Am 13.07.2021 wurden einige Änderungen an der TRGS 905 beschlossen, die für die indexierten Stoffe sofort zur Geltung kommen. In diesem Fall wurde keine Übergangsfrist gesetzt, da die Änderungen eher gering ausfallen. Bei den entfernten bzw. geänderten Stoffen handelt es sich hauptsächlich um Metalle, die in anderen Sammelkategorien bereits erfasst und durch eine harmonisierte Einstufung abgedeckt sind. Sollten Sie die betroffenen Stoffe verwenden, lohnt sich trotzdem ein kurzer Check, ob deren Einstufung weiterhin aktuell ist.
In Abschnitt 3 in der Liste werden die Stoffeinträge zu Bis(tributylzinn)oxid und Cobalt-Metall gestrichen (Hinweis: es besteht jeweils eine harmonisierte Einstufung). Im Verzeichnis der CAS-Nummern in Abschnitt 5 werden folgende Einträge gestrichen:
Die Stoffe befanden sich zuvor in Verzeichnis 3 im Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe. Darüber hinaus wurde der Eintrag zu Trichlormethan in folgende Fassung gebracht:
Stoffidentität
| Bewertung des AGS | Harmonisierte Einstufung | ||||||||
Bezeichnung | EG-Nr. | CAS-Nr. | K | M | Rf | RD | Hinweise | CLP-VO (Anhang VI Teil 3 Tabelle 3) (nur CMR) | ||
Trichlormethan | 200-663-8 | 67-66-3 | 1B | 2 | - | 2 | A, b, H | Carc. 2; H351 Repr. 2; H361d |
Diese Änderungen sind zwar nicht sehr umfangreich, sollten Sie aber betroffen sein, so lohnt sich eine kurze Prüfung der Einstufung Ihrer Produkte und eventuell ein Update der Datenblätter auf den neuesten Stand.
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