REACH

Weniger Verwendung von SVHC Stoffen durch das REACH Zulassungsverfahren

Die ECHA berichtet über zwei Fallstudien, die eindrücklich den Nutzen des Zulassungsverfahrens unter REACH auf die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern, SVHC) aufzeigen.

6 Min.

09.12.2021

Worum geht es?

Zu den SVHC Stoffen gehören insbesondere Stoffe, welche als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch (KMR), als hormonell wirksam (Endokrine Disruptoren), oder als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) angesehen werden.

Aus diesem Grund gehen von SVHC Stoffen besondere Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Perspektivisch sollen daher die Herstellung und Verwendung dieser Stoffe eingeschränkt und die Stoffe auf der SVHC-Liste durch weniger bedenkliche Stoffe ersetzt werden.

Stoffe von der SVHC-Liste können hierfür auf die Liste zulassungspflichtiger Stoffe nach Anhang XIV REACH Verordnung aufgenommen werden. Stoffe auf dieser Liste dürfen nicht hergestellt, eingeführt oder anderweitig verwendet werden, es sei denn, es wurde ein entsprechender Antrag bei der ECHA gestellt und genehmigt. Es gelten hierbei zudem immer besondere Auflagen, wie zum Beispiel besondere Risikominimierungsmaßnahmen und Überwachungen.

Die Fallstudien

Im Bezug zum Zulassungsverfahren stellen sich insbesondere zwei Fragen:

  1. Reduziert die Aufnahme von Stoffen auf die SVHC-Kandidatenliste deren Verwendung?
  2. Reduziert die Aufnahme von Stoffen auf die Zulassungsliste deren Verwendung?
  • Studie 1 – Herstellung von SVHC Stoffen in Schweden:

Hintergrund:

Die erste Studie stellt Zahlen aus Schweden vor. Wie in anderen nordischen Ländern müssen schwedische Firmen für bedenkliche Stoffe ihre jährlichen Herstellungs- bzw. Importmengen in einem Register melden.

Für diese Studie wurden die gemeldeten Mengen für insgesamt 97 Stoffe im Zeitraum von 1992 bis 2016 erfasst und ausgewertet.

Alle diese Stoffe waren auf der ChemSec’s SIN Liste und spätestens ab 2016 auch in die Kandidatenliste aufgenommen und 36 dieser Stoffe wurden zudem unter EU-REACH zulassungspflichtig.

Fragestellung und Ergebnis:

Ziel der Studie war es, den Einfluss einer Aufnahme in die Zulassungsliste auf die Herstellungs- und Importmenge zu quantifizieren. Hierfür wurden die Daten mit Hilfe statistischer Verfahren ausgewertet.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Aufnahme von Stoffen auf die Zulassungsliste, deren Verwendung gegenüber Stoffen auf der Kandidatenliste um durchschnittlich 41% reduziert.

 

  • Studie 2 – Freisetzung von SVHC Stoffen:

Hintergrund:

Die zweite vorgestellte Studie nutzte Daten aus dem European Pollutant Release and Transfer Register, E-PRTR). Dieses Register sammelt seit 2007 Daten zur Freisetzung über Luft, Wasser, Land, sowie als Abfall und über das Abwasser von 91 Hauptumweltschadstoffen. Gemeldet werden die Daten von ungefähr 30.000 Industriestandorten aus ganz Europa.

Der Fokus der Studie lag hierbei auf Daten von chlorierten und anderen organischen Stoffen von 2007 bis 2017.

Diese Daten wurden aufgrund von verschiedenen Gründen (u.a. Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten, sowie weiterer Qualitätskriterien) auf die folgenden Stoffe eingegrenzt:

-       1,2-Dichlorethan (DCE)

-       Oktylphenol und ethoxyliertes Oktylphenol (OP/OPEs)

-       Nonylphenol und ethoxyliertes Nonylphenol (NP/NPEs)

Diese drei Stoffe wurden 2012 bzw. 2013 auf die Kandidatenliste aufgenommen. Des Weiteren wurden 14 Kontrollsubstanzen aus dem Datensatz ausgewählt, welche im Untersuchungszeitraum nicht auf der Kandidatenliste waren.

Fragestellung und Ergebnis:

Mit Hilfe statistischer Korrelationsanalysen wurde versucht den Einfluss auf die Umweltfreisetzung durch die Listung in der Kandidatenliste zu quantifizieren.

Für DCE konnte das Modell eine Reduktion der Umweltfreisetzung um ca. 66% ermitteln.

Für NP/NPEs wurde sogar eine Reduktion um 74% ermittelt, jedoch ist hier die Unsicherheit in Bezug auf einen direkten Einfluss der Listung in der Kandidatenliste größer.

Die Auswertung der Daten für OP/OPEs wurde als nicht glaubwürdig verworfen. Hier gab es bereits im Vorfeld sehr große Schwankungen in der gemeldeten Umweltfreisetzung und der Einfluss der Listung kann daher nicht klar ermittelt werden.

Wo finde ich den vollständigen Bericht der ECHA?

Sie können sich den vollständigen Bericht auf der Seite der ECHA anschauen. Dieser ist in englischer Sprache verfügbar unter: Causal impacts of the REACH Authorisation process on the use of substances of very high concern in the EU, ECHA, November 2021.

Fazit

Beide Studien zeigen eindrücklich, dass die Listung von Stoffen auf der Kandidatenliste und weiter auf der Zulassungsliste die Herstellung, die Verwendung und den Umwelteintrag für solche besorgniserregenden Stoffe signifikant reduzieren. Gleichzeitig zeigen diese Studien jedoch auch, dass die Quantifizierung der Effekte mitunter schwierig ist.

Empfehlung

Die ECHA ist bestrebt die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen in der EU zu reduzieren. Sollten Sie mit solchen Stoffen umgehen, versuchen Sie sich möglichst frühzeitig nach Alternativen umzusehen, um bei einer Listung auf der Kandidatenliste und später auf der Zulassungsliste vorbereitet zu sein.

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