Mit der Verordnung (EU) 2023/1464 hat die Europäische Kommission die Freisetzung von Formaldehyd aus Erzeugnissen und im Innenraum von Straßenfahrzeugen beschränkt. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist werden die Vorgaben für Erzeugnisse nun anwendbar: Nach dem 6. August 2026 dürfen betroffene Produkte nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die festgelegten Grenzwerte einhalten.
Für Straßenfahrzeuge endet die Übergangsfrist ab dem 6. August 2027. Welche Grenzwerte gelten, welche Erzeugnisse ausgenommen sind und was Unternehmen beachten müssen, fassen wir im Folgenden zusammen.
Ab dem 6. August 2026 gelten folgende Grenzwerte für die von Erzeugnissen freigesetzte Formaldehydkonzentration:
Ab dem 6. August 2027 gilt für Straßenfahrzeuge ein Grenzwert von 0,062 mg/m3. Die Europäische Kommission legt mit der Anlage 14 der Verordnung (EU) 2023/1464 zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung fest, unter welchen Bedingungen die Konzentration von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern zu bestimmen ist.
Die ECHA hat 2025 einen Leitfaden veröffentlicht, der die in Anlage 14 festgelegten Prüfbedingungen erläutert. Er enthält Hinweise zur Messung der Formaldehydfreisetzung aus Erzeugnissen sowie zur Bestimmung der Formaldehydkonzentration im Innenraum von Straßenfahrzeugen.
Folgende Erzeugnisse sind unter anderem von der Beschränkung ausgenommen:
Weitere Ausnahmen können Sie dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, Ausgabe 180 vom 17. Juli 2023, ab Seite 12 entnehmen.
Formaldehyd ist unter Normalbedingungen ein hochreaktives Gas und wird unter anderem als karzinogener und mutagener Stoff eingestuft. Darüber hinaus hat Formaldehyd mit seinem hohen Produktionsvolumen ein breites Anwendungsspektrum. Insbesondere wird es bei der Produktion von Harzen auf Formaldehydbasis, Kunststoffen und anderen Chemikalien eingesetzt, die ebenfalls eine breite Verwendung finden, z. B. bei der Herstellung von Erzeugnissen. Daher hat die Kommission 2017 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aufgefordert, ein Beschränkungsdossier auszuarbeiten, um das Risiko für die menschliche Gesundheit zu bewerten.
Vivien Gutknecht | Leitung Registrierung und Zulassung
Als Hersteller von Erzeugnissen, in denen Formaldehyd und seine Spaltprodukte enthalten sind, sollten Sie abschließend prüfen, ob die Anforderungen der Beschränkung eingehalten und durch geeignete Nachweise belegt werden können. Für Straßenfahrzeuge besteht noch bis August 2027 Zeit, die betroffenen Materialien und Bauteile zu bewerten und erforderliche Prüfungen oder Anpassungen vorzunehmen.
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