Die EU hat die Beschränkung von Diisocyanaten unter der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-VO) beschlossen. Bei Weiterverwendung nach dem 24. Februar 2022 muss die geänderte Produktkennzeichnung, sowie nach dem 24. August 2023 die Schulung von gewerblichen und industriellen Verwendern beachtet werden.