Im neuen Report der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 01/2018 wurde ein entscheidender Passus zur sog. "Malerkrankheit“ geändert. Diese ist nun als Berufskrankheit mit der Nummer 1317 (BK 1317) anerkannt.
Die bekannten Normen im Umweltschutz (ISO 14001), dem Qualitätsmanagement (ISO 9001) und dem Energiemanagement (ISO 50001) werden im Arbeitsschutz um die sogenannte „High Level“ Struktur erweitert.