An der Beförderung von gefährlichen Gütern beteiligte Personen müssen über ausreichende Kenntnisse ihrer Pflichten und Verantwortlichkeiten verfügen. Gefahrgutbeauftragte sollen dies sicherstellen. Weswegen fast immer die Pflicht einer Bestellung besteht – es sei denn, Ihr Unternehmen gehört zu den Ausnahmen von der Regel.