Zahlreiche Unfälle mit Gefahrgut haben dazu geführt, dass in Indien ein Standard für den Transport gefährlicher Güter geschaffen wurde.
Die Gefahrgutbeförderung in Indien wird durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Standards geregelt. Zentral ist der vom Komitee Transport Services Sectional Committee, SSD01, ausgearbeitete Indische Standard IS 18149:2023 Transport of dangerous goods – guidelines (DE: Transport von gefährlichen Gütern – Richtlinien), der am 6. März 2023 vom Bureau of Indian Standards (BIS) veröffentlicht wurde [1]. Der Standard ist nicht verpflichtend, wird jedoch zur Anwendung empfohlen. Dadurch soll sich die Gefahrgutbeförderung in Indien weiter an internationale Regeln annähern und deren Anwendung auch innerhalb des Landes ins Blickfeld gerückt werden.
Das Komitee Transport Services Sectional Commitee, SSD01, setzt sich aus zahlreichen Mitgliedern zusammen, die im Anhang E des Standards aufgelistet sind. Beispielhaft zu nennen sind die Associated Chambers of Commerce and Industry of India, New Delhi, das Ministry of Road Transport and Highways (MoRTH), die New Delhi, Packaging Industry Association of India, Mumbai, aber auch Vertreter von Industrieunternehmen wie Clariant Chemicals India Limited, Mumbai und Beratungsunternehmen wie PricewaterhouseCoopers Private Limited, Pune.
Für die Erarbeitung des Standards IS 18149:2023 gab es in der Vergangenheit verschiedene Gründe. Nach Angaben des indischen MoRTH kam es allein im Jahr 2021 zu mehr als 5.000 Unfällen mit gefährlichen Gütern, bei denen mehr als 1.000 Menschen starben und Tausende verletzt wurden [2]. Vor diesem Hintergrund wurde zunehmend realisiert, dass die Sensibilität und die Risikofaktoren der Gefahrgutbeförderung besondere Vorsichtsmaßnahmen erfordern. Diese umfassen u. a. eine sorgfältige Verpackung und Konditionierung, eine spezifische Handhabung sowie Trainings für Personen, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind. Um diese Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen und den auf die Gefahrgutbeförderungen bezogenen Dienstleistungen einen Rahmen zu geben, sollte ein indischer Standard für den Transport gefährlicher Güter geschaffen werden.
Darüber hinaus beriet Indien im Jahr 2022 über eine Überarbeitung des Standards IS 1446:2002 Classification of dangerous goods, um diese an die UN Model Regulations Rev.22 (2021) anzupassen [3]. Dieser Standard umfasst die Klassifizierung von Gefahrgütern, lässt aber die Verpackungs- und Transportvorschriften außer Acht. Um die damals aktualisierten UN-Ausgaben vollständig zu integrieren, sollte durch einen weiteren Standard eine Ergänzung des Standards IS 1446:2002 geschaffen werden, der sich mit der Verpackung und der Gefahrgutbeförderung befasst.
Neben dem indischen Standard IS 18149:2023 gibt es weitere Vorschriften, die sich mit der Gefahrgutbeförderung in Indien befassen. Der Standard listet weitere einzuhaltende Vorschriften auf und macht sie damit zum Bestandteil seiner selbst. Das sind u. a.
Der Standard besteht aus 18 Richtlinien und fünf Anhängen:
1. Geltungsbereich
2. Verweise
3. Begriffe und Definitionen
4. Gesetzliche und behördliche Anforderungen
5. Klassifizierung – Klassen, Unterklassen und Verpackungsgruppen
6. Vorschriften für Verpackungen und Tanks
7. Bezettelung und Kennzeichnung
8. Dokumentation
9. Vorschriften für den Transport
10. Zusätzliche Vorschriften für verschiedene Verkehrsträger
11. Besondere Vorschriften für alle Verkehrsträger
12. Training
13. Vorschriften für die Sicherheit und Sicherung
14. Pflichten der Beteiligten und Stakeholder
15. Nichteinhaltung der Vorschriften
16. Verwendung von GPS und IT
17. Zertifizierung und Inspektion
18. Notfallmaßnahmen
Anhang A: Gesetze, Regeln und Vorschriften
Anhang B: Gefahrzettel für Versandstücke
Anhang C: Notfall-Informationstafel
Anhang D: Formular zur Gefahrguterklärung
Anhang E: Zusammensetzung des Komitees (Transport Services Sectional Committee, SSD 01)
Ausgewählte Richtlinien und deren Inhalte werden nachfolgend dargestellt.
Der Standard enthält Richtlinien für das Verpacken, das Versenden, die Handhabung und die Beförderung von Gefahrgütern, basierend auf ihrer Klassifizierung, um Gefährdungen und Schäden an Menschen, Tieren, Eigentum und der Umwelt zu verhindern.
Der Standard führt keine Klassifizierungsvorschriften auf und verweist stattdessen auf den Standard IS 1446:2002 Classification of dangerous goods. Allerdings bezieht sich der Standard zur Bestimmung des Vorrangs der gefährlichen Eigenschaften auf 2.0.3 UN Model Regulations und für weitere Details zu den Verpackungsgruppen auf Chapter 3.2 UN Model Regulations.
