SHE-Management

Safety-Health-Environment ist ein wichtiges und sehr umfangreiches Thema bei unseren Kunden. So spielen beim Umgang mit Gefahrstoffen gleich mehrere Rechtsgebiete eine Rolle, u.a. das Chemikalienrecht, Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Umso wichtiger ist es, neben einer Bestandsaufnahme, ein ganzheitliches SHE-Management zu implementieren, welches regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Unser Expertenteam bietet Ihnen alle Formen der Unterstützung an – angefangen bei der Stellung von Betriebsbeauftragten über Einzelprojekte und Back-up-Beratung bis hin zur Übernahme ganzer Bereiche sowie die Ausarbeitung der dazugehörigen Dokumentation. Jeder unserer Kunden hat für seine Dienstleistung einen persönlichen Projektbetreuer, egal ob es sich dabei um eine einmalige Anfrage oder Dauerbetreuung handelt. Darüber hinaus stellen wir mit unserer Helpline sicher, dass Ihre Anliegen auch dann aufgenommen werden, wenn der zuständige Ansprechpartner einmal nicht zur Verfügung steht. Gerade bei komplexen Themen, profitieren Sie von unserem interdisziplinären Team, da wir Ihnen hier fachbereichsübergreifende Lösungen anbieten können. 

Ihre Vorteile

Zertifiziert 

Wir sind nach ISO 9001 zertifiziert.

Praxiserfahren

Profitieren Sie von unserer langen Erfahrung.

Synergien

Die Stoffdaten für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern nutzen wir auch zur Gefährdungsbeurteilung

Stellung von Betriebsbeauftragten 

Sie als Unternehmer sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet zu prüfen, für welche Bereiche und Themen eine solche Person für Ihren Betrieb erforderlich ist. Mit der Wahl eines externen Beauftragten der UMCO bauen Sie auf Experten, die nicht nur über alle wichtigen Qualifikationen verfügen, sondern auch eine langjährige Praxiserfahrung in Betrieben und im Umgang mit Behörden haben.

Zusammen mit Ihnen setzen wir die gesetzlichen Vorgaben um und steuern komplexe Aufgabenstellungen effektiv, pragmatisch und rechtskonform. Wir bieten derzeit die Stellung folgender Betriebsbeauftragten an:

  • Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und der 5. BImSchV
  • Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV und § 59 KrWG
  • Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG
  • Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und der 5. BImSchV
  • Brandschutzbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG
  • Gefahrgutbeauftragter gemäß § 8 GbV

 

Anlagensicherheit und Genehmigungen

Für einen dauerhaften rechtsicheren Status ist es unumgänglich, bei den Themen Anlagensicherheit und Genehmigungsmanagement auf dem neuesten Stand zu sein. Für Ihre Compliance erstellen wir umfassende Sicherheitskonzepte, in denen alle Belange der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge berücksichtigt werden.

Hierzu zählen neben dem klassischen Sicherheitsbericht nach § 9 der Störfallverordnung, auch betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Notfallmanagementsysteme oder Konzepte zum Brand- und Explosionsschutz. In einem jährlichen Audit nehmen wir Ihre Anlage unter die Lupe und prüfen gemeinsam mit Ihnen mögliche notwendige Anpassungen.  

Änderungen an Ihren Anlagen oder Neuplanungen bedürfen fast immer einer Genehmigung oder Anzeige in den Bereichen Immissionsschutz, Gewässerschutz oder Betriebssicherheitsverordnung. Hierbei ist die professionelle Vorbereitung und Begleitung des Genehmigungsverfahrens entscheidend für einen schnellen Erfolg. Wir garantieren Ihnen aufgrund unseres guten Netzwerkes ein effektives Zusammenarbeiten von Planern, Gutachtern, den Ansprechpartnern in den beteiligten Behörden und Ihnen als Antragsteller. In einem Rechtskataster nehmen wir alle bisherigen Genehmigungen auf und prüfen in einem regelmäßigen Turnus mit Ihnen evtl. Änderungen. Folgende Rechtsgebiete gehören u.a. zu unserem Portfolio:

Immissionsschutz

  • Neugenehmigungen nach § 4 BImSchG
  • Änderungsgenehmigungen nach § 16 BImSchG
  • Anzeigen nach §§ 15, 67 BImSchG
  • Mitteilungen zur Betriebsorganisation nach § 52 b BImSchG

 

Gewässerschutz

  • Anzeigen nach AwSV
  • Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Bewilligung nach WHG und Landeswassergesetzen
  • Erarbeitung von Betriebsanweisungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV

 

Betriebssicherheitsverordnung

  • Anträge auf Erlaubnisse nach § 18 BetrSichV

Innerbetriebliches Gefahrstoffmanagement

Sämtliche Anforderungen (§ 6 GefStoffV) und Maßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen sollten in Ihrem innerbetrieblichen Gefahrstoffmanagement zusammenlaufen. Angefangen beim innerbetrieblichen Transport und der Lagerung bis hin zur Anwendung besteht immer ein besonderes Risiko für akute oder auch langfristige Schädigungen von Mitarbeitern und Umwelt.

