REACH

Die Kandidatenliste (SVHC) wurde um drei Stoffe erweitert

Die ECHA hat Reactive Brown 51, Decamethyltetrasiloxane und 1,1,1,3,5,5,5-heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxane als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Unternehmen sollten die Verwendung dieser Substanzen prüfen, um frühzeitig auf mögliche Anforderungen und Regulierungen reagieren zu können.

3 Min.

26.06.2025
Mehrere leere Laborgefäße vor pinkem Hintergrund, oberhalb der Schriftzug SVHC.

Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) stellt ein zentrales Instrument der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) dar. Stoffe werden auf diese Liste aufgenommen, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften – etwa krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder relevante PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) – als besonders besorgniserregend eingestuft werden. Dies kennzeichnet eine verstärkte Regulierung dieser Substanzen. Unternehmen unterliegen daraufhin erweiterten Informationspflichten und müssen sich auf mögliche Zulassungs- und Beschränkungsverfahren für den Umgang mit den betreffenden Stoffen einstellen.

Betroffene Substanzen

StoffCAS-Nr.EG-Nr.Grund für die AufnahmeAnwendungsgebiet
Reactive Brown 51*

-

466-490-7Toxic for reproduction (Article 57c)Textilbehandlungsmittel, Farbstoffe
Decamethyltetrasiloxane141-62-8205-491-7very Persistent and very Bioaccumulative (Article 57c)Kosmetika, Duftstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel
1,1,1,3,5,5,5-heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxane17928-28-8241-867-7very Persistent and very Bioaccumulative (Article 57c)Kosmetika, Duftstoffe

* Reactive Brown 51 = tetra(sodium/potassium) 7-[(E)-{2-acetamido-4-[(E)-(4-{[4-chloro-6-({2-[(4-fluoro-6-{[4-(vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazine-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazine-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalenetrisulfonate

Die Bezeichnung Reactive Brown 51 ist ein Handels- bzw. Farbstoffname und stellt eine kurzgefasste, standardisierte Farbstoffidentifikation dar. Sie bezieht sich auf einen bestimmten reaktiven Farbstoff, der in Textilfärbungen verwendet wird.

Link zur SVHC-Liste der EU: SVHC-Liste (aktualisiert am 25.06.2025)

Rechtliche Folgen für betroffene Unternehmen

Mit der Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Kandidatenliste ergeben sich für Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen entlang der Lieferkette. So ist bei der Abgabe von Stoffen oder Gemischen mit SVHCs ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Masseprozent des Stoffes, sind den Abnehmer Informationen zur sicheren Verwendung, mindestens aber der Name des SVHC-Stoffes, proaktiv zu übermitteln. Auf Verbraucherfragen ist innerhalb von 45 Tagen zu reagieren. Es besteht die Pflicht zur Eintragung in die SCIP-Datenbank und ab einer Gesamtmenge von über 1 Tonne pro Jahr sind zudem Meldepflichten an die ECHA („Substance in Articles Notification“) bzw. Registrierungspflichten zu prüfen.

Dr. Robert Zabel | Registrierung und Zulassung

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen, frühzeitig zu prüfen, ob Sie von neuen Pflichten betroffen sind, wenn Ihr Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Da SVHC-Stoffe künftig zulassungspflichtig oder beschränkt werden können, raten wir zur rechtzeitigen Suche nach sicheren Alternativen. Verfolgen Sie zudem die Planungen der ECHA genau, um regulatorische Änderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.

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