Mit dem Durchbruch des Online‑Handels gelangen immer mehr chemiehaltige Produkte von Reiniger bis Modeschmuck auf den europäischen Markt. EU-REACH verpflichtet Importeure u.a. die Registrierungspflichten der Stoffe zu prüfen, Beschränkungen einzuhalten und Informationspflichten entlang der Lieferkette für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) zu gewährleisten. Der tatsächliche Vollzug an der Grenze gilt als Herausforderung. Um genau hier anzusetzen, startete das ECHA‑Forum 2024 das EU‑weite Vollzugsprojekt REF‑12.
Das REF‑12-Projekt umfasste 2.603 Kontrollen in 29 EU-/EWR-Ländern und konzentrierte sich auf importierte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, insbesondere aus China, dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Indien und den USA. Am häufigsten geprüft wurden Schmuck, Spielwaren, Textilien sowie verschiedene Chemikalien und Gemische.
Ein zentrales Ergebnis: Bei den Registrierungen nach EU-REACH waren 18 % der prüfpflichtigen Stoffe nicht ordnungsgemäß registriert, wobei der Nicht‑Konformitätsanteil bei Stoffen in Gemischen mit 32 % deutlich über jenem von Stoffen als solche (7 %) lag. Der Hauptgrund ist in unzureichendem Wissen der Importeure über die geltenden EU-REACH-Pflichten zu sehen.
Noch deutlicher wurde die Problemlage bei Beschränkungen: Hier zeigten 16 % der 1.329 überprüften Artikel und Gemische Verstöße. Besonders problematisch war Schmuck, bei dem wiederholt Grenzwerte für Nickel, Cadmium und Blei überschritten wurden. Für Nickel lag der Nicht‑Konformitätsanteil bei 20 % und ist gegenüber früheren Projekten gestiegen. Analytische Prüfungen der enthaltenen Stoffe und die Durchsetzung der Nickel-Beschränkung scheinen für Importeure weiterhin herausfordernd zu sein.
Im Bereich Zulassungen wurden „nur“ 21 relevante Fälle zu zulassungspflichtigen Stoffen erfasst, dennoch zeigte fast jede dritte Kontrolle (29 %) Verstöße gegen EU-REACH‑ oder TARIC‑Pflichten (Integrierter Tarif der Europäischen Union). In 4 Fällen fehlte eine gültige Zulassung oder sie war abgelaufen. In 2 Fällen wiesen die TARIC-Zollangaben (harmonisierte Warennummer zur Identifikation bei der Einfuhr) Mängel auf, was die Bedeutung eindeutiger TARIC-Codes und klarer Vorgaben für Y-Zertifizierungscodes (Kennzeichnung für zugelassene Stoffe) verdeutlicht.
Als Hauptursache für das Kontrollergebnis wird fehlendes Wissen oder fehlende Bereitschaft zur Compliance bei den importierenden Unternehmen gesehen. Dies betrifft vor allem die Fälle, wo Gemische im Ausland formuliert und dann in die EU eingeführt werden.
Im Bericht des REF‑12-Projekts wird die Zusammenarbeit von nationalen Vollzugsbehörden (NEAs) und dem Zoll als besonders positiv gewertet. In 88 % der vor der Freigabe als nicht konform identifizierten Fälle wurden die Waren gar nicht erst auf den EU-Markt gelassen. Dies schützt nicht nur Verbraucher und Umwelt, sondern unterstützt auch faire Wettbewerbsbedingungen für regelkonforme Unternehmen.
Vivien Gutknecht | Leitung Registrierung und Zulassung
Überprüfen Sie, ob Ihre importierten Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse die EU-REACH-Pflichten einhalten, BEVOR die EU-Importe erfolgen. Stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Stoffe korrekt registriert sind, Beschränkungen und Informationspflichten eingehalten werden und gegebenenfalls eine gültige Zulassung vorliegt, sofern erforderlich. Zudem sind korrekt und vollständig ausgefüllte Zolldokumente empfehlenswert.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller EU-REACH-Pflichten für Importe und entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, um Ihre geschäftlichen Aktivitäten rechtskonform zu gestalten. Wir übernehmen das vollständige Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß EU-REACH und arbeiten mit einem starken Netzwerk an Partnern, um Services, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anzubieten.
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