Gefahrstoffe

Lagerklassen verstehen: Die Grundlage für eine sichere Gefahrstofflagerung

Lagerklassen dienen dazu, Gefahrstoffe sicher zu lagern und helfen bei der Bewertung zulässiger Zusammenlagerungen nach TRGS 510. Die Zuordnung zu einer Lagerklasse erfolgt auf Grundlage der Einstufung nach der CLP-Verordnung, dem Gefahrgutrecht und den Eigenschaften eines Gefahrstoffs. Unternehmen sollten die Bedeutung der Lagerklassen kennen, um gesetzliche Anforderungen einzuhalten und Risiken bei der Lagerung zu minimieren.

3 Min.

09.09.2026
Sicher verladenes Gefahrgut in Fässern

Die richtige Lagerung von Gefahrstoffen spielt eine wichtige Rolle im sicheren Umgang mit ihnen. Die Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen werden in Deutschland durch die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ geregelt.

Ein wichtiger Bestandteil der TRGS 510 sind die sogenannten Lagerklassen (LGK). Sie dienen dazu, Gefahrstoffe und Lagergüter anhand ihrer gefährlichen Eigenschaften einzuordnen. Bei der Zuordnung werden die Einstufung nach der CLP-Verordnung, gefahrgutrechtliche Vorgaben sowie weitere rechtliche und produktspezifische Eigenschaften berücksichtigt. Innerhalb einer Lagerklasse werden Gefahrstoffe mit vergleichbaren Gefährdungseigenschaften zusammengefasst, für die ähnliche Anforderungen an die Lagerung und vergleichbare Schutzmaßnahmen gelten.

Infolgedessen sind Lagerklassen maßgeblich für die Ausgestaltung von Anlagen und Lagervorrichtungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen in Deutschland.

Welche Lagerklassen gibt es?

Die TRGS 510 verwendet ein System von Lagerklassen, dessen Nummerierung von 1 bis 13 reicht, wobei die Nummer 9 nicht vergeben ist. Mehrere Lagerklassen sind zusätzlich in Unterklassen gegliedert (z. B. LGK 2A und 2B oder LGK 5.1A bis 5.1C).

Bei der Zuordnung zu Lagerklassen gilt eine feste Prioritätenfolge: Weist ein Gefahrstoff mehrere gefährliche Eigenschaften auf, entscheidet die jeweils „höhergewichtete“ Gefahr über die Einstufung. So werden z. B. physikalische Gefahren wie Explosivität vorrangig gegenüber Gesundheitsgefahren wie akuter Toxizität berücksichtigt, um das größte Risiko im Lagerkontext abzubilden. Die TRGS 510 enthält hierfür einen Zuordnungsleitfaden in Form eines Fließschemas, der die schrittweise Bestimmung der zutreffenden Lagerklasse ermöglicht.

Bei Handelswaren oder eingekauften Rohstoffen kann die Lagerklasse häufig dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Die Angabe findet sich in der Regel in Unterabschnitt 7.2 „Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten“ oder in Abschnitt 15 „Rechtsvorschriften“.

Eine Übersicht der Lagerklassen ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Lagerklasse                                                         Beschreibung
1Explosive Gefahrstoffe 
2AGase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
2BAerosolpackungen und Feuerzeuge
3Entzündbare Flüssigkeiten oder desensibilisierte explosive Flüssigkeit
4.1ASonstige explosionsgefährliche Gefahrstoffe
4.1BEntzündbare feste Gefahrstoffe oder desensibilisierter explosiver Feststoff
4.2Pyrophore oder selbsterhitzungsfähige Gefahrstoffe 
4.3Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
5.1AStark oxidierende Gefahrstoffe (flüssig oder fest)
5.1BOxidierende Gefahrstoffe (flüssig oder fest)
5.1CAmmoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen
5.2Organische Peroxide und selbstzersetzliche Gefahrstoffe
6.1ABrennbare, stark akut toxische Gefahrstoffe (Kat. 1 und 2)
6.1BNicht brennbare, stark akut toxische Gefahrstoffe (Kat. 1 und 2)
6.1CBrennbare, akut toxische oder chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.1DNicht brennbare, akut toxische oder chronisch wirkende Gefahrstoffe
6.2Ansteckungsgefährliche Stoffe
7Radioaktive Stoffe
8ABrennbare ätzende Gefahrstoffe
8BNicht brennbare, ätzende Gefahrstoffe
10Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
11Brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
12Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind
13Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind

Warum sind Lagerklassen wichtig?

Die Notwendigkeit der Lagerklassen zeigt sich besonders bei der Beurteilung von Zusammenlagerungen. Nicht alle Gefahrstoffe dürfen gemeinsam gelagert werden, da die gemeinsame Lagerung bestimmter Gefahrstoffe im Falle einer Freisetzung oder Reaktion zu Bränden, Explosionen oder Umweltschäden führen kann.

Die TRGS 510 enthält eine Zusammenlagerungstabelle, die für jede Kombination von Lagerklassen vorgibt, ob eine Zusammenlagerung zulässig ist, eine Separatlagerung erforderlich wird oder eine Zusammenlagerung nur eigenschränkt erlaubt ist.

Die korrekte Zuordnung einer Lagerklasse ist damit ein wichtiger Schritt für die sichere Lagerung von Gefahrstoffen. Für Unternehmen ist es daher entscheidend, die Lagerklasse ihrer Gefahrstoffe zu kennen, um die Anforderungen der TRGS 510 zuverlässig umzusetzen  und Gefahren, die von gelagerter Ware oder Rohstoffen ausgehen, zu minimieren.

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Quellen

Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) (2025): Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Unter: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html (abgerufen: 9. Juni 2026).

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