Der bestehende Eintrag Nr. 51 des Anhang XVII der REACH Verordnung für die Verwendung bestimmter Weichmacher (Phthalate), u.a. in Spielzeug und Babyartikeln, wurde mit Verordnung (EU) 2018/2005 geändert.
Am 1. Mai 2020 tritt die sogenannte 13. ATP zur Anpassung des Anh. VI der CLP Verordnung (harmonisiert eingestufte Stoffe) unter der Nummer L 251 in Kraft.
Die Änderung betrifft Kleidung, Textilien und Schuhe, wenn diese CMR (cancerogen-mutagen-reproduktionstoxisch) Stoffe enthalten. Deadline für die Umsetzung ist der 01.11.2020.