Wann ändert sich der UFI des gefährlichen Gemisches?
Der UFI ist ein alphanumerischer Code, der die Informationen über die Zusammensetzung des Gemischs oder einer Gruppe von Gemischen zweifelsfrei einem spezifischen Gemisch oder einer spezifischen Gruppe von Gemischen zuordnet. Er ist rezepturspezifisch und gilt somit auch für alle Produktionschargen eines Produkts, insofern keine Änderungen, wie nachfolgend genannt, erfolgen.
Ein neuer UFI wird bei Änderung der Zusammensetzung des Gemischs nach bestimmten Kriterien benötigt. Dazu gehören insbesondere Änderungen der Bestandteile (Hinzufügung, Ersetzen, Entfernung eines oder mehrerer Bestandteile). Außerdem sorgen Änderungen der Konzentration über den ursprünglich angegebenen Konzentrationsbereich bzw. über den zulässigen Grenzwert für exakt angegebene Konzentrationen hinaus für den Bedarf eines neuen UFIs. Zulässige Grenzwerte finden Sie in den „Leitlinien zu harmonisierten Informationen für die gesundheitliche Notversorgung – Anhang VIII der CLP-Verordnung“ (Abschnitt 5.3.3 (B)).
Sonderfälle bilden hierbei Änderungen der Zusammensetzung von Standardrezepturen, Kraft- oder Brennstoffen. Rechtliche Grundlagen und detaillierte Informationen zu diesen Sonderfällen sind in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Teil B, Abschnitt 3.6, 3.7) zu finden. Änderungen des UFIs einer Mixture-in-Mixure (MiM), wie in (EG) Nr. 1272/2008 (Teil B, Abschnitt 3.2.2) beschrieben, führen ebenfalls zu einem neuen UFI.
Es ist möglich und es wird auch von der ECHA zur Verringerung von Unsicherheiten bei Notrufen empfohlen, Gemische ohne Mitteilungspflicht trotzdem zu melden. Eine solche Meldung schließt ebenfalls eine Erstellung und Mitteilung eines UFIs für das jeweilige Gemisch ein.
In welchen Fällen muss der UFI nicht auf das Etikett gedruckt werden?
In der Regel muss der UFI auf dem Etikett eines gefährlichen Gemischs oder der Verpackung angegeben werden. Wenn ein Gemisch in einer äußeren Verpackung geliefert wird, und die äußere Verpackung selbst keine direkte Endverbraucherinformation enthält, muss der UFI nicht auf das Etikett gedruckt werden. In diesem Fall reicht es aus, wenn der UFI auf der inneren Verpackung abgedruckt ist. Auch für Gemische, die für den Transport und zur Verwendung an industriellen Standorten bestimmt sind, sind von der UFI-Kennzeichnungspflicht befreit, sofern der UFI im SDB angegeben wird.
Wird eine UFI-Meldung für ein Produkt benötigt, das ausschließlich auf einem Standort von A nach B transportier wird?
Hierbei muss grundsätzlich klar sein, ob Standort A und B zu derselben Firma oder Standort B zu einer anderen Firma (z. B. bei externer Lagerung) gehört. Bei einem firmeninternen Transport isolierter Zwischenprodukte wird keine Produktmeldung benötigt. Ist Standort B einer anderen Firma zugeordnet, wird das Produkt an Dritte abgegeben und ist damit meldepflichtig.
Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie klären, inwiefern Sie von der industriellen Meldung betroffen sind und die notwendigen Daten für Ihre zu meldenden Produkte sammeln. Eine gute Datenlage kann hier helfen, den Prozess zu beschleunigen. Und denken Sie daran, es ist möglich Gemische ohne Mitteilungspflicht zu melden. Dies wird zur Verringerung von Unsicherheiten bei Notrufen auch von der ECHA empfohlen.
Der durch die harmonisierte Produktmeldung verursachte administrative Aufwand ist für viele Unternehmen erheblich. Wir bei der UMCO haben daher frühzeitig mit der Entwicklung einer automatisierten Möglichkeit zur Produktmeldung begonnen. Für unsere UHCS*- bzw. SDB-Kunden aller Größenordnungen können wir eine leistungsfähige Plattform bereitstellen. Gern stehen wir Ihnen jederzeit als fachliche und strategische Berater zur Verfügung, um Ihren Meldeprozess optimal zu gestalten.
*Was bedeutet UHCS? UHCS steht für: UMCO’s Hazard Communication System. Eine von uns selbstentwickelte und kontinuierlich weiterausgebaute Softwarelösung zur SDB-Erstellung und (Kunden-)Dokumentenverwaltung inklusive verschiedener Adapterlösungen zum Informations- und Dokumentenaustausch.
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