. BImSchV
- Bewertung vorhandener Stoffmengen einschließlich Quotientenberechnung zur Einstufung nach Störfallrelevanz
- Erstellung bzw. Überarbeitung erforderlicher Dokumente (Sicherheitsbericht, BAGAP, Konzept zur Verhinderung von Störfällen, Sicherheitsmanagementsystem)
- Unterstützung bei der Information der Öffentlichkeit gemäß § 8a und § 11 der 12. BImSchV
- Abstimmung und Kommunikation mit zuständigen Behörden zur Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung aller Anforderungen
Stellung von Fachkräften und externen Beauftragten:
- Immissionsschutzbeauftragte
- Störfallbeauftragte
- Abfallbeauftragte
- Gewässerschutzbeauftragte
- Gefahrgutbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Brandschutzbeauftragte
Schulungen/Unterweisungen
- Schulungen und Unterweisungen zu betrieblichen und rechtlichen Pflichten
- Unterstützung bei der Übertragung und Wahrnehmung von Betreiberpflichten
- Vermittlung der Anforderungen an Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen
- Workshops zur Vorbereitung und Durchführung von Genehmigungsverfahren gemäß BImSchG
- Eventuelle Betriebsspezifika werden im Vorwege abgeklärt und in der Schulung berücksichtigt
Helpline
- Schneller Rückgriff auf das Wissen der UMCO
- Anfragen werden per Telefon oder E-Mail entgegengenommen und bearbeitet
- Beratung zu rechtlichen Anforderungen im Bereich Health, Safety und Environment
- Beratung zu chemikalienrechtlichen Anforderungen
Darum sind wir die richtige Wahl für Sie
"In vielen Genehmigungsverfahren nach BImSchG zeigt sich: Projekte verzögern sich häufig, weil Anforderungen zu spät erkannt oder Abstimmungen nicht eindeutig getroffen werden. Wir begleiten Sie verlässlich durch den gesamten Genehmigungsprozess – zügig, transparent und mit dem Ziel, Ihr Vorhaben sicher zum Abschluss zu bringen. Klarheit, Kommunikation und Erreichbarkeit stehen dabei für uns an erster Stelle.“
Stephanie Vogt | Safety-Health-Environment, Umweltschutz und Genehmigungen
Wissenswertes zur Anlagensicherheit und Genehmigungen im Überblick
Ob eine Anlage gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig ist, kann dem Anhang 1 der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entnommen werden.
Sollte eine Anlage im Anhang 1 aufgeführt sein, ist zu überprüfen, ob Kapazitätsschwellenwerte vorhanden sind oder nicht. Wenn Schwellen vorhanden sind. Erst bei Erreichung und Überschreitung der Schwellen, ist eine Genehmigung gemäß BImSchG für die Anlage erforderlich.
Antworten hierzu finden Sie in unserem Blogartikel Wann benötigt man eine*n Immissionsschutzbeauftrafte’n?
Ein Genehmigungsantrag oder eine Anzeige nach WHG, BImSchG oder BetrSichV beruht auf deutschem Recht. Die Amtssprache ist somit Deutsch und der gesamte Antrag bzw. die Anzeige ist auf Deutsch zu erstellen, inkl. aller Anhänge.
Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorgaben.
Derzeit wird in einigen Bundeländern, wie Hamburg, Schleswig-Holstein oder Sachsen, mit der Elektronischen immissionsschutzrechtlichen Antragsstellung (kurz ELiA) gearbeitet. Andere Bundesländer arbeiten noch mit Formblättern, die auf den Internetseiten der zuständigen Behörden heruntergeladen werden können. Dies ist mit der zuständigen Behörde abzustimmen.
Gut zu wissen: die bundesweite Einführung von ELiA-Online ist geplant und wird nach und nach in den unterschiedlichen Bundesländern eingeführt. Informationen finden Sie unter: ELiA Online
Je nach Verfahrenstyp dauert ein Genehmigungsverfahren in der Praxis zwischen sechs und zwölf Monaten. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann abweichen, insbesondere bei komplexen Vorhaben.
Grundsätzlich hat die zuständige Behörde je nach Art des Verfahrens unterschiedliche Bearbeitungszeiträume.
- Bei Anzeigen gemäß § 15 BImSchG haben die Behörden einen Monat Zeit, sich dazu zu äußern, ob ein Genehmigungsantrag erforderlich ist oder nicht. Bei einem Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG gibt es zwei Varianten, das förmliche Verfahren und das vereinfachte Verfahren. Das förmliche Verfahren dauert 6 Monate und das vereinfachte Verfahren dauert 3 Monate. Beide Fristen können einmalig von der Behörde um 3 Monate verlängert werden.
- Bei einer Neugenehmigung gemäß § 4 BImSchG hat die Behörde 7 Monate Zeit, den Genehmigungsantrag zu bearbeiten. Die Frist kann einmalig von der Behörde um 3 Monate verlängert werden.
Wichtig bei all diesen Fristen ist, dass diese erst starten, wenn die Behörde den Antrag oder die Anzeige für Vollständig erachtet.
Die Kosten für einen Genehmigungsantrag oder eine Anzeige nach BImSchG können stark variieren. Je nach Bundesland sind Gebührenordnungen vorhanden, in denen grobe Kalkulationen aufgeführt werden. Dies ist jedoch abhängig von der Investitionssumme des Vorhabens.
Wenn in Ihrem Betrieb Stoffe oder Gemische vorhanden sind, die nach Anhang I der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) einer der dort genannten Gefahrenkategorien zugeordnet sind oder namentlich aufgeführt werden, ist eine Überprüfung der vorhandenen Mengen dieser Stoffe erforderlich.
In Anhang I der 12. BImSchV sind zu jedem Stoff bzw. jeder Gefahrenkategorie Mengenschwellen angegeben. Diese bestimmen, ob Ihr Betrieb als Betriebsbereich der unteren oder der oberen Klasse einzustufen ist:
- Betriebsbereich der unteren Klasse: Die Mengenschwellen der Spalte 4 werden erreicht oder überschritten, die Werte der Spalte 5 jedoch nicht. In diesem Fall gelten die Grundpflichten des Ersten Abschnitts der Verordnung.
- Betriebsbereich der oberen Klasse: Die Mengenschwellen der Spalte 5 werden ebenfalls überschritten. Dann greifen zusätzlich zu den Grundpflichten auch die Erweiterten Pflichten des Zweiten Abschnitts der 12. BImSchV.
Eine sorgfältige Mengenprüfung ist daher die Grundlage für die korrekte Einstufung Ihres Betriebs und die Einhaltung der geltenden Sicherheitsanforderungen