REACH

ECHA berichtet über Beanstandungen bei kontrollierten Importprodukten

Von März bis November 2019 wurden in 16 EU-Mitgliedsstaaten geprüft, ob die REACH-Beschränkungen für bestimmte Erzeugnisse und Schmuck bei importierten Produkten eingehalten und alle für die Sicherheit erforderlichen Informationen bei der Kennzeichnung angegeben wurden. Die ECHA hat die Ergebnisse nun veröffentlicht.

4 Min.

14.10.2020
EU Landkarte

Wer kontrollierte wo?

Von knapp 1400 Produkten wurden mehr als 300 – immerhin fast ein Viertel! – als nicht konform gemäß REACH und CLP befunden. Überprüft wurde durch Zollinspektoren und die jeweiligen nationalen Vollzugsbehörden an strategisch relevanten Eingangspunkten der Länder, zum Beispiel an Häfen und Flughäfen, aber auch an Binnenzollstellen.

Beschränkte Substanzen Cadmium, Blei und Nickel

Hauptaugenmerk der Kontrollen lag auf der Einhaltung der REACH-Beschränkungsverpflichtungen mit Schwerpunkt auf die beschränkten Substanzen Cadmium, Blei und Nickel in Erzeugnissen (hauptsächlich Schmuck). 17 % der 1225 diesbezüglich kontrollierten Erzeugnisse, wiesen Mengen der beschränkten Stoffe auf, die über dem erlaubten Grenzwert lagen. Bei diesen Substanzen wurde bereits in einer früheren Untersuchung eine vergleichbar hohe Anzahl an Beschränkungsverletzungen aufgezeigt (Vergleich REACH-EN-FORCE 4).

Meist wurden die Beschränkungsverpflichtungen bei Produkten aus China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Thailand, Indien, Nordmazedonien und Madagaskar nicht eingehalten – insgesamt 74 % der kontrollierten Artikel. Diese durften nicht auf den EU-Markt. Von diesen 74 % wurden 65 % zerstört, 21 % wurden zurückgeschickt und der Rest ist temporär eingelagert. 

Weitere beschränkte Substanzen

Neben den oben aufgeführten Schwermetallen konnten die zuständigen nationalen Behörden auf weitere beschränkte Substanzen testen. Untersuchungsergebnisse zu Asbest in Thermosflaschen (6 Produkte), Phthalate in Spielzeug (51 Produkte), Azofarbstoffe in Textilien und Leder (43 Produkte), sowie zu polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (50 Produkte) und Chrom(IV) (47 Produkte) in verschiedenen Artikel liegen vor.

Von diesen Substanzen wurde lediglich bei Chrom(IV) Beschränkungsverletzungen nachgewiesen. 

Über die Hälfte nicht korrekt gekennzeichnet

Bei der Einhaltung der CLP-Bestimmungen schien es bei den Importeuren offenbar auch Schwierigkeiten zu geben: Von 167 darauf geprüften Produkten wurden 64 % für nicht konform befunden! In weiten Teilen stimmte die Kennzeichnung der Produkte nicht. Hier waren es Waren aus den USA, die am häufigsten durch die Kontrollen gefallen sind.

Unsere Empfehlung

Es empfiehlt sich, Bemühungen zur Produktion von REACH- und CLP-konformen Artikeln und Einhaltung der Beschränkungsverbote und Kennzeichnungspflichten zu intensivieren. Überprüfen Sie Ihre Lieferketten und treten Sie mit Ihren Lieferanten in einen engen Kontakt. Stellen Sie sicher, dass es bei außereuropäischen Lieferanten ein Bewusstsein für die europäischen REACH und CLP Bestimmungen gibt und fragen Sie konkret nach.

Dadurch werden schon im Vorfeld günstige Bedingungen zur Einfuhr Ihrer Artikel in die EU geschaffen und mögliche Sanktionen gegen verantwortliche Importeure vermieden. Es wird immer wieder Untersuchungen an importierter Ware geben. Nicht nur zu den in diesem Bericht aufgeführten, beschränkten Stoffen.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragestellungen rund um REACH (wie zum Beispiel zu Beschränkungen, Lead und Co-Registrierung, Inquiries, Prüfen der Analytik / Sameness, Alleinvertreter, SVHC und SCIP), sowie zu Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (CLP). Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und informieren Sie über Änderungen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!

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