Die neue Verpackungsverordnung PPWR, die Packaging and Packaging Waste Regulation, bringt neue Anforderungen an Nachhaltigkeit, Etikettierung, Kennzeichnung und Information von Verpackungen mit sich. Ein zentrales Element ist die Konformitätserklärung, weitere Anforderungen folgen.
Die konkreten Pflichten für Unternehmen hängen von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette sowie von der Verpackungsart ab. Verschiedene Wirtschaftsakteure müssen daher unterschiedliche Maßnahmen umsetzen, um rechtkonform zu agieren.
Um die Anforderungen der PPWR richtig einordnen zu können, reicht ein allgemeiner Blick auf „Verpackungen“ nicht aus.
Denn die PPWR verpflichtet nicht alle Unternehmen in gleicher Weise. Vielmehr hängen die Pflichten davon ab, ob ein Unternehmen Verpackungen erzeugt, importiert, vertreibt, als Fulfilment-Dienstleister tätig ist oder als Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung gilt.
Zudem unterscheidet die PPWR verschiedene Verpackungsarten, darunter Service-, Primärproduktions-, Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen. Diese Einordnung bestimmt, welche Anforderungen im Einzelfall gelten und ob zusätzliche Pflichten entstehen.
Mit dem Anwendungsbeginn am 12. August 2026 greifen erste Regelungen zur Konformität von Verpackungen. Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der PPWR durch eine Konformitätserklärung nachgewiesen ist.
Erzeuger sind damit verpflichtet, für jede einzelne Verpackungsart nachvollziehbare Nachweise zur Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit bereitzustellen.
Wichtig: Der Begriff „Erzeuger“ ist in der PPWR (Artikel 3 Nr. 13) spezifisch definiert und weicht vom allgemeinen Sprachgebrauch ab. Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob sie im Sinne der Verordnung als Erzeuger gelten.
Konkret zählen zu den Anforderungen der Konformitätserklärung unter anderem:
Aus der Konformitätserklärung muss hervorgehen, dass die Erfüllung der festgelegten Anforderungen nachgewiesen wurde. Der Aufbau der Erklärung ist in Anhang VIII der PPWR vorgegeben. Darüber hinaus muss die Erklärung aktuell gehalten und in der jeweiligen Landessprache bereitgestellt werden, in der die Verpackung in Verkehr gebracht wird.
Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Erzeuger die Verantwortung dafür, dass die Verpackungen den Anforderungen genügen. Daraus ergeben sich auch konkrete Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten. Die Konformitätserklärung muss zusammen mit der technischen Dokumentation fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden. Importeure müssen eine Kopie für denselben Zeitraum bereithalten.
Die Konformitätserklärung gehört damit zu den ersten praktischen Aufgaben, die Unternehmen angehen sollten. Gleichzeitig ist die PPWR nicht mit einem einzigen Stichtag erledigt. Viele Anforderungen greifen erst zu späteren Zeitpunkten und sollten dennoch frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Weitere Anforderungen greifen gestaffelt:
Aus diesen gestaffelten Fristen ergibt sich für Unternehmen vor allem eine Aufgabe: Sie sollten jetzt klären, welche Anforderungen sie bereits zum Anwendungsbeginn erfüllen müssen und welche Themen in den kommenden Jahren vorbereitet werden sollten.
Vera Töpfer | Health-Safety-Environment
Bis zum 12. August 2026 sollten Unternehmen ihre Rolle in der Lieferkette nach PPWR klären, ihre Verpackungen systematisch erfassen und die erforderlichen Nachweise vorbereiten. Besonders wichtig sind vor allem für Erzeuger Stoffinformationen, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung sowie mögliche Registierungspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. So lässt sich frühzeitig prüfen, ob Verpackungen ab dem Anwendungsbeginn weiterhin konform in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden können.
Gern unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen der PPWR einzuordnen, relevante Pflichten zu identifizieren und die nächsten Schritte vorzubereiten, z. B. die Klärung von Rollen, Verpackungsarten, Nachweispflichten und Informationsanforderungen.
Wir führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich. Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.
Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!
Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.
Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!