Arbeitsschutz

TRGS 600 und TRGS 720 neu gefasst

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BAuA, hat zwei neu gefasste Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht. Für die Erstellung der TRGS ist der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) zuständig, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt diese im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) bekannt. 

3 Min.

21.08.2020

TRGS 600

Bei der TRGS 600 Substitution geht es darum, den Arbeitgeber darin zu unterstützen

  1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu vermeiden,
  2. Gefahrstoffe durch Stoffe, Gemische oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Beschäftigten keine oder eine geringere Gefährdung darstellen oder
  3. Gefährliche Verfahren durch weniger gefährliche Verfahren zu ersetzen

 

Die TRGS 600 wurde komplett überarbeitet. Schwerpunkte hierbei:

  • Aktualisierung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere GefStoffV und TRGS 400, 
  • Abgrenzung zur REACH-VO (kurze definitorische Klarstellung, Verhältnis REACH-Zulassung und Substitution),
  • im Hinblick auf die Einstufung nach CLP-VO bei der Feststellung der Dringlichkeit der Substitution,- 
  • Umstellung des Spaltenmodells auf die CLP-VO und Streichung des Wirkfaktorenmodells

TRGS 720

Die TRGS 720 Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines findet Anwendung

 

  1. […] für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl und Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen.
  2. Die in Abschnitt 3 beschriebene Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auf explosionsfähige Atmosphäre, und die in Abschnitt 4 beschriebene  Vorgehensweise  gilt  für explosionsfähige Gemische unter nicht-atmosphärische Bedingungen, z.B. bei anderen Sauerstoffgehalten, anderen Oxidationsmitteln, anderen Drücken und Temperaturen.
  3. Diese TRGS gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht aber für deren Zerfallsreaktionen.
  4. Diese TRGS gilt nicht für Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in der kondensierten Phase im Sinne der TRGS 400.

 

Hier wurde ebenfalls umfangreich überarbeitet:

  • Aktualisierung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere GefStoffV und TRGS,
  • Anpassung der Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen (modifizierte Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“, Möglichkeit zur Einteilung in Zonen),
  • neue Beschreibung einer Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen

Unsere Empfehlung

Gesetzliche Vorgaben und rechtliche Empfehlungen sind stets im Wandel. Umso elementarer ist es für Betriebe, hier auf dem Laufenden zu sein. Teilweise sind es kleine Veränderungen in den Technischen Regeln zu Gefahrstoffen, die große Auswirkungen haben können. Behalten Sie daher unbedingt den Überblick! 

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