Arbeitsschutz

Explosionsschutzdokument – Wer braucht das und was ist das?

In großen Industrieanlagen, in denen entzündbare Stoffe verarbeitet werden, ist die Berücksichtigung der Explosionsgefährdung selbstverständlich. Aber auch relativ einfache Tätigkeiten, wie das Abfüllen von Lösungsmitteln (z. B. Isopropanol) in Handgebinde oder das Schleifen von Holz können eine Explosionsgefährdung erzeugen. In jedem Fall wird von der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eine besondere Beurteilung dieser Gefährdung verlangt. Explosivstoffe unterliegen dem Sprengstoffrecht, auf das hier nicht eingegangen wird.

5 Min.

23.08.2022

Grundlagen zu Explosionen

Was ist eine Explosion?

Als Explosion bezeichnet man eine mit großer Reaktionsgeschwindigkeit ablaufende Oxidations- oder Zerfallsreaktion, die eine Temperatur- oder Druckerhöhung oder beides gleichzeitig erzeugt. Diese Temperatur- oder Druckerhöhung stellt eine unmittelbare Lebens- oder Gesundheitsgefahr für Menschen in der Nähe oder am Ort der Explosion dar. Weggeschleuderte Teile stellen eine zusätzliche Gefährdung dar, die weit über den Explosionsradius hinaus wirksam werden kann. Aufgrund des plötzlichen Auftretens einer Explosion ist eine Flucht in einen sicheren Bereich nicht möglich. Daher muss das Auftreten einer Explosion so gut wie möglich verhindert werden.

Wie entsteht eine Explosion?

Für die Entstehung einer Explosion gibt es vier Voraussetzungen.

Brennstoff

Es muss ein brennbarer Stoff vorhanden sein. Hierbei kann es sich um ein Gas, eine Flüssigkeit oder einen Feststoff handeln. Häufig handelt es sich um Stoffe mit einem hohen Kohlenstoff-Anteil (z. B. Acetylen, Ottokraftstoff, Holz). Aber auch andere Stoffe können eine wichtige Rolle spielen (z. B. Wasserstoff).

Ein Stoff muss nicht nach CLP-Verordnung als entzündbar eingestuft sein, um der Brennstoff zu sein.

Auch andere, erfahrungsgemäß brennbare Stoffe sind möglich.

Sauerstoff

In der Regel ist Sauerstoff das Oxidationsmittel für die Reaktion mit dem Brennstoff.

Damit eine Explosion möglich ist, muss der Anteil an Sauerstoff in der Umgebung ausreichend hoch sein. In normaler Luft ist ungefähr 21% Sauerstoff enthalten. Dieser Sauerstoffanteil reicht in der Regel aus, um eine Explosion zu ermöglichen. In Spezialfällen können auch andere Stoffe als Oxidationsmittel wirken. Diese werden hier nicht betrachtet.

Mischung

In vielen Fällen führt das Vorhandensein von brennbaren Stoffen und Sauerstoff nicht zu einer Explosionsgefährdung. Damit es zu dieser Gefährdung kommt, ist eine feine Verteilung (austretendes Gas, Kraftstoffdämpfe, Holzstaub) und gute Durchmischung mit der Luft notwendig. Gemäß der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Mischung werden Bereiche in sogenannte Explosionsschutz-Zonen gemäß Anhang I Nummer 1.7 GefStoffV eingeteilt.

Zündquelle

Eine explosionsfähige Mischung aus Brennstoff und Luft führt nicht zwangsläufig zu einer Explosion. Erst eine wirksame Zündquelle löst diese aus. Oftmals wichtige Zündquellen sind mechanische und elektrische Funken, offene Flammen oder heiße Oberflächen.

Explosionsgefährdung

Ermittlung der Gefährdung

Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob die vorhandenen Stoffe aufgrund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, zu einer Explosionsgefährdung führen können (siehe auch § 6 Abs. 4 GefStoffV).

Eine Explosionsgefährdung liegt vor, falls Brennstoff und Sauerstoff im richtigen Verhältnis zueinander vermischt sein können und am selben Ort gleichzeitig eine wirksame Zündquelle vorhanden sein kann. Sofern dieses als möglich angesehen wird, müssen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durchgeführt werden und diese in einem Explosionsschutzdokument gesondert dokumentiert werden (siehe auch § 6 Abs. 9 GefStoffV).

Diese Dokumentationspflicht besteht auch, falls das Ergebnis der Beurteilung ist, dass eine Explosion durch die Maßnahmen sicher verhindert werden kann.

Was muss ein Explosionsschutzdokument enthalten?

Das Explosionsschutzdokument muss dokumentieren, dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind. Es muss dargelegt werden, dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Explosionsschutzkonzept).

Darin soll unter anderem festgehalten werden, ob Bereiche in Explosionsschutz-Zonen (Anhang I Nummer 1.7 GefStoffV) eingeteilt wurden und welche dies gegebenenfalls sind.

Vorkehrungen zum Explosionsschutz in absteigender Rangfolge können sein:

  1. die Vermeidung oder Verringerung der Mengen oder Konzentrationen von Brennstoffen,
  2. die Vermeidung von Zündquellen, die eine Explosion auslösen können,
  3. die Verringerung der Auswirkungen einer Explosion (siehe auch § 11 Abs. 2 GefStoffV).

Außerdem müssen die Wirksamkeitsüberprüfungen (§ 7 Absatz 7 GefStoffV) und die notwendigen Prüfungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit den jeweiligen Fristen festgelegt werden.

Dr. Andreas Timmann | Experte für Arbeitssicherheit

Unsere Empfehlung

Schauen Sie sich die in Ihrem Betrieb vorhandenen Stoffe und Arbeitsprozesse mit Blick auf die Explosionsgefährdung an. Sobald Sie eine Explosionsgefährdung nicht sicher ausschließen können, müssen Sie diese bewerten und gesondert im Explosionsschutzdokument dokumentieren.

Unsere Experten für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung zu Explosionsgefährdungen und bei der Überprüfung Ihres Betriebes auf Einhaltung der aktuellen Vorgaben. Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir gegebenenfalls Maßnahmen zum Explosionsschutz und erstellen oder aktualisieren für Sie das Explosionsschutzdokument. Wir beraten Sie umfassend zu Themen rund um Störfallrecht, Arbeitsschutz, Explosionsschutz und auch Umweltschutz, sowie den richtigen Umgang und die Lagerung kritischer Erzeugnisse und deren Transport als Gefahrgut. Basierend auf Ihren Anforderungen erarbeiten wir ein spezifisches Lagerkonzept. Gern sind wir in allen Belangen rund um Anlagen- und Arbeitssicherheit Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Rechtskataster oder führen vor Ort Compliance Checks im Bereich Gefahrstoffmanagement durch.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de