In einem komplexen Regelungsumfeld müssen Unternehmen nicht nur die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kennen, sondern auch über bevorstehende Änderungen informiert sein und ihre Produkte entsprechend anpassen. Versäumnisse in der Compliance können weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen – von Vertriebsverboten über empfindliche Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen. Für chemische Produkte sind insbesondere drei zentrale EU-Verordnungen relevant: die REACH-Verordnung, die CLP-Verordnung sowie die Biozidprodukte-Verordnung (BPR).
Die Marktüberwachung (MÜ) basiert auf einem komplexen Geflecht aus EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen. Grundlegend ist die EU-Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, die seit Juli 2021 vollständig in Kraft ist und einen einheitlichen Rahmen für die MÜ in allen EU-Mitgliedstaaten schafft. Sie zielt neben einer Verbesserung der Einhaltung der Produktvorschriften auf die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs. Die effektive Durchsetzung obliegt dabei den Marktüberwachungsbehörden (MÜB) der Mitgliedstaaten. Eine wichtige Quelle, um sich als Unternehmen mit den geplanten Zielsetzungen der MÜB zu beschäftigen, sind die Marktüberwachungsstrategien, die gemäß Artikel 13 der (EU) 2019/1020 mindestens alle vier Jahre erstellt werden müssen. Diese sind öffentlich zugänglich und bieten aktuell, z. B. für Deutschland, einen guten Einblick in die Strategie für den Sektor Chemikaliensicherheit im Zeitraum 2022–2025.
In Deutschland obliegt die MÜ chemischer Produkte vorrangig den zuständigen Behörden der 16 Bundesländer. Diese führen Inspektionen durch, prüfen Produkte und ahnden Verstöße. Die föderale Aufteilung erfordert jedoch Koordination auf Bundesebene, um einheitliche Maßstäbe sicherzustellen. Hierzu dienen die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) sowie die 2018 eingerichtete Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung als zentrale Koordinationsstelle. Des Weiteren existiert das beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingerichtete Deutsche Marktüberwachungsforum (DMÜF), welches auf das Marktüberwachungsgesetz (MÜG) zurückgeht.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat selbst keine direkten Durchsetzungsbefugnisse. Eine ihrer wichtigen Funktionen ist die Beherbergung und Unterstützung des Forums für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung (Enforcement Forum). Dieses Forum, bestehend aus Vertretern der nationalen MÜB, koordiniert die harmonisierte Durchsetzung von REACH, CLP, PIC, POP und BPR im Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu entwickelt es REACH- bzw. Biocides-EN-FORCE-Projekte (REF/BEF-Projekte), fördert den Austausch bewährter Praktiken und erarbeitet gemeinsame Vorgehensweisen für Inspektoren. Die EN-FORCE-Projekte und ihre Schwerpunkte werden im Voraus angekündigt, so dass sie in der strategischen Compliance-Planung der Unternehmen berücksichtigt werden können.
Ein wichtiges Werkzeug der MÜB ist das teilöffentliche Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung (ICSMS), eine EU-weite Datenbank, in der Behörden Prüfergebnisse und Maßnahmen zu unsicheren Produkten austauschen. Über das ICSMS können MÜB Meldungen zu Verstößen einstellen und sehen, ob in anderen Mitgliedstaaten ähnliche Fälle aufgetreten sind – so wird Doppelarbeit vermieden und grenzübergreifendes Vorgehen erleichtert. Öffentlich verfügbar, inkl. detaillierter Statistiken, ist das Safety Gate (ehemals RAPEX), das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Non-Food-Produkte. Hier finden sich öffentlichkeitswirksam Meldungen von nationalen Behörden zu Produkten, die gemäß eines definierten Risikobewertungsschemas ein ernstes Risiko darstellen. Die Anzahl der Meldungen in den einzelnen Kategorien (z. B. chemische Produkte) können als grober Indikator für die Entdeckungsrate gefährlicher Produkte dienen. Um die Überwachungsintensität in einzelnen Ländern bewerten zu können, sollten sie jedoch im Verhältnis zur Bevölkerungs- und ggf. Marktgröße betrachtet werden. Zudem bietet sich ein Abgleich mit den durchgeführten REF-Projekten an, um produktgruppenspezifische Meldungspeaks erklären und richtig einordnen zu können.
Dr. Clemens Jochem | Leitung Geschäftsfeldentwicklung und Produktmanagement
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