Gefahrgut

Gefahrguttransporte im Visier: Kontrollen decken gravierende Mängel auf

Immer wieder werden bei Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgutrechtlicher Vorschriften gravierende Mängel festgestellt. Zwei aktuelle Fälle, eine groß angelegte Kontrolle auf der A1 und ein Gefahrgutaustritt in Hessen, zeigen, wie hoch das Risiko bei unzureichend gesicherten oder unsachgemäß durchgeführten Gefahrguttransporten ist. Wir fassen die wichtigsten Erkenntnisse zusammen.

4 Min.

08.07.2025
Polizeiautos bei einer Großkontrolle

Immer wieder kommt es bei Gefahrguttransporten zu schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, mit teils erheblichen Risiken für Mensch, Umwelt und Infrastruktur.

Gefahrgutkontrollen auf der A1

Im Rahmen eines ganztägigen Kontrolltages führte die Polizeidirektion Oldenburg gemeinsam mit dem TÜV Nord auf der A1 bei Wildeshausen gezielte Prüfungen von Nutzfahrzeugen durch. Insgesamt wurden 57 Fahrzeuge kontrolliert. Das Ergebnis ist alarmierend: Zehn Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Bei einem Fahrer eines 40-Tonners stellte sich heraus, dass seine Fahrerlaubnis nicht mehr gültig war. Daraufhin wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet und eine weitere gegen den Halter des Fahrzeugs.

Besonders kritisch: Ein aus Italien stammender Lkw mit Gefahrgut hatte mehrere ungesicherte Metallplatten geladen. Eine der Platten hatte ein mitgeführtes Stahlfass so stark deformiert, dass dieses beim Bremsen zu versagen drohte. Ein klarer Fall einer nicht auszureichenden Ladungssicherung. Auch andere Fahrzeuge wiesen erhebliche Mängel auf. Ein mobiler Tank mit 1.000 Litern Diesel war weder korrekt gekennzeichnet noch mit Feuerlöscher oder vorgeschriebenen Begleitpapieren ausgestattet.

Unzureichende Ladungssicherung führt zu Gefahrgutaustritt

In Alsfeld (Osthessen) kam es in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni zu einem akuten Gefahrgutaustritt. Auf einem Supermarktparkplatz trat aus einem abgestellten Sattelauflieger ein stark riechender Stoff aus. Später stellte sich heraus, dass es sich um etwa 50 Liter Druckerfarbe auf Lösungsmittelbasis handelte. Der junge Fahrer des aus Baden-Württemberg stammenden Gespanns klagte über Kopfschmerzen. Die wurden vermutlich durch die Farbe verursacht und im Rettungswagen behandelt.

Die Feuerwehr konnte die Flüssigkeit abbinden und sicherte die beschädigte Palette.

Peter Rieger | Gefahrgut-Experte

Unsere Empfehlung

Die beiden Fälle zeigen deutlich, dass bei Gefahrguttransporten weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf Ladungssicherung, Fahrzeugausrüstung und die Einhaltung der gesetzlichen Dokumentationspflichten besteht. Um rechtskonform zu handeln, Unfälle und Zwischenfälle zu vermeiden sowie auch teure Sanktionen zu verhindern, sollten Sie als Unternehmen handeln:

  • Führen Sie regelmäßige Eigenkontrollen der Fahrzeuge und Ladeeinheiten durch, insbesondere vor Fahrtantritt.
  • Schulen Sie Fahr- und Ladepersonal gezielt, insbesondere zu Ladungssicherung, Gefahrgutkennzeichnung und Verhalten bei Leckagen.
  • Prüfen und dokumentieren Sie systematisch Fahrerlaubnisse und Qualifikationsnachweise
  • Prüfen Sie das Mitführen der Ausrüstung und Unterlagen gemäß ADR und aktualisieren sie diese bei Bedarf regelmäßig.
  • Holen Sie sich bei Unsicherheiten fachliche Unterstützung ein.

Nur durch konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen lassen sich Haftungsrisiken vermeiden und die Sicherheit entlang der gesamten Transportkette gewährleisten.

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Literatur

Polizeidirektion Oldenburg (10. Juni 2025): POL-OH: Austritt von Gefahrgut. Druckerfarbe aus geparktem Sattelzug - Fahrer dadurch leicht verletzt. Pressemitteilung.  URL: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43558/6051692 (zuletzt abgerufen: 8. Juli 2025)

Polizeidirektion Oldenburg (13. Juni 2025): POL-OLD: Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf A1 bei Wildeshausen - Schwerpunkt: Gefahrgut sowie Verkehrs- und Betriebssicherheit. Pressemitteilung.  URL:  https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62353/6054836 (zuletzt abgerufen: 8. Juli 2025) 

 

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