Seit Oktober 2020 hat die Industrie mit Hilfe der ECHA-Instrumente über 15 Millionen Meldungen in die Datenbank eingegeben. Diese Zahl umfasst auch Meldungen, die sich auf Daten beziehen, die zuvor von anderen Akteuren der Lieferkette gemeldet wurden. In der SCIP-Datenbank werden diese Meldungen, die sich auf zuvor übermittelte Daten beziehen und selbst keine zusätzlichen Artikeldaten enthalten, nicht angezeigt. Daher sind in der Datenbank ca. 7 Millionen Einträge sichtbar.
In der untenstehenden Grafik ist erkennbar, dass die meisten Meldungen im Dezember 2020 und Januar 2021, also etwa zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Meldeverpflichtung, eingegangen sind. Seitdem wurden weiterhin jeden Monat bis zu 1 Million neue Meldungen erstellt.
Aus unserer Erfahrung als Beratungsunternehmen wissen wir, dass es immer noch einige Firmen gibt, die aus diversen Gründen noch keine Meldung machen konnten – trotz Verpflichtung. Häufig leiden klein- und mittelständische Unternehmen unter den hohen Datenanforderungen, da die Beschaffung der Daten besonders viele Ressourcen bindet. Viele Lieferanten, besonders aus dem non-EU Ausland, stellen keine ausreichenden Informationen für die Meldung zur Verfügung oder strafen ihre Kunden mit Schweigen. Hier lohnt es sich hartnäckig zu bleiben, um an die benötigten Informationen zu gelangen.
Insgesamt haben bisher über 7.000 Unternehmen aus der EU Erzeugnisse und komplexe Objekte an die SCIP-Datenbank gemeldet. Die meisten Meldungen kommen wenig überraschend aus Deutschland und Italien, gefolgt von Frankreich. Die deutschen Firmen machen einen Anteil von 26 % der Unternehmen aus. Schlusslicht bilden Malta und Zypern.
Die Industrie hat die Instrumente der ECHA genutzt, um ihre Einreichungen zu erleichtern. 77 % der eingegangenen Daten wurden über den System-zu-System-Dienst übermittelt, der es den Unternehmen ermöglicht, die Daten mit ihren eigenen IT-Werkzeugen vorzubereiten und sie automatisch an die SCIP-Datenbank zu übermitteln. 22 % der Daten wurden mit Hilfe von IUCLID offline und 1 % mit Hilfe von IUCLID-Cloud-Diensten vorbereitet.
Die Unternehmen sind ihrer Pflicht auch dadurch nachgekommen, dass sie sich auf Daten bezogen haben, die zuvor an die SCIP-Datenbank übermittelt wurden. 54 % der eingegangenen Meldungen sind vereinfachte SCIP-Meldungen, und 7 % der eingegangenen Dossiers verwendeten einen Verweis auf zuvor gemeldete Daten.
Die ECHA möchte zukünftig die Darstellung der Suchergebnisse weiter verbessern, die Systeme stabiler gestalten und die Anwender bei der Meldung durch unterschiedliche Hilfestellungen unterstützen.
SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 1)
Die SCIP-Datenbank: Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland
SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 2)
SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 3)
SCIP-Datenbank − Wir stellen uns Ihren Fragen! (Teil 4)
SCIP-Datenbank – Was gibt es Neues?
SCIP-Datenbank – Ist meine Meldung noch aktuell?
Das Thema SCIP-Datenbank und die Umsetzung in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten entwickelt sich kontinuierlich weiter. Überprüfen Sie Ihr Erzeugnis-Portfolio darauf, ob Ihre Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten. Die Kandidatenliste der ECHA finden Sie hier. Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten und beginnen Sie spätestens jetzt, um alle Daten für eine Meldung zu sammeln. Aktuelle Infos zur Umsetzung finden Sie zudem auf der Website der ECHA.
Die Meldepflicht in Bezug auf die SCIP-Datenbank führt bei vielen Unternehmen zu einem erheblichen Aufwand. Wir sind Expert*innen in IUCLID und erstellen auch Ihre SCIP-Meldung für Sie. Zusätzlich können wir Sie beraten, ob und wann Sie meldepflichtig sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Einhaltung und Umsetzung aller Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung und helfen Ihnen dabei im Dschungel der Paragrafen und Neuerungen nicht den Überblick zu verlieren.
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