Die Anhänge I und V der „Prior Informed Consent“ oder kurz PIC-Verordnung ((EU) Nr. 649/2012) über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien soll geändert werden. 22 gefährliche Chemikalien unterliegen ab 1. September 2020 einer Ausfuhrnotifizierung nach der PIC-Verordnung.
Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) empfiehlt die Genehmigung von den Wirkstoffen „Aktives Chlor generiert aus Natriumchlorid durch Elektrolyse“ und „Aktives Chlor freigesetzt aus Hypochloriger Säure“
Mitgliedsstaaten berichten vermehrt von Desinfektionsmitteln ohne Zulassung, mit falschen Kennzeichnungen oder wirkungslosen Zusammensetzungen, die seit Beginn der COVID-19-Pandemie auf verschiedenen Wegen vertrieben werden.
Der biozide Wirkstoff der Produktart 2 (Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind) ist ein Kandidat für potenziell zu ersetzende Wirkstoffe.
Die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) entscheidet sich zur vorübergehenden Zulassung des Biozidproduktes „Biobor JF“, um eine Kontamination der Kraftstoffsysteme in stillgelegten Flugzeugen vorzubeugen.
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