REACH

C&L-Notifizierung prüfen: Wird Ihr Unternehmensname im Inventar sichtbar?

Mit der CLP-Revision haben sich die Transparenzvorgaben für C&L-Notifizierungen geändert. Seit dem 1. Juli 2026 veröffentlicht die ECHA im öffentlichen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis grundsätzlich auch die Namen der Unternehmen, die eine C&L-Notifizierung eingereicht haben. Unternehmen sollten daher prüfen, welche bestehenden Meldungen betroffen sind und ob für einzelne Stoffe ein Antrag auf Vertraulichkeit sinnvoll ist.

3 Min.

06.07.2026
Eine Lupe vergrößert den Namen eines Unternehmens auf einem Dokument. Das Bild steht symbolisch für die öffentliche Sichtbarkeit von Unternehmensdaten.

Die Einhaltung des europäischen Chemikalienrechts erfordert von Unternehmen eine lückenlose Compliance, bei der vor allem die behördlichen Transparenzvorgaben an Bedeutung gewinnen. Eine der zentralen Pflichten ist hierbei die Klassifizierungs- und Kennzeichnungsmeldung (Classification and Labelling Notification, C&L-Notifizierung), nach der europäischen CLP-Verordnung. Hersteller und Importeure, die gefährliche chemische Stoffe entweder als Reinstoff oder innerhalb eines Gemisches in der Europäischen Union in den Verkehr bringen, sind gesetzlich verpflichtet, deren Einstufungs- und Kennzeichnungsdaten an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification and Labelling Inventory, C&L) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu übermitteln.

Die Notifizierung muss zwingend innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Inverkehrbringen des Stoffes bei der ECHA abgeschlossen sein. Wer jedoch für den betreffenden Stoff bereits ein vollständiges REACH-Registrierungsdossier eingereicht hat, ist von dieser Pflicht befreit, da die ECHA die erforderlichen Daten direkt aus der Registrierung bezieht.

Unternehmensnamen werden öffentlich sichtbar

Seit dem 1. Juli 2026 veröffentlicht die ECHA im öffentlichen C&L-Inventar grundsätzlich auch die Namen der Unternehmen, die eine C&L-Notifizierung eingereicht haben. Damit verändert sich die praktische Bedeutung der Notifizierung: Sie ist nicht mehr nur eine regulatorische Meldepflicht gegenüber der Behörde, sondern kann auch Auswirkungen auf die Sichtbarkeit eines Unternehmens im Markt haben.

Trotz des bereits verstrichenen Stichtags besteht für Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, den Schutz ihrer Unternehmensdaten wiederherzustellen. Die ECHA blockiert die Vertraulichkeitsfunktionen nach dem 1. Juli nicht, da das System eine dynamische Anpassung von Daten vorsieht. Der Schutz des Firmennamens kann durch ein zielgerichtetes Update des bestehenden Dossiers erwirkt werden.

Ihre Expert*innen im Bereich Regulatorik von Chemikalien

Nilada Kongpien-Rhenius | Registrierung und Zulassung

Unsere Empfehlung

Lassen Sie Angaben im öffentlichen C&L-Inventar nicht länger sichtbar als nötig, wenn daraus kein Vorteil für Ihr Unternehmen entsteht. Die Nichtmeldung führt zu rechtlichen Strafen – die unterlassene Aktualisierung hingegen zum Verlust Ihrer Betriebsgeheimnisse. Überprüfen Sie noch heute Ihre Angaben zur C&L-Meldung und bewerten Sie, ob die Veröffentlichung Ihres Firmennamens Rückschlüsse auf Stoffportfolios, Lieferketten oder Marktaktivität ermöglichen kann. So können Sie prüfen, ob ein Antrag auf Vertraulichkeit oder ein gezieltes Update bestehender Meldungen sinnvoll ist.

Gern helfen wir Ihnen dabei, die Vertraulichkeit Ihrer C&L-Notifizierung für Ihr Unternehmen zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzubereiten. Sprechen Sie uns an!

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Das könnte Sie auch interessieren:

Verpassen Sie keine News mehr!

Erhalten Sie mit unseren Newslettern relevante Informationen zu Gefahrstoffen, Bioziden, REACH, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Gefahrgut – direkt in Ihren Posteingang. 

Nach oben