Die neue Beschränkung für synthetische Polymermikropartikel SPM nach REACH wirft weiterhin viele Fragen auf. Das zeigte sich auch in unseren Webinaren, in denen zahlreiche konkrete und praxisnahe Rückmeldungen aufgekommen sind.
In den Webinaren konnten wir viele Aspekte erläutern. Gleichzeitig sind Fragen entstanden, die den zeitlichen Rahmen eines Webinars sprengen. Diese greifen wir in einer kurzen Blog-Reihe zur besseren Einordnung der neuen Vorgaben auf.
Die Resins (Harze) fallen unter die Beschränkung, wenn sie synthetisch, fest und organisch sind, aus Polymeren bestehen und die Größendimensionen erfüllen (unlöslich, nicht biologisch abbaubar). Eine Ausnahme gäbe es, wenn die Festphasensynthese ausschließlich für die Forschung und Entwicklung eingesetzt wird.
Suspensionen (fest in flüssig) sind betroffen, wenn die festen Partikel die Bedingungen für Mikroplastik erfüllen. Dispersionen (flüssig in flüssig) dürften nicht betroffen sein.
Wenn Sie unter den Absatz 4a (industrielle Anwendung) fallen, müssen Sie die Informationen zur Menge/Konzentration/Identität seit dem 17. Oktober 2025 proaktiv an Ihre Kunden weitergeben.
Nach einer Plausibilitätsprüfung können Sie die Daten weiterleiten und einen Vermerk in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblattes zu Ihrer eigenen Firma machen. Bedenken Sie dann aber, dass Sie einen Teil Ihrer Lieferkette offenlegen.
Ja, denn Ihr Lieferant berichtet lediglich die eigenen Verwendungen und die eigenen Emissionen inkl. Transport. Sie müssen für Ihre eigenen Verwendungen inkl. Transport und ggf. die Endanwendung berichten.
Die Berichte werden mithilfe der Software IUCLID erstellt, die bereits für Registrierungen, PCN- und SCIP-Meldungen verwendet wird. Die Einreichung erfolgt dann über die REACH-IT im ECHA-Account.
Die nationalen Behörden sind durch die REACH-Verordnung ermächtigt, Kontrollen durchzuführen und entsprechende Vergehen anzuzeigen. Bei Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 50.000 € je Fall möglich. Bei besonders gravierenden Rechtsverstößen können auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
Sie haben weitere Fragen zur geplanten REACH-Beschränkung von synthetischen Polymermikropartikeln?
Unser nächstes kostenfreie Webinar zum Thema findet am 3. März 2026 statt. Wir greifen Ihre Fragen gern auf!
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unserer kleinen Blog-Reihe rund um das Thema Mikroplastik. Folgende Artikel stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Elisa Grabitz | Registrierung und Zulassung
sind, kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob und in welchem Umfang die neue Beschränkung für Sie relevant ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Informationen für mögliche Berichtspflichten bereits ab 2025 erhoben werden sollten, sofern eine Berichtspflicht ab 2026 greift.
Gern unterstützen wir Sie bei der Einordnung Ihrer Betroffenheit und bei der Interpretation der gesetzlichen Vorgaben. Wir prüfen, ob Ausnahmeregelungen oder verlängerte Übergangsfristen in Betracht kommen, unterstützen bei der Formulierung von Informationen zu Mikroplastik für Ihre Kunden und übernehmen bei Bedarf die Erstellung des Dossiers sowie die Einreichung der erforderlichen Daten.
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