Die sogenannte „Handwerkerreglung“ ist eine Freistellung für die Durchführung von Gefahrgutbeförderungen, wenn dieses Gefahrgut zur Verrichtung eines Gewerkes gebraucht wird. Obwohl diese Regelung in dem europäischen ADR festgeschrieben ist, spielen nationale Auslegungsrichtlinien und Beschränkungen eine wesentliche Rolle.