Gefahrstoffe

Veröffentlichung der 21. ATP zur CLP-Verordnung

Am 25. Januar 2024 wurde mit der delegierten Verordnung (EU) 2024/197 durch die Europäische Kommission Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ATP) geändert.

2 Min.

06.02.2024

Aufnahme und Änderungen von Stoffen

27 Einträge werden neu in den Anhang VI aufgenommen, darunter:

  • Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert
  • Zimtaldehyd
  • Bifenox (ISO)
  • 1,4-Benzoldiamin

 

24 Einträge werden überarbeitet, darunter:

  • Bleipulver
  • Blei (massiv)
  • Benzylalkohol

Inkrafttreten und Gültigkeit

Die Verordnung gilt ab dem 1. September 2025.

Allerdings dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (20 Tage nach Veröffentlichung, also dem 14.02.2024) im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.

Weitere Informationen

Die vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Union.

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