Wer Biozidprodukte in der EU in Verkehr bringt, kommt an Artikel 95 der BPR nicht vorbei. Die Vorschrift entscheidet darüber, aus welchen Quellen Wirkstoffe bezogen werden dürfen und welche Voraussetzungen Hersteller und Lieferanten erfüllen müssen. Artikel 95 ist dabei weit mehr als eine formale Hürde und hat Auswirkungen auf Industrie und Verbraucher.