Umweltschutz

Novelle der TRGS 510

Am 14.12.2020 wurde auf der Homepage der BAUA der Entwurf der neuen TRGS 510 zur Gefahrstofflagerung veröffentlicht. Die TRGS 510 wurde bezüglich ihrer Struktur und inhaltlicher Vorgaben überarbeitet.

3 Min.

23.12.2020

Neue Fassung TRGS 510 kommt

Auf der BAUA-Homepage steht die neue Fassung der TRGS 510 im ENTWURF zur Verfügung. Das ist die Version, die auch im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBL) veröffentlicht wird. Da diese Fassung erst nach der Veröffentlichung verbindlich sein wird, trägt sie noch den Zusatz „Entwurf“.

Was ändert sich?

Überblick der wesentlichen Änderungen und Anpassungen (keine abschließende Aufzählung):

  • Neue Struktur und Gliederung: 13 Kapitel mit 2 Anhängen
  • Die alten Bezüge zu den R-Sätzen sind herausgenommen
  • Die technischen Anforderungen aus den bisherigen Anhängen sind in die jeweiligen Fachkapitel gewandert
  • Das Thema Zusammenlagerung wird nun in Kapitel 13 behandelt
  • Die Gefahrenhinweise H206, H207, H208 (desensibilisierte explosive Gefahrstoffe) und H229 (Behälter steht unter Druck, kann bei Erwärmung bersten) wurden aufgenommen.
  • Stoffe und Gemische, mit den Gefahrenhinweisen H360, H360F, H360D und H360FD (reproduktionstoxische Gefahrstoffe) und akut toxische Gase wurden im Geltungsbereich ergänzt.
  • Neben der Bereitstellung (24h-Regel) wurde der Begriff Bereithalten genauer definiert: „das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird“ (Kapitel 1, Absatz 2, Ziffer 2)
  • Das Instrument der Gefährdungsbeurteilung wird gestärkt und hervorgehoben zur Behandlung und Lösung nicht eindeutiger Situationen
  • Der Abschnitt 13 enthält jetzt die Trenntabelle, die optisch anders aufgebaut ist. In der ersten Spalte fehlen die Bezeichnungen der Lagerklassen, sie sind nur noch mit der Nummer aufgeführt

Peter Duschek | Experte im Bereich Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

Es sind keine grundlegenden Änderungen vorgenommen worden, die alles ändern würden. Da die neue TRGS 510 ab nächsten Jahr den Stand der Lagertechnik für Gefahrstoffe beschreibt, hat es auf bestehende Läger folgende Auswirkungen: es sind keine Anpassungsfristen genannt. Sobald Sie jedoch Ihr Lager ändern wollen, wird für die Bewertung der Änderung die neue Fassung zu Grunde gelegt.

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