Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat am 1. Juli 2025 die 61. MAK- und BAT-Werte-Liste 2025 vorgelegt, in der es wieder Änderungen und Neuaufnahmen gibt.
Die Abkürzung MAK steht für Maximale Arbeitsplatz Konzentration. Der MAK-Wert bezieht sich auf Stoffmengen, bei denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung über ein gesamtes Arbeitsleben nicht befürchtet werden muss, sofern dieser Schwellenwert nicht überschritten wird.
Auch bei BAT-Werten (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte) wird nach aktuellem Wissensstand davon ausgegangen, dass die Konzentration der entsprechenden Stoffe für Beschäftigte unbedenklich ist, auch wenn diese den Stoffen ein ganzes Arbeitsleben ausgesetzt sind.
Die MAK- und BAT-Werte-Liste wird jedes Jahr von der DFG aktualisiert und bildet eine wichtige Grundlage für die Beratungen zur Anpassung von Grenzwerten der TRGS 900.
Betroffen von den aktuellen Änderungen sind 16 Gefahrstoffe bzw. Gefahrstoffgruppen. Unter anderem sind dies folgende:
Alle Änderungen sind im Anhang der MAK- und BAT-Werte-Liste 2025 zusammengefasst (S. 301ff im PDF). Aufgrund der jeweils neuesten MAK- und BAT-Werte-Liste wird im Ausschuss für Gefahrstoffe über Änderungen der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) in der TRGS 900 beraten. Aus diesem Grund ist es ratsam, die jährliche Veröffentlichung der Liste auf Änderungen einzusehen und zu prüfen, ob etwaige Änderungen Stoffe betreffen, die Sie im Betrieb einsetzen.
Für die Suche nach den MAK- und BAT-Werten von Stoffen gibt es einen ersten öffentlichen Prototyp des sogenannten PUBLISSO-Suchsystems. In diesem sind alle Stoffe aus den MAK-Listen seit 2020 verfügbar. Diese Suche erreichen Sie über diesen Link: https://series.publisso.de/de/pgseries/overview/mak/lmbv/search
Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit
Prüfen Sie die Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste, ob Stoffe betroffen sind, mit denen Sie in Ihrem Betrieb umgehen oder die Sie verkaufen. Beurteilen Sie, ob sich daraus Änderungen für Ihre Schutzmaßnahmen ergeben. Nutzen Sie gegebenenfalls die neuen MAK-Werte als Maßstab für die Beurteilung der Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen. Als Verkäufer von Gefahrstoffen sollten Sie überprüfen, ob Ihre SDB aktualisiert werden müssen.
Unsere Expertinnen und Experten im Arbeitsschutz unterstützen Sie gern bei allen Fragen rund um die Beurteilung Ihrer Schutzmaßnahmen mit Blick auf die AGW, MAK- und BAT-Werte. Auch bei anderen Herausforderungen des Arbeitsschutzes stehen wir Ihnen beratend zur Seite, beispielsweise durch die Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzdokumenten.
Zudem unterstützen wir Sie gern bei der Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern für Ihre Gefahrstoffe.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
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