Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) stellt ein zentrales Instrument der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) dar. Stoffe werden auf diese Liste aufgenommen, wenn sie aufgrund ihrer Eigenschaften – etwa krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder relevante PBT-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) – als besonders besorgniserregend eingestuft werden. Dies kennzeichnet eine verstärkte Regulierung dieser Substanzen. Unternehmen unterliegen daraufhin erweiterten Informationspflichten und müssen sich auf mögliche Zulassungs- und Beschränkungsverfahren für den Umgang mit den betreffenden Stoffen einstellen.
Stoff | CAS-Nr. | EG-Nr. | Grund für die Aufnahme | Anwendungsgebiet |
---|---|---|---|---|
Reactive Brown 51* | - | 466-490-7 | Toxic for reproduction (Article 57c) | Textilbehandlungsmittel, Farbstoffe |
Decamethyltetrasiloxane | 141-62-8 | 205-491-7 | very Persistent and very Bioaccumulative (Article 57c) | Kosmetika, Duftstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel |
1,1,1,3,5,5,5-heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxane | 17928-28-8 | 241-867-7 | very Persistent and very Bioaccumulative (Article 57c) | Kosmetika, Duftstoffe |
* Reactive Brown 51 = tetra(sodium/potassium) 7-[(E)-{2-acetamido-4-[(E)-(4-{[4-chloro-6-({2-[(4-fluoro-6-{[4-(vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazine-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazine-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalenetrisulfonate
Die Bezeichnung Reactive Brown 51 ist ein Handels- bzw. Farbstoffname und stellt eine kurzgefasste, standardisierte Farbstoffidentifikation dar. Sie bezieht sich auf einen bestimmten reaktiven Farbstoff, der in Textilfärbungen verwendet wird.
Link zur SVHC-Liste der EU: SVHC-Liste (aktualisiert am 25.06.2025)
Mit der Aufnahme eines Stoffes in die SVHC-Kandidatenliste ergeben sich für Unternehmen eine Reihe von Verpflichtungen entlang der Lieferkette. So ist bei der Abgabe von Stoffen oder Gemischen mit SVHCs ein Sicherheitsdatenblatt bereitzustellen. Enthält ein Erzeugnis mehr als 0,1 Masseprozent des Stoffes, sind den Abnehmer Informationen zur sicheren Verwendung, mindestens aber der Name des SVHC-Stoffes, proaktiv zu übermitteln. Auf Verbraucherfragen ist innerhalb von 45 Tagen zu reagieren. Es besteht die Pflicht zur Eintragung in die SCIP-Datenbank und ab einer Gesamtmenge von über 1 Tonne pro Jahr sind zudem Meldepflichten an die ECHA („Substance in Articles Notification“) bzw. Registrierungspflichten zu prüfen.
Dr. Robert Zabel | Registrierung und Zulassung
Wir empfehlen, frühzeitig zu prüfen, ob Sie von neuen Pflichten betroffen sind, wenn Ihr Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Da SVHC-Stoffe künftig zulassungspflichtig oder beschränkt werden können, raten wir zur rechtzeitigen Suche nach sicheren Alternativen. Verfolgen Sie zudem die Planungen der ECHA genau, um regulatorische Änderungen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu reagieren.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zu SVHC-Stoffen. Unser Team für Registrierung und Zulassung prüft Ihre bestehenden Registrierungen und entwickelt mit Ihnen maßgeschneiderte Strategien. Wir übernehmen das komplette Registrierungsmanagement gemäß REACH und bieten Ihnen über unser starkes Partnernetzwerk auch Services wie Notifizierungen und Meldungen außerhalb der EU an.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!
Kostenfreies Webinar: REACH Grundlagen – Bin ich betroffen?
In diesem Webinar erhalten Sie eine kompakte Einführung in die REACH-Verordnung mit all ihren wichtigen Akteuren und Definitionen. Wir beleuchten neben der Registrierung von Chemikalien auch kurz die Themen Zulassung und Beschränkung. Melden Sie sich am besten gleich jetzt an!
Zum kostenfreien Webinar "Kostenfreies Webinar: REACH Grundlagen – Bin ich betroffen?"
Online-Seminar: REACH – Mehr als nur Grundlagen
Dieses Seminar richtet sich an alle Akteure entlang der chemischen Wertschöpfungskette, die von REACH-Compliance betroffen sein könnten. Um einschätzen zu können, ob Ihr Unternehmen von den Pflichten der REACH-Verordnung betroffen ist, sind mehr als erste Grundlagen von Nöten. Wir geben Ihnen den richtigen Überblick und Tipps für die Einordnung in Ihrem Unternehmen.