Gefahrstoffe

Neuer Trend im US-Chemikalienrecht? Wieder keine Ausnahme für Erzeugnisse

Die Environmental Protection Agency (EPA) hat im Juli 2020 eine neue Regelung bezüglich der Verwendung von langkettigen Perfluoralkylcarboxylaten (LCPFAC) und Perfluoralkylsulfonaten eingeführt. Hiernach bedarf es für die Einfuhr bzw. Herstellung dieser Chemikalien ab dem 25. September 2020 für alle Verwendungen, die der EPA bis zum 22. Januar 2015 (bzw. 1. Januar 2016 für einige Ausnahmen) nicht gemeldet wurden, eine Zulassung.

3 Min.

17.08.2020

EPA says...

Laut Aussage der EPA sollte diese Regelung keine großen Auswirkungen auf die Industrie haben, da ein freiwilliges Industrieprogramm seit einigen Jahren für Ersatzstoffe gesorgt hat. Ihren Informationen nach stellt derzeit keine US-Firma diese Stoffe her. Insofern dient diese Regelung nur dazu, sicherzustellen, dass diese Chemikalien auch zukünftig nicht wieder in Gebrauch genommen werden.

Neuer Trend?

Jedoch geht diese Regelung noch weiter als andere Significant New Use Rules, denn auch die Verwendung von LCPFAC in Beschichtungen von Erzeugnissen benötigt nun eine Zulassung, ebenso die Verwendung von Perfluoralkylsulfonaten als Bestandteil von Teppichen. Dies sind bemerkenswerte Abweichungen von „traditionellen“ Regelungen, da die EPA schon seit Langem regelmäßig Ausnahmen für Erzeugnisse, Verunreinigungen und Nebenprodukte eingefügt hat.

Es ist allerdings auch nicht das erste Mal, dass die EPA auf Ausnahmeregelungen verzichtet – die Ankündigung von Testgebühren für 20 Hohe-Priorität-Stoffe im Frühjahr 2020, ohne eine Ausnahme für Erzeugnisse, Nebenprodukte oder Verunreinigungen, war ebenfalls eine Überraschung.

Auswirkungen

Besonders besorgt äußern sich Firmen aus der Halbleiter- und Elektronikindustrie sowie Einzelhändler. Die Bitte um eine „De-Minimis“-Klausel (Minimaler Berücksichtigungswert) sowie eine „Safe Harbour“-Klausel für Firmen, die die Verwendung in Erzeugnissen nicht vor 2016 gemeldet haben, wurde abgelehnt. Die Lage wird dadurch erschwert, dass in internationalen Lieferketten oft Informationen zu LCPFACs fehlen und dass es derzeit keine zuverlässigen Labortests für einzelne LCPFACs gibt. (Wenn ein Verstoß zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt wird, können Strafen rückwirkend, pro Tag und Artikel verhängt werden.)

Für gewöhnlich interessiert sich die EPA nicht für Erzeugnisse, was allerdings – in Anbetracht der letzten Ankündigungen in 2020 – zukünftig vielleicht nicht mehr gelten mag. Von Gesetzes wegen hat die EPA eindeutig das Recht, Erzeugnisse unter die Lupe zu nehmen. Nur weil sie von diesem Recht bisher keinen Gebrauch gemacht hat, bedeutet das nicht, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird. Sollte diese Entwicklung so weitergehen, werden sich weitere Industriezweige, die bisher keinen oder kaum Berührungspunkte mit der EPA haben, auf spannende Auseinandersetzungen vorbereiten müssen.

Unsere Empfehlung

Es sind spannende Zeiten – 2016 gab es eine große Überarbeitung der US-amerikanischen chemikalienrechtlichen Landschaft und bis heute herrscht hier noch reichlich Bewegung. Besonders wenn Sie per- oder polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Ihrer Lieferkette haben, sollten Sie dringend nach Ersatzstoffen suchen, nicht zuletzt, weil dies auch in der EU ein regulatorisches Thema ist. Zudem ist es immer hilfreich, wenn Sie Ihre gesamte Lieferkette gut kennen und einen guten Draht zu Ihrem Lieferanten haben. So ist es leichter, den Informationsfluss auf dem neuesten Stand zu halten.

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