Gefahrstoffe

Stop-the-Clock bei CLP-Revision: Aufschub für neue Pflichten bis 2028

Die Revision der CLP-Verordnung (EU 2024/2865) bringt neue Pflichten für Einstufung, Kennzeichnung und Vermarktung chemischer Produkte. Aufgrund hoher Umsetzungskosten und Kritik aus der Industrie wurde im Rahmen des EU-Legislativpakets „Omnibus VI“ die „Stop-the-Clock“-Regelung beschlossen. Sie verschiebt zentrale Anforderungen bei Themen wie Etikettierung, Werbung und Onlinehandel einheitlich auf den 1. Januar 2028. Ziel ist eine praxisnahe, rechtssichere Umsetzung und die Entlastung der Unternehmen. Die letzte Formalität zur Erlangung der Rechtswirksamkeit steht noch aus.

3 Min.

10.11.2025
Europaflaggen wehen im Wind

Die zahlreichen neuen Anforderungen an die Einstufung, Kennzeichnung und Vermarktung chemischer Stoffe und Gemische bringen einen hohen Kosten- und Zeitaufwand für die betroffenen Unternehmen mit sich. Angesichts der Komplexität und des Umfangs dieser Änderungen sowie der ursprünglich sehr kurzen Umsetzungsfristen hat die Europäische Union die sogenannte „Stop-the-Clock“-Regelung eingeführt, die vom EU-Parlament am 23. Oktober 2025 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Formell rechtskräftig wird die Regelung, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist – dieser Schritt gilt jedoch nur noch als Formalität.

Hintergrund und Anforderungen an die Industrie

Der CLP-Revision zufolge müssen Etiketten künftig strengere Formatvorgaben erfüllen, etwa hinsichtlich Schriftgröße und Lesbarkeit, und digitale Kennzeichnung wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Im Onlinehandel und in der Werbung gelten neue Informationspflichten: Gefahrenhinweise und Piktogramme müssen bereits in der Produktdarstellung sichtbar sein und ein verpflichtender Warnhinweis ist vorgeschrieben. Für Nachfüllstationen wurden neue Sicherheits- und Kennzeichnungsvorgaben eingeführt, die den Verkauf bestimmter gefährlicher Stoffe einschränken. Zudem ändern sich Meldefristen und Transparenzpflichten, etwa durch die Offenlegung der Anmelder im Einstufungsverzeichnis und verkürzte Fristen zur Aktualisierung von Einstufungen.

Kritik und Probleme bei der Umsetzung

Die Industrie kritisiert an der CLP-Revision vor allem den hohen Umsetzungsaufwand und die damit verbundenen Kosten. Ein zentraler Kritikpunkt ist der hohe finanzielle und organisatorische Aufwand, der durch neue Formatvorgaben für Etiketten entsteht, etwa größere Schriftgrößen und strengere Layoutregeln. Diese Änderungen gelten als schwer umsetzbar, insbesondere für kleine Verpackungen, und bieten laut dem Verband der Chemischen Industrie keinen erkennbaren Mehrwert für Endverbraucher oder professionelle Anwender. Auch die erweiterten Informationspflichten im Onlinehandel und in der Werbung werden als unverhältnismäßig angesehen. Die Offenlegung von Unternehmensdaten im Einstufungsverzeichnis wird datenschutzrechtlich kritisch bewertet. Insgesamt sieht die Industrie die Änderungen als wirtschaftlich belastend und fordert mehr praxisnahe Unterstützung und längere Übergangsfristen.

„Stop-the-clock“ und Omnibus VI

Das Omnibus VI ist ein Legislativpaket der EU, das darauf abzielt, die Chemikaliengesetzgebung zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemiebranche zu stärken. Es enthält unter anderem die „Stop-the-Clock“-Regelung, die als direkte Reaktion auf die Kritik der Industrie an den kurzen und gestaffelten Umsetzungsfristen der CLP-Revision eingeführt wurde. Diese Regelung verschiebt zentrale neue Verpflichtungen zu Etikettierung, Werbevorgaben, Onlinehandel und Relabelling Fristen einheitlich auf den 1. Januar 2028. Sie soll Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung geben, Rechtsunsicherheit vermeiden und eine praxisgerechte Anpassung ermöglichen.

Der Rat der EU hat die Maßnahme am 24. September 2025 gebilligt und das Europäische Parlament hat sie am 23. Oktober 2025 mit großer Mehrheit verabschiedet. Die finale Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht noch aus, was der letzte formale Schritt ist, bevor die Regelung offiziell in Kraft tritt.

Melissa Reibold | Gefahrstoffe

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Quellen

European Parliament (2025): Classification, labelling and packaging of chemicals: MEPs agree to delay rules. DOI: https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20251017IPR30990/classification-labelling-and-packaging-of-chemicals-meps-agree-to-delay-rules (Stand: 7.11.2025)

Rat der Europäischen Union (2025): Vereinfachung: Rat billigt „Stop-the-clock“-Mechanismus für Chemikalien zur Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen. DOI:  https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/09/24/simplification-council-approves-stop-the-clock-mechanism-on-chemicals-to-provide-legal-certainty-to-businesses/ (Stand: 7.11.2025)

VCI (2024): Das Europäische Parlament nimmt Verhandlungskompromiss zur CLP-Revision an. DOI: https://www.vci.de/presse/pressemitteilungen/belastung-statt-entlastung-clp-verordnung-eu-parlament-nimmt-verhandlungskompromiss-an.jsp (Stand: 7.11.2024)

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