REACH

Neue REACH-Anforderungen zu Mikroplastik: Ihre Fragen, unsere Antworten (Teil 2)

Informationspflichten, Emissionen und Meldepflichten

Unser Webinar zur neuen Mikroplastik-Beschränkung der REACH-Verordnung hat gezeigt, dass das Interesse und der Informationsbedarf sehr groß sind. Es sind viele spannende Fragen eingegangen. Nicht alle konnten wir live beantworten. In diesem Blogartikel beantworten wir unter anderem, wie Informationspflichten entlang der Lieferkette erfüllt werden können und welche Anforderungen bei Emissionen und  Meldepflichten zu beachten sind.

5 Min.

09.12.2025
Nahaufnahme von blauen Kunststoffgranulat-Kügelchen, die locker auf einer glänzenden Oberfläche liegen, mit unscharfem Hintergrund in Blau- und Violetttönen.

Die neue Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel (SPM) unter der REACH-Verordnung sorgt weiterhin für großen Gesprächsbedarf. Nach unseren Webinaren zum Thema erreichten uns viele detaillierte Rückfragen. Das zeigt uns, wie groß das Interesse an diesem Bereich ist und wie viele Punkte in der Praxis noch genauer betrachtet werden möchten.

In den Webinaren selbst konnten wir bereits zahlreiche Aspekte erläutern und erste Unsicherheiten klären. Gleichzeitig sind weitere Fragen entstanden, die wir in unserer kleinen Blog-Reihe bündeln und beantworten. Damit möchten wir einen Beitrag zur besseren Einordnung der neuen Vorgaben leisten. Gleichzeitig schaffen wir einen Überblick über Themen, die viele Unternehmen aktuell beschäftigen.

Informationspflichten entlang der Lieferkette

Müssen wir die Identität aller verwendeten Polymere in einem Granulat inklusive Konzentrationen an unsere Kunden weitergeben oder reicht es den HS-Code des Gemisches mit allgemeiner generischer Bezeichnung (z. B TPS oder TPU Compound) weiterzugeben?

Die Identität der Polymere muss vollständig weitergegeben werden, allerdings nicht die konkrete Konzentration. Falls Ihr Granulat oder Teile des Granulats die Bedingungen als SPM erfüllt, reicht es, wenn Sie den Anteil der SPM im gesamten Gemisch angeben.

Besteht Ihr Granulat beispielsweise zu 100 % aus SPM, dann reicht diese Angabe aus, zusätzlich zu der Identität der Polymere. Die Identität der Polymere kann mithilfe des HS-Codes angegeben werden (Harmonized System: https://www.wcotradetools.org/en/harmonized-system (Section VII, Chapter 39 3901-3914 und 40 4001-4002).

Berichtspflichten

Was genau ist unter „betrieblichen Emissionen“ zu verstehen? Bezieht sich der Begriff nur auf Produktionsstoffe wie Granulate oder auch auf andere im Betrieb verwendete Materialien, beispielsweise Laborchemikalien?

Bei der Meldung der Emission durch die Berichtspflicht sind alle Emissionen gemeint, die während der Verwendung des SPM-haltigen Produkts stattfinden können. Dies schließt auch beispielsweise mögliche Qualitätsprüfungen oder Produktentwicklungen im Labor ein. Zu beachten sind aber nur die SPM-haltigen Produkte.

Ich habe beim Seminar verstanden, dass die Informationspflicht bei SPM-Pulver greift, das als Händler weiterverkauft wird. Die Meldepflichten gegenüber der ECHA müssen jedoch nicht erfüllt werden. Was ist jedoch mit SPM-Pulver, das in kleinere Behälter abgefüllt und unter anderem Namen an die Industrie verkauft wird? Hier greift die Informationspflicht. Ist in diesem Fall noch eine Meldepflicht bei der ECHA notwendig? Die Menge und Art des SPM wurde ja bereits von unserem Lieferanten gemeldet.

Umfüllen gilt als industrielle Anwendung, wodurch Sie zum nachgeschalteten industriellen Anwender werden. Daher gilt für Sie neben der Informationspflicht ebenso die Berichtspflicht an die ECHA.

Besondere Fälle

Wir beziehen Kunststoffkarten, wie Sie sie als Debitkarten, elektronische Gesundheitskarten oder Karten für Kundenbindungsprogramme kennen, und personalisieren und bedrucken diese. Anschließend versenden wir sie an unsere Kunden. Welche Verpflichtungen ergeben sich für uns?

Unserer Einschätzung nach fallen die Kunststoffkarten nicht unter die Beschränkung, da es sich um Erzeugnisse handelt, die nicht unter die Bestimmungen der Beschränkung fallen. Daher haben Sie keinerlei Informations- oder Berichtspflichten.

Nahaufnahme von blauen Kunststoffgranulat-Kügelchen, die locker auf einer glänzenden Oberfläche liegen, mit unscharfem Hintergrund in Blau- und Violetttönen.

Sie haben weitere Fragen zur geplanten REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln? 

Zusammen mit dem SKZ informiert Sie unsere REACH-Expertin Dr. Elisa Grabitz am 29. Januar 2026  über die aktuellen Beschränkungen, Geltungsbereiche, Ausnahmen und Informations- sowie Berichtspflichten. 

Zum Online-Kurs: 
EU-Mikroplastikregulierung − Anforderungen der REACH-Beschränkung und Pellet-Loss-Verordnung

Bild von Steve Scholze

Steve Scholze | Registrierung und Zulassung

Unsere Empfehlung

Wenn Sie Hersteller oder nachgeschalteter Anwender von Produkten mit synthetischen Polymerpartikeln sind, prüfen Sie, ob Sie von der Beschränkung betroffen sind und welche Verpflichtungen für Sie gelten. Bitte beachten Sie, dass Informationen für die Berichtspflichten bereits ab 2025 gesammelt werden sollten, wenn Sie von der Berichtspflicht ab 2026 betroffen sind.

Bei Unklarheiten über die Betroffenheit stehen wir Ihnen gern unterstützend zur Seite. Wir beraten zur Interpretation des Gesetzestextes und prüfen, ob Sie von Ausnahmeregelungen oder längeren Übergangsfristen profitieren können. Brauchen Sie Statements zu Mikroplastik für Ihre Kunden? Wir unterstützen Sie gern bei der Erstellung.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

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