Gefahrstoffe

Wenn der TSCA beißt – Ein Praxis-Beispiel bei dem Warenimport in den USA

Die Pressemitteilung der EPA (Environmental Protection Agency) liest sich einfach: eine US Firma hat über fünf Jahre, 83-mal sechs verschiedene Chemikalien in die USA importiert, die nicht beim Toxic Substances Control Act (TSCA) Inventar eingetragen und daher für einen Import in die USA nicht zugelassen waren. Dafür muss diese Firma nun sowohl eine Geldstrafe bezahlen als auch eine Industrie-Sensibilisierungskampagne entwickeln. Besonders die Details sind für uns als Europäer interessant, da sich hier ein paar Überraschungen und Hinweise verstecken.

4 Min.

02.07.2020

Strafe für TSCA-Verstöße

Die EPA-Pressemitteilung vom 20. Mai 2020 gibt einen groben Überblick – es handelt sich um PFAS (per- und polyfluoroalkyle Stoffe, die wegen ihrer extrem langen Aufbewahrungszeit auch als „forever chemicals“ bekannt sind), die in Ski-Wachs importiert wurden. Die einzelnen PFAS waren nicht von der EPA bewertet worden und sollten daher nicht importiert werden. Nachdem die importierende Firma dies rausgefunden hatte, wurde der Import sofort eingestellt und die bereits importierten Produkte zurückgerufen. Der Rest der Mitteilung befasst sich mit Einzelheiten zu der Geldstrafe von ca. 375 000 USD und einer Sensibilisierungskampagne im Wert von 1 Million USD. Dazu gehören beispielsweise Präsentationen bei einer großen Skiveranstaltung mit mindestens 10 000 Teilnehmern, Industrie-Trainingsprogramme für Skitechniker und Coaches, um auf die Gefahren von Skiwachsen aufmerksam zu machen und die Zuweisung eines dedizierten Projektmanagers für das ganze Programm.

Erleichterte Bedingungen

Die Pressemitteilung enthalt jedoch auch einen Link zu der Vereinbarung mit der betroffenen Firma, und hier gibt es etwas mehr Informationen bzgl. des „Was und Wieso“.

Wie es bei solchen Geschehnissen oft der Fall ist, wurde die Firma nicht verurteilt, sondern stattdessen wurde eine Vereinbarung mit der EPA getroffen, um weitere zivilrechtliche Strafen zu umgehen. Sie geben insofern keine Schuld zu, bei einer Nicht-Erfüllung der Vereinbarung liegen strafrechtliche Konsequenzen aber wieder auf dem Tisch.

Die Firma ist ein amerikanisches Unternehmen, aber die Waren wurden über ihre norwegischen Mutterfirma geliefert. Der letzte Import fand im März 2018 statt und die EPA wurde in Juni und Juli 2018 über die Verstöße informiert. Angesichts der Vereinbarung und der Meldung an die EPA, gibt es Interpretationsspielraum, anzunehmen, dass die Firma eine freiwillige Meldung über die Verstöße gemacht hat – was den Fall noch interessanter macht, denn das impliziert, dass die EPA hier Gnade gewährt hat..

*Alle* Inhaltstoffe müssen zugelassen sein

Die Pressemitteilung gibt nur „PFAS“ an, jedoch beschriebt dieser Begriff eher eine Gruppe von Chemikalien. In ihrer Vereinbarung identifiziert die EPA sechs spezifische Substanzen, die importiert wurden, wobei die Importmengen nicht angegeben wurden. In einer Erklärung zur Erstellung von TSCA-Einfuhr-Zertifikaten gibt die EPA folgenden Satz als Beispiel einer positiven Bestätigung vor: „Ich bestätige, dass alle chemische Substanzen in diesem Versand allen anwendbaren Vorschriften oder Anordnungen gemäß TSCA entsprechen…

Wichtig hier ist der Part „alle chemischen Substanzen“ – wer einen chemischen Stoff oder ein Gemisch in die USA importieren will, muss den TSCA Status für alle Komponenten vorher feststellen, bzw. von seinem Lieferant bestätigen lassen. Ein kleiner Tipp nebenbei – vor nicht allzu langer Zeit gab es eine große Aktualisierung des TSCA Inventars und einige Stoffe sind rausgeflogen. Wenn Ihre Bestätigungen weiter zurückliegen als 2019, sollte dies dringend auf Aktualität geprüft werden.

Auch Europäer sind betroffen

Ein weiterer Teil der Vereinbarung zeigt, dass die Firma alle bereits importierten Waren innerhalb von 90 Tagen an seine norwegische Muttergesellschaft zurücksenden durfte, was ein Indiz dafür ist, dass die Produkte für die EU zugelassen waren. Daraus folgt, dass eine Zulassung für den europäischen Markt in keiner Weise eine automatische Zulassung für den amerikanischen Markt bedeutet.

Es geht jedoch noch weiter: man kann davon ausgehen, dass die amerikanische Firma mit ihrem Lieferanten im Moment nicht besonders glücklich ist. Diesmal ging es um eine Muttergesellschaft, die ihre Waren zurücknimmt, und vielleicht geht es hierbei nur um die Transportkosten. Stellen Sie sich aber vor, es wäre Ihre Firma gewesen: Was haben Sie standardmäßig mit Ihren Kunden vereinbart? Wer übernimmt die Kosten für einen solchen Warenrückruf in den USA? Was wäre, wenn das Haltbarkeitsdatum dadurch abgelaufen ist? Im schlimmsten Fall – haben Sie als ausländischer Lieferant Ihrem Kunden bestätigt, dass die Inhaltstoffe wirklich TSCA-gelistet sind? Dann würde das weiteren Ärger und mögliche Kostenerstattungen oder rechtliche Schritte wegen Vertragsbruch nach sich ziehen. Aber selbst im besten Fall – Ihr Kunde hat einen Schaden erlitten, der für Sie wirtschaftliche Folgen haben könnte.

Unsere Empfehlung

Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass viele Unternehmen den bürokratischen Aufwand unterschätzen und einige Schritte überspringen wollen. Oder sie gehen davon aus, dass das, was in einem Land rechtlich in Ordnung ist, auch für andere Länder in Ordnung sein wird – ein Fehler mit möglicherweise schmerzhaften Folgen. Also müssen Sie Ihre Produkte gut kennen!

Seien Sie proaktiv – wenn Sie sich über bestimmte rechtliche Lagen unsicher sind, lohnt es sich immer, sich im Voraus Rat zu holen. Besser ein verspäteter Vertragsabschluss als ein teurer Produktrückruf danach.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de