Der als karzinogen eingestufte Wirkstoff Formaldehyd wird ab dem 01.02.2022 für drei Jahre zugelassen. Es gilt grundsätzlich weiterhin als zu ersetzender Wirkstoff.
Der Ausschuss für Biozidprodukte hat die finalen Stellungnahmen zur Genehmigung der bioziden Wirkstoffe Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid (ADBAC/BKC (C12-16)) und Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) für die Produktarten 3 und 4 veröffentlicht.
Es wird für Silber neben der Einstufung „Repr. 1B (H360FD)“ auch noch folgende zusätzliche Einstufungen unter anderem vorgeschlagen: Skin Sens. 1 (H317), Muta. 2 (H341), Aquatic Acute 1 (H400, M=10), Aquatic chronic 1 (410, M=10)
Das BMU veröffentlichte einen Referentenentwurf zur Erneuerung der Biozid-Meldeverordnung und der Biozid-Zulassungsverordnung. Betroffen sind u.a. Beratungs- und Sachkundepflichten, die für eine Meldung notwendigen Informationen und die Aktualisierung von Meldungen.
Die bioziden Wirkstoffe Natrium-N-(hydroxymethyl)glycinate und Reaktionsgemisch von Titandioxid und Silberchlorid wurden zur Notifizierung ausgeschrieben.
Mit dem Entwurf zur Durchführungsrechtsakte der europäischen Kommission wird vorgeschlagen, den bioziden Altwirkstoff in den Anhang I der Biozidverordnung aufzunehmen.
Händedesinfektionsmittel auf 2-Propanol und Ethanol Basis können auf Grundlage der Ausnahmeverfügung vom 16. September 2020 weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden.
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