Ab dem 1. Januar 2026 tritt für Mitgliedsunternehmen der BG RCI die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Ziel der Neufassung ist es, die Betreuung von Betrieben praxisnäher, moderner und klarer zu strukturieren. Sie konkretisiert die rechtlichen Pflichten der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und stärkt die Qualität der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung.
Für Unternehmen bedeutet das: mehr digitale Möglichkeiten, mehr Flexibilität, aber auch neue Verpflichtungen. Die wichtigsten Neuerungen reichen von der Einführung digitaler Beratungsformen über die interdisziplinäre Betreuung bis hin zu klaren Mindestanteilen für die Grundbetreuung. Gleichzeitig bleibt Bewährtes wie die betriebliche Eigenverantwortung kleiner Unternehmen erhalten.
Eine seit Jahren gelebte Praxis wird nun eindeutig von der BG zugelassen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen ihre Unternehmen auch telefonisch oder online beraten. Diese digitale Form der Zusammenarbeit, die sogenannte IKT-Beratung, vereinfacht Fragen schnell zu klären und kurzfristig Unterstützung zu erhalten.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe profitieren davon, da sich durch den Wegfall langer Anfahrten leichter geeignete Fachkräfte finden lassen. Damit die Beratung weiterhin praxisnah bleibt, ist jedoch eine vorherige Betriebsbegehung vor Ort verpflichtend. Nur so können Fachleute die Arbeitsbedingungen realistisch einschätzen.
Gleichzeitig öffnet sich die Vorschrift auch inhaltlich: Fachkräfte aus weiteren Disziplinen wie Ergonomie, Biologie, Arbeits- und Organisationspsychologie oder Gesundheitswissenschaften dürfen künftig offiziell in die Betreuung eingebunden werden.
Unternehmen können ihre Fachkräfte dadurch gezielter auswählen und bei speziellen Themen externe Experten einbeziehen, auch wenn diese keine klassische ASiG-Qualifikation besitzen.
Neben der Digitalisierung stärkt die neue Vorschrift die Qualität und Transparenz in der Betreuung.
Betriebsärzte und Fachkräfte müssen künftig ihre Fortbildungen im regelmäßigen Tätigkeitsbericht dokumentieren. Damit sollen Unternehmen sicher sein, immer auf dem neuesten Stand beraten zu werden.
Für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bleibt die alternative Betreuung bestehen. Unternehmer können nach entsprechender Schulung selbst entscheiden, wann sie Fachkräfte oder Betriebsärzte hinzuziehen. Dieses Modell hat sich als besonders praxisnah und wirksam erwiesen und wird weiter gefördert.
Eine wichtige Änderung betrifft die Beschäftigtengrenze für die Regelbetreuung: Sie steigt von 10 auf 20 Mitarbeiter. Damit gewinnen viele kleine Betriebe mehr Flexibilität. Außerdem ist diese angehobene Grenze nun konsistent zu der Mitarbeiterzahl, ab der Sicherheitsbeauftragte gem. §20 SGB VII bestellt und ein Arbeitsschutzausschuss gem. §11 ASiG gebildet werden muss.
Außerdem wurde die Einstufung der Wirtschaftszweige (WZ-Klassifikation) modernisiert, sodass die Zuordnung zu den passenden Betreuungsgruppen nun einfacher und aktueller ist.
Künftig wird auch klarer zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung unterschieden:
Auch die Möglichkeit zur Delegation wird eingeführt: Fachkräfte und Betriebsärzte dürfen bestimmte Aufgaben an qualifiziertes Assistenzpersonal übertragen. Das schafft Entlastung und ermöglicht, sich stärker auf zentrale Präventions- und Beratungsaufgaben zu konzentrieren.
Dr. Andreas Timmann| Experte für Arbeitssicherheit
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis Januar 2026 nutzen, um ihre Strukturen zu überprüfen und ggf. rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen. Besonders kleinere Betriebe profitieren von der angehobenen Grenze, da künftig erst ab 20 Beschäftigten die Pflicht zur Regelbetreuung greift. Für alle Unternehmen lohnt es sich, die Gefährdungsbeurteilungen zu aktualisieren und die eigene Zuordnung in den überarbeiteten WZ-Listen sorgfältig zu prüfen. Sinnvoll kann es auch sein, bestimmte Aufgaben an qualifizierte Assistenzkräfte zu delegieren, um Prozesse effizienter zu gestalten. Wer die Zeit jetzt nutzt und schnell handelt, sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern stärkt zugleich die Sicherheitskultur, Effizienz und Handlungsfähigkeit des Unternehmens.
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