Die Bekanntmachung No. 129 beinhaltet ihren Anwendungsbereich und regelt die vom Importeur und Exporteur von gefährlichen Chemikalien zu machenden Angaben.
Die Inspektion und Kontrolle bezieht sich auf importierte und exportierte gefährliche Chemikalien, welche im nationalen Inventory of Hazardous Chemicals (Edition 2015) gelistet sind.
Der Empfänger bzw. sein Vertreter der importierten gefährlichen Chemikalien sollten beim chinesischen Zoll zu folgenden Punkten Angaben machen:
Darüber hinaus ist ein chinesisches Sicherheitsdatenblatt und Gefahrstoffetikett (Bulkware ausgenommen) vorzuhalten.
Eine Konformitätserklärung ist vom Importeur abzugeben. Diese soll folgende Angaben enthalten:
Demgegenüber steht der Versender bzw. sein Vertreter von aus China exportierten gefährlichen Chemikalien, der folgende Informationen bereitstellen sollte:
Spiegelbildlich dazu müssen Unternehmen, die zu exportierende gefährliche Chemikalien herstellen ebenfalls eine Konformitätserklärung abgeben. Darüber hinaus wird erklärt, dass das Produkt mit dem eingereichten (gefährlichen Chemikalien) Klassifizierungs-Identifizierungsreport (unter Nennung der Report-Nummer) übereinstimmt und die Selbstüberprüfung bestanden hat.
Gefährliche Chemikalien importierende oder exportierende Unternehmen sollten (verpflichtend) bestätigen, dass die Chemikalien mit den Anforderungen der wesentlichen nationalen und internationalen Vorschriften wie Übereinkommen, Standards, technischen Regularien usw. übereinstimmen.
Beim Import sollte ein chinesisches Gefahrstoffetikett an der Verpackung angebracht, sowie das Sicherheitsdatenblatt in Chinesisch vorhanden sein. Bei importierten gefährlichen Chemikalien wird im Rahmen der Kontrolle besonderen Aufmerksamkeit auf die Inspizierung der Verpackung bezüglich Typ, Symbol, Kategorie, Spezifikation, Gewicht und weiteren Verwendungsbedingungen gelegt.
Für exportierte Chemikalien sollte ein Ergebnisbericht zur Inspektion der Leistungsfähigkeit der Transportverpackung sowie zu deren Verwendung ausgestellt sein. Zum Schluss weist die Bekanntmachung noch darauf hin, dass die hier betrachteten Chemikalien, welche als Nahrungsmittel und Nahrungsmittelzusätze verwendet werden mit anderen nahrungsmittelrelevanten Anforderungen übereinstimmen sollten.
Nach Aussage chinesischer Beratungsunternehmen aus dem Bereich des globalen Chemikalienmanagements hat der GACC bestätigt, dass in der Konformitätserklärung die gesamte UN-Verpackungskennzeichnung anzugeben ist. Die z.B. in der IMO-Erklärung für die Gefahrgutbeförderung See zu machende Angabe der Bauart und Werkstoff der Verpackung, wie „Kiste aus Pappe (4G)“ sei nicht ausreichend. Es wird die Angabe der gesamten Sequenz, so wie auf der Gefahrgutverpackung aufgedruckt oder eingelassen, verlangt. Dies wird auch durch eine Auslegungsvorschrift zur genannten Bekanntmachung an einem aufgeführten Beispiel dokumentiert und damit indirekt bestätigt.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.
Unsere Gefahrgutexperten beraten Sie rund um die Themenkomplexe Beförderung, Umschlag sowie Lagerung von Gefahrgütern. Mit ihrer langjährigen Praxiserfahrung erkennen sie bereits bei der Bestandsaufnahme mögliche Problemstellungen und entwickeln zusammen mit Ihnen nachhaltige Lösungen. Von der Stellung des Gefahrgutbeauftragten nach § 8 GbV über Analysen und Audits Ihrer bestehenden Gefahrgut-Organisation bis zu Spezialthemen wie Klasse 1 und 7 oder Lithiumbatterien – UMCO finden in jedem Fall die richtig Lösung für Sie. Sollten Ihre Transporte den Geltungsbereich der bekannten Gefahrgutvorschriften wie ADR oder IMDG-Code verlassen, unterstützen wir Sie gern bei Fragen zum US-amerikanischen und chinesischen Gefahrgut und- gefahrstoffrechts, insbesondere bei der Erstellung von chinesischen SDB und Etiketten. Sprechen Sie uns einfach an.
Mit unserem Know-how lösen wir eine Vielzahl an China-Anfragen unserer Kunden im eigenen Haus und übernehmen die Erstberatung in Deutschland. Es gibt aber immer auch Anfragen, bei denen die Sprache, die Kultur und das Rechtsverständnis sowie die lokalen Netzwerke von wichtiger Bedeutung sind. Aus diesem Grund arbeiten wir seit Jahren in enger Kooperation mit REACH24H in China zusammen. Für Sie als Kunden bedeutet das, dass Sie sowohl hier in Deutschland als auch vor Ort die notwendige Expertise erhalten, um Ihre Projekte effizient zu managen.
Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!
Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!
Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!
Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden.
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt.
04/21: Der Versand von gefährlichen Chemikalien nach und aus China unterliegt nicht nur Gefahrgutbeförderungs- und Gefahrstoffvorschriften, sondern auch Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, wie z.B. den chinesischen Zollvorschriften. Deren Nichtbeachtung kann zu Transportverzögerungen führen. Doch lesen Sie mehr…
Artikel öffnen