Bis zum 14. Oktober 2022 müssen Alleinvertreter die von ihnen vertretenen Nicht-EU-Unternehmen in den REACH-IT Accounts angeben und die Kontaktinformationen sowie spezifische Informationen übermitteln. Ein Alleinvertreter, der von einem nicht-EU Hersteller oder einem nicht-EU Formulierer benannt wurde, muss je nicht-EU Hersteller bzw. Formulierer, den er vertritt, einen SEPARATEN REACH-IT Account besitzen. Um die Kosten für die Übertragung von Registrierungen zu vermeiden, sollten Sie diese neuen Anforderungen rechtzeitig prüfen und ggf. aktiv werden.
Alleinvertreter ist im Sinne der REACH-Verordnung eine natürliche oder juristische Person („Legal entity“) mit Sitz in der Europäischen Union, der von einem nicht-EU Hersteller/Formulierer von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen benannt werden kann. Als Synonym für den Begriff Alleinvertreter wird oftmals auch der englische Begriff „Only Representative - OR" verwendet.
Der Alleinvertreter übernimmt die Aufgaben und Pflichten eines Importeurs im Sinne der REACH-Verordnung. Dies kann den Zugang von nicht-EU Herstellern/Formulierer zum EU-Markt für deren Produkte erleichtern, die Lieferung sichern und die Belastung der EU-Importeure verringern.
Eine in der EU ansässige Legal entity kann entsprechend Artikel 8 der REACH-Verordnung von einem oder mehreren nicht-EU Hersteller/Formulierer als deren Alleinvertreter benannt werden. Der Alleinvertreter muss dann jedoch für jedes dieser nicht-EU Unternehmen, die er vertritt, einen separaten REACH-IT Account erstellen / besitzen. Dies ist auch dann notwendig, wenn die nicht- EU Hersteller/Formulierer, die den Alleinvertreter benannt haben, zur selben Unternehmensgruppe gehören (= eigenständige Legal entities sind).
Sofern der Alleinvertreter selbst eine Registrierung in der Rolle als „Importeur“ oder „Hersteller“ besitzt, muss er auch dafür einen eigenen REACH-IT Account (für sich als Importeur bzw. Hersteller) besitzen. Dies liegt darin begründet, da die verschiedenen Rollen („Importeur“, „Hersteller“ und „Alleinvertreter“) unvereinbar sind.
Sollte also eine in der EU ansässige Legal entity sowohl die Rolle des „Importeurs“ als auch die eines „Alleinvertreters“ innehaben, benötigt diese in dem Fall dann zwei separate REACH-IT Accounts, in denen er dann je Rolle die notwendigen Registrierungsdossier einreicht.
Ein Alleinvertreter eines Nicht-EU Herstellers/Formulierers wird ab sofort nach dem Login in dem REACH-IT Account aufgefordert zunächst zu erklären, ob der REACH-IT Account in der Rolle eines „Alleinvertreters“ genutzt wird oder nicht. Im Folgenden dazu einmal ein Screenshot aus einem REACH-IT Account (Hinweis: Diese Meldung erscheint bei allen Registranten).
Sofern es sich um einen REACH-IT Account als „Alleinvertreter“ handelt, müssen in den weiteren Schritten die folgenden Informationen des vertretenen nicht-EU Herstellers/Formulierers angegeben werden:
Als Registrant sollten die folgenden Punkte bis spätestens dem 14. Oktober 2022 geprüft worden sein (besser schon früher):
Prüfen Sie Ihre Rolle bzw. Rollen unter EU-REACH und die Anzahl Ihrer REACH-IT Accounts. Sollten Sie als Alleinvertreter einen REACH-IT Account haben, führen Sie die Schritte der aktuell notwendigen Erklärung durch.
Sollten Sie zwei Rollen unter REACH haben, jedoch nur über einen REACH-IT Account verfügen, prüfen Sie, ob die Erstellung eines neuen REACH-IT Accounts notwendig ist, und prüfen Sie dann die Übertragung der entsprechenden Registrierungen („Legal entity Change“). Wenn Sie dies bis zum 14. Oktober 2022 durchführen, kann Ihnen die Gebühr für die Übertragung von Registrierungen erlassen werden.
Unser REACH-Team hilft Ihnen bei der Prüfung Ihrer Registrierungen und entwickelt gemeinsam mit Ihnen Strategien, damit Ihre geschäftlichen Tätigkeiten rechtskonform werden oder auch bleiben. Wir übernehmen für Sie das komplette Registrierungsmanagement von Stoffen gemäß REACH-Verordnung. Wir arbeiten zudem mit einem starken Netzwerk an Kooperationspartnern, um Ihnen unseren Service, Notifizierungen und Meldungen auch außerhalb der EU anbieten zu können.
Haben Sie konkrete Fragen? Dann schreiben Sie uns gern eine E-Mail oder rufen Sie an.
Gern halten wir Sie auf dem Laufenden. Abonnieren Sie hierzu einfach unseren Fach-Newsletter und erhalten Sie monatlich die wesentlichen News aus unserem Blog zu den Bereichen Gefahrstoffe, REACH, Biozide, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Compliance, Gefahrgut und Internationales zusammengefasst.
Möchten Sie zusätzlich keine Fachseminare mehr verpassen? Dann empfehlen wir Ihnen zusätzlich unseren Akademie Newsletter. Beide Newsletter sind kostenfrei, können einzeln abonniert und zu jeder Zeit gekündigt werden.
Weiterbildung vis-à-vis oder remote – wir können beides!
Unsere Akademie ist für Präsenzseminare geöffnet und erwartet Sie mit einem erprobten Hygienekonzept.
Damit Sie auch vom Homeoffice mit all den Informationen versorgt werden, die Sie brauchen, um sicher und effizient zu arbeiten, bieten wir Webinare und Online-Workshops an! Sie suchen nach einer spezifischen Schulung oder Unterweisung? Vieles lässt sich digital oder Inhouse darstellen. Sprechen Sie uns an!
Wenn es um Chemical Compliance Consulting geht, ist die UMCO GmbH Ihr erfahrenes Beratungsunternehmen und der starke Partner an Ihrer Seite. Die komplexen Anforderungen im Umgang mit chemischen Produkten und deren internationale Vertriebsfähigkeit, sind das tägliche Tätigkeitsfeld unseres Teams. Ob Chemie, Pharma, Logistik oder verarbeitende Industrie – Sie profitieren von den globalen Branchenkenntnissen, den praxiserfahrenen Mitarbeitenden und nicht zuletzt von unserem Anspruch: bestmöglicher Service, schnell und zuverlässig, bei hervorragender Qualität.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
Lernen auch Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen virtuellen Kennenlerntermin. Wir sind nur einen Klick weit von Ihnen entfernt.