Gefahrstoffe begegnen uns in vielen Bereichen des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Sie sind beispielsweise in Reinigungsmitteln, Farben, Lösungsmitteln oder Chemikalien enthalten. Der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Deshalb ist es wichtig, ihre Gefahren zu kennen und die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Der Begriff Gefahrstoff wird gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert als
Es gibt verschiedene Gefahrstoffarten, die nach ihren gefährlichen Eigenschaften eingeteilt werden.
Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische wird in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) geregelt.
Gefahrstoffe werden anhand von Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern (z. B. „Gefahr“ oder „Achtung“) sowie H- und P-Sätzen auf der Verpackung gekennzeichnet. Diese sog. Kennzeichnungselemente sind international einheitlich im GHS (Globally Harmonized System) geregelt.
Inwieweit ein Gefahrstoff aber Einfluss auf die Einstufung eines Gemisches hat, wird in der CLP-Verordnung festgelegt. Hier sind Grenzen festgelegt, bis zu wieviel Prozent eines Gefahrstoffes in einem Gemisch sein darf, bevor dieser zur Einstufung des Gemisches führt. Es wird unterschieden in allgemeine Konzentrationsgrenzwerte und spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL).
Allgemeine Konzentrationsgrenzwerte: Diese sind in Anhang I der CLP-Verordnung für bestimmte Gefahrenklassen festgelegt und dienen direkt der Einstufung von Gemischen.
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte (SCL): Diese sind in Anhang VI, Teil 3 für harmonisiert eingestufte Stoffe angegeben und haben Vorrang vor den allgemeinen Grenzwerten. Bei den Umweltgefahren kommen noch die sog. M-Faktoren hinzu.
M-Faktoren: Multiplikationsfaktoren für umweltgefährdende Stoffe, die ebenfalls in Anhang VI angegeben sind.
Was gilt für Arbeitgeber?
In Deutschland wird der Umgang mit Gefahrstoffen vor allem durch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. Sie verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen. Ergänzt wird sie durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die konkrete Hinweise für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geben. Ziel dieser Vorschriften ist es, die Gesundheit der Beschäftigten sowie die Umwelt wirksam zu schützen.
Was muss ich bei der Lagerung von Gefahrstoffen beachten. Auch die Einstufung von Gefahrstoffen oder gefährlichen Gemischen hat Einfluss auf die Art und Weise, wie das Lager zu gestalten ist, und darauf, dass nicht alle Gefahrstoffe gemeinsam gelagert werden dürfen. Dies wird in der TRGS 510 geregelt. In der TRGS 510 kann anhand der Einstufung und der Eigenschaften eines Gefahrstoffes die Lagerklasse (LGK) bestimmt werden. Über die LGK wird dann die Zusammenlagerung gesteuert.
Nicht zu vergessen ist die Wassergefährdung von Stoffen und Gemischen. Ob für einen Stoff bereits eine Wassergefährdungsklasse (WGK) vorliegt oder er eine WGK-Kennnummer besitzt, kann in der Datenbank „Rigoletto“ des Umweltbundesamtes nachgeschaut werden. Andernfalls wird die WGK gemäß den Kriterien der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bestimmt. Auch die WGK hat einen großen Einfluss darauf, welchen Verpflichtungen Sie bei der Lagerung von Gefahrstoffen obliegen.
Und was für Pflichten haben Händler in Bezug auf Gefahrstoffe?
Händler tragen eine erhebliche Verantwortung für die sichere Handhabung und Weitergabe von Gefahrstoffen. Sie müssen sicherstellen, dass alle Produkte korrekt gekennzeichnet, verpackt und dokumentiert sind. Für den Handel mit bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen können darüber hinaus besondere Erlaubnisse oder Sachkundenachweise erforderlich sein. Weiterhin gehören dazu die Weitergabe von Informationen über Zulassungen, Beschränkungen, neue Erkenntnisse zu gefährlichen Eigenschaften sowie empfohlene Risikomanagementmaßnahmen in der Lieferkette. Das Sicherheitsdatenblatt ist eines der Instrumente, welches Händlern dabei zur Verfügung steht.
Dr. Iris Töben | Gefahrstoffmanagement
Je nachdem, ob Gefahrstoffe hergestellt, formuliert, verwendet, gelagert oder gehandelt werden, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Unternehmen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz sowie zur Gefahrenkommunikation und Informationsweitergabe.
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