Aktueller Sachstand zur Umsetzung der neuen TA Luft

Umweltschutz
Compliance

Peter Duschek, Safety-Health-Environment-Management, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 4. Mai 2021

Die Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) wurde bereits mehrfach angekündigt bzw. seit längerem erwartet. Jetzt scheint sich das Vorhaben tatsächlich der Umsetzung zu nähern. Mit der Bundesratsdrucksache 314/1/21 wurden die Empfehlungen zusammengestellt, die verschiedene Ausschüsse erarbeitet haben, u.a. die Ausschüsse für Umwelt und der Wirtschaftsausschuss. Grundsätzlich wird dem Bundesrat empfohlen, die TA Luft zu verabschieden.

Kommt die Novelle der TA Luft?

Beispiel für Änderungsvorschläge

Die Vorschläge für die Änderung der TA-Luft Vorlage sind beispielsweise so formuliert:

„3 - Empfehlungen, 314/1/21 ...3. Zu Nummer 2.2 Absatz 2 Satz 4*In Nummer 2.2 Absatz 2 Satz 4 sind nach den Wörtern „der Zusatzbelastung“ die Wörter „beziehungsweise der Gesamtzusatzbelastung, sofern die Anlage im Betrachtungszeitraum nicht zur Vorbelastung beigetragen hat“ einzufügen. Begründung: Es kann nicht vorausgesetzt werden, dass genehmigte Anlagen tatsächlich auch im genehmigten Umfang betrieben werden und emittieren. Deshalb ist dies bei der Ermittlung der Gesamtbelastung für einen Betrachtungszeitraum zu prüfen und entsprechend dem Prüfergebnis die Summe aus Zusatzbelastung bzw. Gesamtzusatzbelastung und Vorbelastung zu bilden.“

Die TA Luft ist in dieser Art durchgängig formuliert und macht die Lesbarkeit für Praktiker nicht besser.

Wie kurzfristig müsste die TA Luft umgesetzt werden?

Am 07.05.2021 wird der Bundesrat dazu beraten und eventuell sogar die TA Luft dann verabschieden.

Da die TA Luft kurzfristig nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten wird, kann ernsthaft damit gerechnet werden, dass sie ab Mai/Juni 2021 zu berücksichtigen ist.

Anpassungen und Änderungen sollen u.a. durch Anordnungen der Behörden eingefordert werden. Die Frist für die Umsetzung wird mit 3 Jahren angegeben.

Bereits laufende Genehmigungsverfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens sollen nach der TA Luft 2002 zu Ende geführt werden.

Fazit: Es werden kurzfristig in den nächsten Jahren verschärfte Anforderungen auf BImSchG-Betriebe zukommen. Dies kann die Emissionsgrenzwerte wie auch z.B. Geruchsbegrenzungen betreffen.

Empfehlung

Bleiben Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie sich über mögliche Anforderungsänderungen für Ihren Betrieb. Behalten Sie das parlamentarische Verfahren im Auge und seien Sie bereit, Maßnahmen zu ergreifen.

Wir informieren Sie auch hier in unserem Blog, sobald es Neuigkeiten rund um die TA Luft gibt.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an. Eine Bitte hätten wir dabei: Da unsere Helpline täglich viele verschiedene Fragen klärt, wäre es prima, wenn Sie als Referenz den Titel des Blogartikels angeben würden. Herzlichen Dank. 

blog.helpline@umco.de +49 (0)40 / 555 546 333

 

Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie so ein mal im Monat die akuellen Meldungen aus unserem Blog auf Ihren PC oder Handy. Der Fach-Newsletter ist kostenfrei und kann jederzeit wieder gekündigt werden.

Hier Anmelden zum Fachnewsletter

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Anforderungen im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie bei Themen wie Gefahrgut. Sei es durch den Aufbau eines nachhaltigen Rechtskatasters oder eine umfassende Beratung, in der wir Ihnen mögliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb sowie zweckmäßige Handlungsempfehlungen aufzeigen. Selbstverständlich beraten wir Sie nach der Verabschiedung auch im Hinblick auf die Änderungen, die sich für Sie aus dem Inkrafttreten der TA Luft ergeben. Sprechen Sie uns an!

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360

Passende Seminare

Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz nach § 9 Abs. 2 der 5. BImSchV

  • Seminar: Behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV. Melden Sie sich am besten gleich jetzt an!
  • Termine: Aktuelle Termine finden Sie auf akademie.umco.de

 

Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!

Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.

Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!

Über unseren Akademie Newsletter halten wir Sie gern auf dem Laufenden.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Die UMCO als Partner

Seit fast vier Jahrzehnten ist die UMCO GmbH als führendes Beratungsunternehmen für Chemical-Compliance-Lösungenetabliert. Wenn es um komplexe Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren weltweite Vertriebsfähigkeit geht, sind unsere 80 Mitarbeitenden an den Standorten Hamburg und Köln genau die richtigen Ansprechpartner!

Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – unsere rund 1.000 Kunden profitieren von unseren globalen
Branchenkenntnissen, unseren erfahrenen und hochqualifizierten Mitarbeitern und nicht zuletzt von unserem hohen Anspruch an uns selbst: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität. 

Unser Portfolio umfasst die Bereiche:

 

Die dauerhafte Aufrechterhaltung der Rechtskonformität in den Betrieben unserer Kunden steht im Fokus all unserer Dienstleistungen. Dabei ist unsere höchste Maxime, aus gesetzlichen Anforderungen individuelle und wirtschaftliche Lösungen in den jeweiligen Betrieben zu realisieren. Dass wir dabei tief in betriebliche Prozesse involviert sind, spricht für die Qualität, die wir liefern, und zeugt vom Vertrauen unserer Kunden. 

Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt. 

vertrieb@umco.de +49 (0)40 / 555 546 360 Zum Kontaktformular

Abstrakt

Aktueller Sachstand zur Umsetzung der neuen TA Luft (Compliance, Umweltschutz)

05/21: Die Novelle der TA Luft konkretisiert sich zunehmend. Am 07.05.2021 kann es tatsächlich zur Abstimmung im Bundesrat über die neue TA Luft kommen. Damit wäre der Weg frei, sie doch fast unerwartet noch vor der Bundestagswahl in Kraft zu setzen.

Skript: Listen
Skript: Artikel