27 Einträge werden neu in den Anhang VI aufgenommen, darunter:
24 Einträge werden überarbeitet, darunter:
Die Verordnung gilt ab dem 1. September 2025.
Allerdings dürfen Stoffe und Gemische bereits ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung (20 Tage nach Veröffentlichung, also dem 14.02.2024) im Einklang mit ihr eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.
Die vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Union.
Überprüfen Sie die Verwendung der Stoffe (neu und geändert) in Ihren Produkten und legen Sie eine Strategie für den Zeitpunkt der Änderung und die daran anschließende Information Ihrer Kunden fest. In vielen Fällen werden die neuen Einstufungen auch zur Änderung Ihrer Sicherheitsdatenblätter und Etiketten führen, da Einstufung und Kennzeichnung gemäß der CLP-Verordnung betroffen sind.
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