Anfang dieses Jahres hat die ECHA zwei Kampagnen gestartet, um die Einhaltung der Pflicht zur Aktualisierung von REACH-Registrierungsdossiers zu fördern. Die ersten Ergebnisse liegen nun vor und zeigen, dass viele Unternehmen auf die Aufforderungen reagiert haben.
Das Registrierungsdossier sollte stets den aktuellen Kenntnisstand darüber widerspiegeln, wie ein Stoff sicher hergestellt und entlang der gesamten Lieferkette verwendet werden kann. Neue Erkenntnisse oder Änderungen machen daher eine Aktualisierung des Dossiers erforderlich.
Eine Aktualisierung ist beispielsweise notwendig, wenn sich die Kenntnisse über den Stoff oder seine Verwendung ändern, etwa durch ein höheres Tonnageband, neue Verwendungen oder eine Änderung der Zusammensetzung. Auch wenn die ECHA im Rahmen eines Bewertungsverfahrens zusätzliche Informationen anfordert, muss das Registrierungsdossier entsprechend aktualisiert werden.
REACH-Informationsanforderungen können Auswirkungen auf bestehende Registrierungsdossiers haben. Unternehmen sollten außerdem die Änderungen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im Blick behalten. Diese werden über sogenannte Anpassungen an den technischen Fortschritt (ATP) regelmäßig aktualisiert und von der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Die ECHA führt deshalb Screening-Kampagnen durch, mit denen bestimmte Aspekte von Registrierungen überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang kann die ECHA Registranten zur Aktualisierung ihres Dossiers auffordern. Die Verantwortung für die Aktualität der Daten bleibt jedoch beim Registranten.
Die Ergebnisse der Update-Kampagnen zeigen Wirkung: Der Großteil der unvollständigen Dossiers wurden mittlerweile angepasst:
Bei 80 % der gemeinsamen Einreichungen mit unvollständigem Dossier nach einem Wechsel des federführenden Registranten, wurde inzwischen ein vollständiger Datensatz eingereicht. Weitere 8 % befinden sich derzeit noch im Aktualisierungsprozess. Auch bei der harmonisierten Einstufung nach der CLP-Verordnung wurden Fortschritte erzielt: 80 % der Registrierungen, die die vorgeschriebene harmonisierte Einstufung noch nicht berücksichtigt hatten, wurden inzwischen aktualisiert.
Damit ist die Arbeit jedoch noch nicht abgeschlossen. Die ECHA wird nun die Fälle weiterverfolgen, in denen Registranten nicht auf die Aufforderungen zur Aktualisierung reagiert haben. Dossiers, bei denen die erforderliche harmonisierte Einstufung weiterhin fehlt, wurden bereits an die nationalen Vollzugsbehörden weitergeleitet.
ECHA erinnert Unternehmen daher daran, ihre REACH-Registrierungen kontinuierlich aktuell zu halten. Nur wenn relevante und aktuelle Informationen zu den registrierten Stoffen vorliegen, können diese Informationen auch eine sichere Verwendung von Chemikalien unterstützen.
Alex Pfau | Registrierung und Zulassung
Die Kampagnen der ECHA verdeutlichen anschaulich die Bedeutung von regelmäßigen Dossierupdates. Daher empfehlen wir REACH-Registrierungsdossiers stets auf dem neusten Stand zu halten, um der ECHA und den nationalen Vollzugsbehörden zuvorzukommen.
Gern unterstützen wir Sie dabei, die Aktualität Ihrer Registrierungsdossiers zu prüfen und die Notwendigkeit von Dossierupdates zu bewerten. Mit dem Nachrichten-Monitoring der UMCO bleiben Sie dabei stehts bestens über Ihre registrierten Stoffe informiert. Sollte nach Rücksprache mit dem federführenden Registranten eine Dossierupdate erforderlich sein, können wir selbstverständlich auch die technische Umsetzung des Dossierupdates in IUCLID für Sie übernehmen.
Darüber hinaus umfasst unser Leistungsspektrum unter Anderem das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung, die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die Durchführung von Export-/Importmeldungen im Rahmen der PIC-Verordnung.
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