Auf Grundlage des Standards IS 1446:2002 Classification of dangerous goods werden Stoffe und Gegenstände entsprechend ihrer Gefahreneigenschaften einer der neun Klassen zugeordnet. Die neun Klassen umfassen:
Klasse 1: Explosivstoffe
Klasse 2: Gase
Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
Klasse 4: Entzündbare Feststoffe
Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
Klasse 6: Giftige Stoffe und ansteckungsgefährliche Substanzen
Klasse 7: Radioaktive Stoffe
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Artikel
Für Verpackungszwecke werden Stoffe einer der drei Verpackungsgruppen zugeordnet:
Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr
Jeder Art von Gefahrgut ist, abhängig von dessen Eigenschaften, einer UN-Nummer zuzuordnen. Diese erscheint auf dem Gefahrzettel, im Beförderungspapier und im Sicherheitsdatenblatt(dazu heißt es in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) in Abschnitt III „Erläuterungen zum ADR/RID/ADN“ unter Nr. 5-7: „Auch bei Angabe der UN-Nummer auf dem Gefahrzettel ist auf Versandstücken die UN-Nummer weiterhin anzugeben.“).
Für den Bau und die Prüfung von Verpackungen, Intermediate Bulk Containern (IBC), Großverpackungen, ortsbeweglichen Tanks, Multiple Element Gas Containern (MEGC) und Bulkcontainern verweist der Standard auf die Einhaltung von Part 6 UN Model Regulations. Die Verwendung von Kunststofffässern, Kanistern und Ballonflaschen, starren Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter ist erlaubt, wenn nicht anderweitig von der zuständigen Behörde vorgeschrieben bzw. verboten. Die Verwendungsdauer beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Behälter, es sei denn, eine kürzere Nutzungsdauer ist wegen der Art des zu transportierenden Gefahrguts vorgeschrieben.
In dieser Richtlinie wird an vereinzelnter Stelle der Bezug auf den Standard IS 11466:1985 Guidelines for packing, stowage and securing of cargo inside the freight containers: Part 2 Dangerous goods hergestellt, der damit zu beachten ist. Zu berücksichtigen sind auch Verweise auf die Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung Luft. Für den Lufttransport zur Aufnahme von Flüssigkeiten vorgesehene Verpackungen müssen einer Druckdifferenz ohne Leckage standhalten, so in den Vorschriften ICAO-TI und The Aircraft (Carriage of Dangerous Goods) Rules 2003 angegeben.
Durch den Verweis auf andere Verkehrsträgervorschriften macht der Standard deutlich, dass er sich nicht nur auf den Verkehrsträger Straße bezieht, sondern auch die Einhaltung der Vorschriften für andere Verkehrsträger fordert.
Sofern im Standard IS 18149:2023 nicht anders vorgesehen, sind für das Gefahrgut die richtige Versandbezeichnung in Englisch und die entsprechende UN-Nummer mit dem Kürzel „UN“ vorangestellt auf jedem Versandstück anzubringen. Weiterhin ist das Versandstück mit den Gefahrzetteln der Haupt- und Nebengefahr zu versehen. Im Falle einer Nebengefahr ist der Gefahrzettel angrenzend und in optischer Nähe des Gefahrzettels der Hauptgefahr anzubringen. Für Behältnisse mit einer Kapazität von weniger als 20 Litern darf ein kleinerer, aber gut lesbarer Gefahrzettel angebracht werden.
Die Kennzeichnung auf der Verpackung enthält folgende Informationen (siehe auch Abbildung 1):
Abbildung 1: Gefahrgutversandstück mit Gefahrenzettel (IS 18149:2023, S. 33, Abbildung 6)
Bei der Verladung von Versandstücken mit Gefahrgut in oder auf eine Beförderungseinheit oder von Gefahrgut als lose Schüttung in Bulkcontainer werden die Placards der Hauptgefahr an den Transporteinheiten angebracht. Bei Vorliegen einer Nebengefahr ist das Placard angrenzend und in optischer Nähe zum Placard der Hauptgefahr anzubringen.
Im Vergleich mit den Gefahrgutvorschriften z. B. des ADR stellt die Anforderung des Standards bezüglich des Anbringens einer Notfall-Informations-Tafel an den Fahrzeugen, die Gefahrgüter befördern, eine Besonderheit dar. Jedes zur Beförderung eingesetzte Fahrzeug ist leserlich und auffällig an beiden Längsseiten und am Ende mit einer Notfall-Informations-Tafel zu kennzeichnen. Die Tafel weist folgende Informationen zum Gefahrgut aus:
Abbildung 2: Ein typisches Beispiel einer Notfall-Informations-Tafel. Hier abgebildet: eine Nebengefahr (IS 18149:2023, S. 36, Abbildung 9)
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Teil II erscheint am 7. Juli 2026
Willi Weßelowscky | Experte für Gefahrgut
Wer Gefahrgut in Indien befördern möchte, sollte prüfen, welche Anforderungen sich aus dem Standard IS 18149:2023 ergeben. Viele Fragen zur sicheren Beförderung lassen sich bereits im Vorfeld klären – von Einstufung und Dokumentation bis zu geeigneten Verpackungen und Transportbedingungen.
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