Wir überprüfen den Status quo mit Ihnen zusammen und erstellen bzw. aktualisieren Ihre Dokumentation. Hierzu zählen neben dem Gefahrstoffverzeichnis (auch Software basierend), Gefährdungsbeurteilungen für Gefahrstoffe, Gefahrstoffbetriebsanweisungen und Expositionsverzeichnisse. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Ableitung von Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Substitutionsprüfungen oder der Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung. Mit unserem fachbereichsübergreifenden Wissen aus der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und der Zulassung von Stoffen nach REACH, haben wir die fachliche Expertise auch chemische Zusammenhänge entsprechend tief zu betrachten.

Arbeitssicherheit

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Gerade im Zeitalter sich ständig wandelnder Arbeitsverfahren, neuer Techniken und immer größer werdender Belastungen für jeden Einzelnen, vermeidet ein umfassender Arbeits- und Gesundheitsschutz Unfälle und fördert das eigenverantwortliche Handeln der Belegschaft. Nutzen Sie unsere breite Kompetenz im Bereich Arbeitssicherheit.

Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen angefangen mit einer Bestandsaufnahme und Einzelmaßnahmen bis hin zu komplexen Arbeitsschutzmanagementsystemen. Beispiele unserer Leistungen sind das Fremdfirmenmanagement, die Kontrolle von Erlaubnisscheinsystemen sowie die Überprüfung und Erstellung von Betriebsweisungen, Gefährdungsbeurteilungen (Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe, Psychische Belastungen etc.) oder Explosionsschutzdokumenten. 

Sie als Arbeitgeber verantworten explizit die Umsetzung von Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Übertragen Sie die in § 6 ASiG genannten Aufgaben an unsere Experten als Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Diese stimmen sich eng mit Ihnen ab, schaffen maßgeschneiderte Optimierungsmaßnahmen und helfen Ihnen so Ihre Pflichten, die ihm der Gesetzgeber auferlegt hat, nachzukommen.  

Gefahrstofflagerung

Lagerkonzepte sind komplex und betreffen immer verschiedene Rechtsbereiche (u.a. TRGS 509 und 510, AwSV, BImSchG, 4. BImSchV und 12. BImSchV) sowie systematisch genehmigungsrechtliche, bauliche, technische und organisatorische Anforderungen.

Des Weiteren ist entscheidend, ob es sich bei Ihnen um einen Neubau oder Umbau handelt und ob Sie bereits ein Gefahrstofflager betreiben. Grundlage unserer Konzepte sind entweder die baulichen und technischen Gegebenheiten und Liefermöglichkeiten für Gefahrstoffe oder die Stoffe selbst, aus deren Eigenschaften sich die baulichen und technischen Anforderungen zur sicheren Lagerung ergeben. Hieraus können wir auch ableiten, ob beispielsweise eine Genehmigung benötigt wird.

Beratung, Managementsysteme und Audits

Die zentrale Säule des Arbeits- und Umweltschutzes ist eine funktionierende Organisation und das dazugehörige Managementsystem (ISO 14001, OHSAS 18001, ISO 45001), welches nachhaltig in die Strukturen und Abläufe Ihres Unternehmens eingebunden ist.

Mit unserer über langjährigen Erfahrung fällt es uns leicht mit dem Blick für das Wesentliche eine Bestandsaufnahme durchzuführen, Schwachstellen zu analysieren und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse, die Prozesse zu optimieren. Gern bieten wir auch gezielte Beratungsleistungen für Teile der Organisationsaufgaben, wie die Ausarbeitung von Verfahrens- und Prozessbeschreibungen, an.

Gemeinsam mit Ihnen führen wir jährlich interne Audits, Überprüfungsaudits und Schulungen durch. Unser Ziel ist es hierbei immer, für Sie eine optimierte betriebliche Unternehmensstruktur zu schaffen, in der die internen Abläufe für Arbeitssicherheit und Umweltschutz leicht erkennbar sind und so von allen Mitarbeitern eingehalten werden.

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