Gefahrstoffe

CLP-Verordnung: 12. ATP im Amtsblatt veröffentlicht

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die 12. ATP zur CLP-Verordnung (EG) Nr.1272/2008 veröffentlicht. Sie beinhaltet die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.

2 Min.

04.04.2019

Auszüge aus dem Inhalt

Die Einstufungskriterien und die Kennzeichnungsvorschriften des GHS werden auf UN-Ebene regelmäßig überarbeitet. Die 6. und 7. überarbeitete Fassung des GHS ist das Ergebnis der 2014 bzw. 2016 vom UN-Sachverständigenausschuss UNCETDG/GHS angenommenen Änderungen. 

Diese erfordern es, einige technische Vorschriften und Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung anzupassen.  

Durch diese Weiterentwicklungen des GHS wird insbesondere

  • eine neue Gefahrenklasse „desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff“ und
  • eine neue Gefahrenkategorie „selbstentzündliche (pyrophore) Gase“ innerhalb der Gefahrenklasse „entzündbare Gase“ eingeführt.

Weitere Änderungen umfassen Anpassungen an die Kriterien für Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, die allgemeinen Berücksichtigungsgrenzwerte, die allgemeinen Bestimmungen zur Einstufung von Aerosolen von Gemischen und detaillierte Definitionen und Einstufungskriterien für diverse Gefahrenklassen. Darüber hinaus werden einige Gefahren- und Sicherheitshinweise geändert. Daher müssen einige technische Vorschriften und Kriterien in den Anhängen der CLP-Verordnung angepasst werden.
 

Die Verordnung muss spätestens bis zum 17. Oktober 2020 entsprechend umgesetzt sein bzw. angewendet werden.

Weitere Informationen

Die entsprechenden PDF-Dokumente in Deutsch und Englisch sowie weitere Sprachfassungen sind unter folgendem Link erhältlich: bit.ly/2UfPjxj

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