Gefahrstoffe

Neues Gebührensystem für die Produktmeldung in Belgien ab 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen!

Ab dem 1. Januar 2026 führt Belgien ein neues, jahresbasiertes Gebührenmodell für die Meldung gefährlicher Gemische ein. Statt für einzelne Meldungen Gebühren im Voraus zu entrichten, erhalten Unternehmen künftig eine jährliche Sammelabrechnung auf Basis der eingereichten Produktmeldungen. Dies kann insbesondere für Unternehmen mit einem großen Sortiment an gefährlichen Gemischen deutliche Kostenvorteile bringen. Änderungen an der Zusammensetzung gelten weiterhin als Neumeldung. Meldungen bis zum 31. Dezember 2025 bleiben vom neuen Modell unberührt.

3 Min.

23.01.2026
Geldscheine in Euro

Unternehmen, die in der EU gefährliche Gemische in Verkehr bringen, sind verpflichtet gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der CLP‑Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) ihre Meldepflichten zu erfüllen. Ziel dieser Meldungen ist die Bereitstellung vollständiger Informationen zu den im Gemisch enthaltenen Stoffen, damit nationale Giftinformationszentren im Notfall schnell und angemessen reagieren können.

In Belgien müssen diese Informationen spätestens 48 Stunden vor dem Inverkehrbringen an das belgische Antigiftzentrum übermittelt werden. Bis zum 31. Dezember 2025 war zudem eine gebührenpflichtige Vorabmeldung pro Gemisch oder pro Gruppe gleichwertiger Gemische erforderlich. Dieses System wird nun durch ein jahresbasiertes, mengenabhängiges Gebührenmodell ersetzt.

Was beinhalten die Gebührenänderungen für die Produktmeldung in Belgien konkret?

Für Produktmeldungen ab dem 1. Januar 2026 gelten gemäß dem Königlichen Erlass vom 2. Juli 2025 folgende Regelungen:

  • Für Produktmeldungen, die innerhalb eines Kalenderjahres von einem Akteur der Lieferkette (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender, Händler, Alleinvertreter) getätigt werden, wird eine Sammelrechnung zu Beginn des Folgejahres gestellt.
  • Die Gebühr wird nicht mehr vorab für jede einzelne Meldung fällig, sondern rückwirkend als Sammelbetrag für alle im Jahr eingereichten Meldungen erhoben.
  • Änderungen der Produktzusammensetzung, die eine Aktualisierung der Mitteilung gemäß Anhang VIII Teil B Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erforderlich machen, gelten als neue Meldung. Das jeweilige Gemisch wird somit als neues Gemisch gezählt.

In der folgenden Tabelle ist die ab dem 01.01.2026 gültige Gebührenstruktur abgebildet.

Anzahl der jährlich pro Akteur gemeldeten Gemischejährliche Gebühr in Euro ab 01.01.2026 (neu)jährliche Kosten in Euro bis 31.12.2025 (alt)
1-50bis zu 1.000
6-20500bis zu 4.000
21-751.000bis zu 15.000
76-1002.000bis zu 20.000
101-2503.000bis zu 50.000
251-5005.000bis zu 100.000
501-1.0007.000bis zu 200.000
1.001-2.00010.000bis zu 400.000
2.001-5.00015.000bis zu 1.050.000
5.001-10.00020.000bis zu 2.000.000
>10.00040.000>2.000.000

Gebührenstruktur PCN-Meldung in Belgien ab 01.01.2026

Welche Auswirkungen hat die Gebührenänderung für die Produktmeldung auf Unternehmen?

Die Aktualisierung stellt eine wesentliche Veränderung der belgischen Gebührenstruktur für die Meldung gefährlicher Gemische dar und bringt erhebliche Auswirkungen mit sich:

  • Für Unternehmen mit einem weitreichenden Produktsortiment kann diese Neuerung eine deutliche Kostenersparnis für die Produktmeldungen in Belgien bedeuten.
  • Es gilt zu beachten, dass bei verspäteter Zahlung nach Fälligkeitsdatum der ersten Zahlungserinnerung eine Gebührenerhöhung um 20% erfolgt.
  • Alle bis zum 31.12.2025 eingereichten Meldungen sind nicht von der Neuregelung betroffen.

Melissa Reibold | Gefahrstoffe

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