REACH

Omnibus VI: EU vereinfacht Vorgaben für Chemikalien, Kosmetika und Düngeprodukte

Mit der vorläufigen Einigung zum Omnibus-Paket VI setzen Rat und Europäisches Parlament ihren Vereinfachungskurs im europäischen Chemikalienrecht fort. Die Anpassungen betreffen die CLP-Verordnung sowie die Verordnungen für kosmetische Mittel und Düngeprodukte. Unternehmen sollen durch längere Übergangsfristen, vereinfachte Kennzeichnungsanforderungen und mehr Rechtssicherheit entlastet werden. Gleichzeitig bleiben die grundlegenden Anforderungen an den Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Umwelt bestehen. Das Inkrafttreten der Änderungen ist nun für den 1. Januar 2030 vorgesehen.

3 Min.

09.07.2026
Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission. Im Vordergrund wehen EU-Fahnen.

Das Omnibus-Paket VI ist Teil der EU-Vereinfachungsagenda und bündelt Änderungen mehrerer Rechtsvorschriften in einem Gesetzgebungsvorhaben. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken und mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen zu schaffen.

Am 26. Juni 2026 haben die Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter (Coreper) den zwischen Rat und Parlament ausgehandelten Kompromisstext zur Vereinfachung von Vorschriften für chemische Erzeugnisse bestätigt. Mit der anschließenden Ermächtigung des Ratsvorsitzes zur Übermittlung eines Angebotsschreibens an das Europäische Parlament wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur endgültigen Verabschiedung der Verordnung eingeleitet.

Im Mittelpunkt der Änderungen stehen die CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008), die Kosmetik-Verordnung ((EG) Nr. 1223/2009) sowie die Düngemittelverordnung ((EU) 2019/1009).

Wichtige Änderungen in der CLP-Verordnung

Für die wohl größte Entlastung bei Unternehmen dürfte die Aufweichung der Vorschriften für die Kennzeichnung von B2B-Produkten sorgen. Im Gegensatz zur Kennzeichnung von Verbraucherprodukten, für die eine Mindestschriftgröße auf den Etiketten vorgesehen ist, soll es für Etiketten im professionellen Bereich nur noch allgemeine Anforderungen an die Lesbarkeit geben.

Darüber hinaus soll auch die auf 15 Monate verlängerte Übergangsfirst bei möglichen Umkennzeichnungen, die bei Neueinstufung eines Stoffes entstehen können, den Unternehmen bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Pflichten helfen. Weitere Änderungen betreffen die unter anderem spezifischen Ausnahmeregelungen für die Kennzeichnung von Kleinverpackungen sowie Vereinfachung und Eingrenzung der Werbe- und Fernabsatzvorschriften.

Der Geltungsbeginn der überarbeiteten CLP-Verordnung soll auf den 1. Januar 2030 verschoben werden, damit er zeitlich mit den Änderungen an der Kosmetik-Verordnung und der Düngemittelverordnung zusammenläuft. 

Alle Änderungen im Detail finden Sie hier: Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Regulations (EC) No 1272/2008, (EC) No 1223/2009 and (EU) 2019/1009 as regards simplification of certain requirements and procedures for chemical products (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11042-2026-INIT/en/pdf)

Weiterer Ablauf

Da es sich nur um eine vorläufige Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament handelt, muss diese noch förmlich durch die beiden gesetzgebenden Organe angenommen werden. Es wird darauf hingearbeitet, dass die förmliche Annahme noch im laufenden Jahr abgeschlossen werden kann.

Sven Ueberlein | Registrierung und Zulassung

Unsere Empfehlung

Für Hersteller, Importeure, Formulierer und Händler bedeutet das Omnibus-Paket vor allem mehr Planungssicherheit und weniger administrativen Aufwand – ohne dass die Ziele der sicheren Gefahrenkommunikation aufgegeben werden. Die nun vorgeschlagenen Änderungen können für Unternehmen im B2B-Bereich eine enorme Entlastung bedeuten. Wir empfehlen daher, noch die förmliche Annahme dieses Omnibus-Pakets abzuwarten und erst im Anschluss mit der Umsetzung der Anforderungen zu beginnen.

Auch wenn viele Pflichten entschärft oder zeitlich verschoben werden, sollten Unternehmen die zusätzlichen Freiräume nicht als Anlass verstehen, Projekte auf die lange Bank zu schieben. Die neuen Regelungen bieten vielmehr die Chance, Kennzeichnungs- und Compliance-Prozesse frühzeitig zu modernisieren. Bei der Umsetzung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Quellen

Rat der Europäischen Union (17. Juni 2026): Council and Parliament strike deal to simplify requirements for chemical products. https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/17/council-and-parliament-strike-deal-to-simplify-requirements-for-chemical-products/ (zuletzt abgerufen: 9. Juli 2026)

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