ECHA bleibt dabei: Meldepflicht für SCIP-Datenbank kommt 2021

REACH
Gefahrstoffe
Compliance

Vivien Gutknecht, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 10. August 2020

Dass die Meldepflichten für SVHCs (besonders besorgniserregende Stoffe) unbequem ist, ist jedem klar, der Erzeugnisse, die SVHCs mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten, herstellt und / oder vertreibt. Zudem bringt die Frist Anfang 2021 für die SCIP-Datenbank (substances of concern in products) zunehmend Unternehmen in Bedrängnis. Einem Gesuch um Fristverschiebung erteilt die ECHA eine Absage.

SCIP-Datenbank

Man ist sich einig, dass man sich uneinig ist

Orgalim, europäischer Verband für Technologie und Ingenieurwesen, hatte in einem Schreiben am 9. Juli 2020 Bedenken zur Umsetzung und Rechtmäßigkeit der Informationsanforderungen für SCIP-Meldungen kundgetan und sich für eine Verschiebung der Meldefrist von mindestens einem Jahr ausgesprochen.

Derart umfangreiche Informationspflichten seien in Artikel 33 der REACH-Verordnung nicht vorgesehen, hier würden Autoritäten überschritten. Die ECHA „respectfully disagrees“, Orgalim dürfte „not amused“ sein.

Die ECHA versteht, dass die SCIP-Meldepflicht "umfangreiche Anstrengungen der Industrie […] erfordert, die die Datenbank, welche aus der „Waste Framework Derective“ (WFD) [inoffiziell Abfallrahmenrichtlinie genannt] hervorgeht, allen Parteien auferlegt". Auch, wenn es bisher bei der konsequenten Umsetzung des Artikels 33 der REACH-VO haperte, bestehe die Informationspflicht für Lieferanten schon seit 10 Jahren. Die in der Pflicht stehenden Unternehmen sollten die Frist bis zum 5. Januar 2021 eher als Gelegenheit sehen, endlich rechtskonform gemäß der REACH-VO zu agieren.

Ein Report der ECHA aus November 2019 zeigt, dass 88% der geprüften Erzeugnis-Lieferanten ihren Kunden nicht genügend Informationen über SVHCs in ihren Erzeugnissen übermitteln. Viele Unternehmen stünden noch ganz am Anfang des Prozesses, sagt Orgalim.

Zeit nutzen und Lösungen suchen

„Sie [die Unternehmen] haben noch einige Monate, um sich vorzubereiten“, kommentiert die ECHA und kündigt für die kommenden Wochen weitere Hilfestellungen und Aktualisierungen des Dokuments mit den Anforderungen an die SCIP-Informationen an.

Wer Informationspflichten umgehen möchte, dem legt die ECHA als „ultimative Lösung“ ans Herz, alle SVHCs in Erzeugnissen durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Ziel der SCIP-Datenbank sei es schließlich, „ein ungiftiges Umfeld“ zu schaffen.

Empfehlung

Es ist nicht davon auszugehen, dass die ECHA einer Forderung nach Fristverschiebung nachgeben wird. Wenn Sie Erzeugnisse mit Stoffen der Kandidatenliste (SVHCs) über 0,1 Massenprozent herstellen und / oder vertreiben, sollten Sie sich – sofern noch nicht passiert – zügig darauf einstellen, Ihren Informationspflichten nachzukommen. 

Unsere Dienstleistungen

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen unsere Experten Sie bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH-, POP- und CLP-Verordnung und helfen Ihnen dabei im Dschungel der Paragrafen und Neuerungen nicht den Überblick zu verlieren. Kommen Sie gern via E-Mail oder telefonisch auf uns zu!

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Seminare und Fortbildungen

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Compliance abonnieren

Keine Fachbeiträge mehr verpassen? Bleiben Sie fachlich auf dem neuesten Stand und lesen Sie in unserem Newsletter die aktuellen Meldungen aus unserem Blog!

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Die UMCO als Partner

Seit unserer Gründung 1982 bieten wir unseren Kunden als strategischer Partner Compliance-Lösungen für den weltweiten Vertrieb und den Umgang mit Chemikalien. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen am Standort Köln oder in Hamburg? Sprechen Sie uns an.

+49 (0)40 / 555 546 300 vertrieb@umco.de Zum Kontaktformular

Abstrakt

ECHA bleibt dabei: Meldepflicht für SCIP-Datenbank kommt 2021 (Gefahrstoffe, REACH, Compliance)

08/20: Orgalim, Verband für Technologie und Ingenieurwesen, versucht bei der ECHA (European Chemicals Agency) eine Verschiebung der Meldefrist für die SCIP-Datenbank zu erreichen. Diese verweist darauf, dass Informationspflichten bereits bestehen und Lieferanten von SVHCs sich darauf konzentrieren sollten, rechtskonform zu arbeiten.

Skript: Listen
Skript: Artikel