REACH

Anpassung in den REACH-ITs (von Alleinvertreter) – Action notwendig

Im Rahmen der REACH-Verordnung gibt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekannt, dass es durch die Anpassung von Anhang VI zu neuen Informationsanforderungen für Alleinvertreter kommen wird. Alleinvertreter müssen bis zum 14. Oktober 2022 die Kontaktinformation der von ihnen vertretenen nicht-EU Hersteller/Formulierer bekunden.

7 Min.

24.05.2022
Screenshot der ECHA Seite

 

Bis zum 14. Oktober 2022 müssen Alleinvertreter die von ihnen vertretenen Nicht-EU-Unternehmen in den REACH-IT Accounts angeben und die Kontaktinformationen sowie spezifische Informationen übermitteln. Ein Alleinvertreter, der von einem nicht-EU Hersteller oder einem nicht-EU Formulierer benannt wurde, muss je nicht-EU Hersteller bzw. Formulierer, den er vertritt, einen SEPARATEN REACH-IT Account besitzen. Um die Kosten für die Übertragung von Registrierungen zu vermeiden, sollten Sie diese neuen Anforderungen rechtzeitig prüfen und ggf. aktiv werden.

Was ist ein Alleinvertreter unter EU-REACH?

Alleinvertreter ist im Sinne der REACH-Verordnung eine natürliche oder juristische Person („Legal entity“) mit Sitz in der Europäischen Union, der von einem nicht-EU Hersteller/Formulierer von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen benannt werden kann. Als Synonym für den Begriff Alleinvertreter wird oftmals auch der englische Begriff „Only Representative - OR" verwendet.

Der Alleinvertreter übernimmt die Aufgaben und Pflichten eines Importeurs im Sinne der REACH-Verordnung. Dies kann den Zugang von nicht-EU Herstellern/Formulierer zum EU-Markt für deren Produkte erleichtern, die Lieferung sichern und die Belastung der EU-Importeure verringern.

Ein Alleinvertreter benötigt einen separaten REACH-IT Account

Eine in der EU ansässige Legal entity kann entsprechend Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren nicht-EU Hersteller/Formulierer als deren Alleinvertreter benannt werden. Der Alleinvertreter muss dann jedoch für jedes dieser nicht-EU Unternehmen, die er vertritt, einen separaten REACH-IT Account erstellen / besitzen. Dies ist auch dann notwendig, wenn die nicht- EU Hersteller/Formulierer, die den Alleinvertreter benannt haben, zur selben Unternehmensgruppe gehören (= eigenständige Legal entities sind).

Was ist, wenn ein Alleinvertreter verschiedene „Rollen“ unter REACH hat?

Sofern der Alleinvertreter selbst eine Registrierung in der Rolle als „Importeur“ oder „Hersteller“ besitzt, muss er auch dafür einen eigenen REACH-IT Account (für sich als Importeur bzw. Hersteller) besitzen. Dies liegt darin begründet, da die verschiedenen Rollen („Importeur“, „Hersteller“ und „Alleinvertreter“) unvereinbar sind.

Sollte also eine in der EU ansässige Legal entity sowohl die Rolle des „Importeurs“ als auch die eines „Alleinvertreters“ innehaben, benötigt diese in dem Fall dann zwei separate REACH-IT Accounts, in denen er dann je Rolle die notwendigen Registrierungsdossier einreicht.

Welche Informationen müssen Alleinvertreter in der REACH-IT angeben?

Ein Alleinvertreter eines Nicht-EU Herstellers/Formulierers wird ab sofort nach dem Login in dem REACH-IT Account aufgefordert zunächst zu erklären, ob der REACH-IT Account in der Rolle eines „Alleinvertreters“ genutzt wird oder nicht. Im Folgenden dazu einmal ein Screenshot aus einem REACH-IT Account (Hinweis: Diese Meldung erscheint bei allen Registranten).

Sofern es sich um einen REACH-IT Account als „Alleinvertreter“ handelt, müssen in den weiteren Schritten die folgenden Informationen des vertretenen nicht-EU Herstellers/Formulierers angegeben werden:

  • Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Kontaktperson
  • Angabe aller Produktions- oder Formulierungsstandorte (Adresse und Land)
  • Angabe der Rolle in der Lieferkette des nicht-EU Herstellers/Formulierers
  • Folgende (Mehr) Auswahl ist möglich:
    • Hersteller (wenn ein Unternehmen nur Stoffe herstellt)
    • Formulierer (wenn ein Unternehmen Gemische aus Stoffen herstellt)
    • Produzent von Erzeugnissen (wenn ein Unternehmen Erzeugnisse herstellt)
  • Website des Unternehmens
  • nationale Unternehmensidentifikationsnummern

Fazit

Als Registrant sollten die folgenden Punkte bis spätestens dem 14. Oktober 2022 geprüft worden sein (besser schon früher):

  • Als Registrant kennen Sie Ihre Rolle(n) unter REACH (Importeur, Hersteller und/oder Alleinvertreter).
  • Als Alleinvertreter besitzen Sie einen REACH-IT Account für die Vertretung der Rechte und Pflichten als Importeur für den nicht-EU Hersteller bzw. Formulierer, der Sie benannt hat.
  • Sollten Sie zwei Rollen für sich als EU-Legal entity identifizieren (z.B. Alleinvertreter und Importeur), die Registrierungen halten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie getrennte REACH-IT Accounts für die beiden Rollen besitzen. Wenn nicht, muss ein neuer REACH-IT Account für eine der Rollen erstellt werden und die entsprechenden Registrierungen müssen anschließend über einen sogenannten „Legal entity Change“ auf die neue REACH-IT übertragen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in dem aktuellen Manual der ECHA zum Thema „Only representatives: How to ensure that your account represents only one non-EU manufacturer“ (Stand April 2022).

Empfehlung

Prüfen Sie Ihre Rolle bzw. Rollen unter EU-REACH und die Anzahl Ihrer REACH-IT Accounts. Sollten Sie als Alleinvertreter einen REACH-IT Account haben, führen Sie die Schritte der aktuell notwendigen Erklärung durch.

Sollten Sie zwei Rollen unter REACH haben, jedoch nur über einen REACH-IT Account verfügen, prüfen Sie, ob die Erstellung eines neuen REACH-IT Accounts notwendig ist, und prüfen Sie dann die Übertragung der entsprechenden Registrierungen („Legal entity Change“). Wenn Sie dies bis zum 14. Oktober 2022 durchführen, kann Ihnen die Gebühr für die Übertragung von Registrierungen erlassen werden.

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