Was passiert, wenn nach einreichen einer DUIN der Import vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines vollen Registrierungsdossiers eingestellt wird?
Nach einreichen einer DUIN müssen zunächst innerhalb von 300 Tagen (beginnend ab dem 1. Januar 2021) grundlegende Daten (z.B. EU-Registrierungsnummer) angegeben werden. Im Anschluss hat der Importeur 2-6 Jahre Zeit, um ein volles Registrierungsdossier einzureichen. Wenn innerhalb dieser Zeit die entsprechenden Unterlagen nicht bei der HSE eingehen, wird die Registrierung automatisch inaktiviert. Es dürfen keine weiteren Importe über diese DUIN stattfinden. Gebühren werden in diesem Falle nicht fällig und es ergeben sich auch keine weiteren Pflichten für den Registranten. Um die Stoffe weiter importieren zu können, müsste jedoch eine Neu-Registrierung, sprich Einreichung des vollständigen technischen Registrierungsdossiers, erfolgen.
Wie sind die Tonnagebänder unter UK-REACH gestaffelt und wie hoch sind die Registrierungsgebühren?
Die Tonnagebänder und Registrierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
Tonnageband [t/a] | Registrierungsgebühren (Co-Registrierung) | |
Min. in £ / €* | Max. in £ / €* | |
< 1 | - | - |
1 - 10 | 57 / 63 | 740 / 820 |
10 – 100 | 153 / 169 | 1.990 / 2.205 |
100 – 1.000 | 409 / 453 | 5.320 / 5.895 |
> 1.000 | 1.103 / 1.222 | 14.342 / 15.891 |
* Umrechnungskurs 07.01.2021: 1 £: 1,1074 €, gerundet auf volle Euro.
Wie unter EU-REACH gibt es reduzierte Gebühren für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen.
Wann wird die UK-REACH-IT zur Verfügung stehen und gibt es Guidance Dokumente?
Die UK-REACH-IT „Comply with UK-REACH” ist seit dem 1. Januar 2021 zugänglich. Einen Link finden Sie hier. Entsprechende Guidance Dokumente für die Erstellung eines Accounts für „Comply with UK-REACH“ finden Sie hier. Weitere Hilfestellung, z. B. wie eine Registrierung in „Comply with UK-REACH“ erfolgt, können Sie hier abrufen.
Wer muss unter UK-REACH auf den SDBs eingetragen werden? Reicht der EU-Lieferant oder muss der UK-Importeur eingetragen sein?
Hier gilt, dass seit dem 1. Januar 2021 der Importeur mit Sitz in Großbritannien auf dem Sicherheitsdatenblatt eingetragen werden muss. Zusätzlich kann zum Beispiel auch der Nicht‑GB-Hersteller angegeben werden, solange es nicht zu Verwirrungen der Kunden kommt. Für diese Regelung sieht die britische Regierung keine Übergangsfristen vor. Ergänzung: Die Verpflichtung zur Erstellung eines SDB unter UK-REACH liegt bei der britischen Firma (z. B. Importeur oder Alleinvertreter). Der nicht-britische Lieferant muss kein UK-REACH konformes SDB liefern.
Weitere Fragen zu Gemischen und Artikeln, Meldungen an Giftinformationszentren, Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Verfügbarkeit von Rechtstexten haben wir in unserem ersten Teil dieser Blogartikelreihe beantwortet.
Auf der Seite der Health and Safety Executive (HSE) bzw. der Rechtstext Datenbank des Vereinigten Königreiches werden akutelle Neuigkeiten zur Verfügung gestellt. Hier stehen die „Änderungsverordnung“ der EU-REACH bzw. die „Änderungsverordnung“ der CLP Verordnung zur Verfügung.
Der Brexit ist vollzogen und die Regelungen unter UK-REACH sind konkretisiert. Machen Sie sich mit Ihrer Rolle und Ihren Möglichkeiten vertraut, auch weiterhin von und nach Großbritannien zu handeln. Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren Sie sich zum Beispiel über die Seite der britischen Regierung. Wir werden Sie in unserem Blog und in unseren Seminaren weiterhin über aktuelle Änderungen informieren. Schauen Sie daher regelmäßig auf unserer Seite vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
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Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um das Thema Brexit und UK-REACH. Wir beraten Sie gern über Ihre Möglichkeiten zur Registrierung unter UK-REACH und allen relevanten Regelungen hierzu. Wir helfen Ihnen einen passenden Weg für Sie zu finden und freuen uns, wenn Sie uns kontaktieren! Natürlich sind wir auch in allen EU-REACH-Belangen für Sie da. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.
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