REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um einen Stoff erweitert

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 27.06.2024 die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) um einen Stoff erweitert. Insgesamt stehen nun 241 potenziell für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe auf der Liste.

4 Min.

27.06.2024

Betroffene Substanzen

Der Stoff findet Anwendung in Flammschutzmitteln.

StoffnameEC-NummerCAS-NummerGrund der AufnahmeAnwendungsbereich
Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide201-279-380-43-3Reproduktionstoxisch (Artikel 57c)Flammschutzmittel

Eine Übersicht über alle 241 Stoffe und Stoffgruppen finden Sie hier.

Was ist die Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) enthält Substanzen, die aufgrund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt für ein Zulassungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) in Betracht gezogen werden. Diese Stoffe sind dafür bekannt, krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, persistent oder bioakkumulierbar zu sein. Das langfristige Ziel ist, diese gefährlichen Substanzen durch Zulassungsverfahren und Beschränkungen vom Markt zu nehmen.

Neue Verpflichtungen

Für betroffene Unternehmen ergeben sich mit der Aufnahme ihres Stoffes in die Kandidatenliste folgende Verpflichtungen:

  • Lieferanten von Stoffen oder Gemischen mit SVHC-Stoffen müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen
  • Lieferanten von Erzeugnissen, in denen ein SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten ist, müssen ihren Kunden umgehend ausreichend Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellen und auf Verbraucherfragen innerhalb von 45 Tagen reagieren
  • Importeure und Hersteller von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten und auf eine Jahresmenge von über 1 Tonne kommen, müssen die ECHA innerhalb von 6 Monaten über eine „Substance in Articles-Notification“ davon in Kenntnis setzen
  • Inverkehrbringer von Erzeugnissen die einen SVHC-Stoff mit einem Masseanteil über 0,1% enthalten müssen einen Eintrag in der SCIP-Datenbank vornehmen.

Steve  Scholze | REACH-Experte

Unsere Empfehlung

Überprüfen Sie, ob und wie Sie von den neuen Verpflichtungen betroffen sind, wenn Ihr Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Da ein SVHC für ein zukünftiges Zulassungsverfahren in Betracht gezogen werden kann, empfehlen wir nach weniger gefährlichen Alternativen zu suchen. Beachten Sie auch die Möglichkeit, dass bestimmte Verwendungen des Stoffes beschränkt werden könnten. Verfolgen Sie die zukünftigen Pläne der ECHA, um rechtzeitig auf mögliche regulatorische Änderungen reagieren zu können. 

Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen rund um SVHC-Stoffe. Unser Team für Registrierungen und Zulassungen hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Zusätzlich arbeiten wir mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können. 

Unser Beratungsansatz

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