Umweltschutz

TA-Luft-Entwurf 2020 liegt vor – Novellierung voraussichtlich 2021

Eine Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) wurde bereits mehrfach angekündigt bzw. seit Längerem erwartet. Auch durch den Corona-Ausbruch hat sich die angekündigte Novellierung erneut verschoben. Mittlerweile sind jedoch auf Basis des Referentenentwurfs 03/2018 die wesentlichen Diskussionen mit den Industrieverbänden geführt worden.

3 Min.

28.07.2020
Rauch aus Industrieanlagen

Entwurf der TA Luft 2020 liegt vor

Für das parlamentarische Verfahren liegt nun ein TA-Luft-Entwurf vom März 2020 vor, der aber (coronabedingt) nicht mehr vollständig verteilt wurde. Es wird teilweise umfangreiche Änderungen geben, die die Betriebe im Rahmen von Neu- oder Änderungsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) berücksichtigen müssen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass für nicht-genehmigungsbedürftige Betriebe Anforderungen aus der neuen TA Luft abgeleitet werden.

Wesentliche Änderungen

Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen (keine abschließende Aufzählung):

  • Zur Bewertung und Regulierung der Geruchsimmissionen wird bundesweit die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) in die TA Luft integriert
  • BVT-Schlussfolgerungen werden aufgenommen
  • Vollzugsempfehlungen der Länder (LAI – Länderarbeitsausschuss Immissionsschutz) werden in die TA Luft eingegliedert
  • Die aktuelle Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlagen aus der 4. BImSchV wird in die Einzelfallregelungen überführt
  • Anpassungen an die Sprachregelungen und Vorgaben der CLP-Verordnung werden vorgenommen
  • Die sogenannte „Gesamtzusatzbelastung“ wird definiert. Sie errechnet sich grundsätzlich aus der bestehenden Belastung und der Belastung aus der zu ändernden Anlage. Diese wird dann hinsichtlich der Begrenzungen und Auflagen nach TA Luft bewertet
  • Das Thema Energieeffizienz findet nun besondere Beachtung in der TA Luft und damit bei der Beurteilung von Genehmigungsanträgen
  • Für Feuerungsanlagen wird es neben der 1.,13. und der 44. BImSchV, je nach Anlagentyp, zumindest bis 2025 auch noch Anforderungen aus der neuen TA Luft geben
  • Messauflagen bleiben im Drei-Jahresrhythmus, jedoch müssen IED-Anlagen eine jährliche Messung (!) durchführen
  • Sanierungen bzw. technische Anpassungen sollen innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten durchgeführt werden
  • Neu aufgenommen in die TA Luft sind Vorgaben zur Prüfung der Betriebsorganisation (§ 52b BImSchG)

Peter Duschek | Experte für Health-Safety-Environment

Unsere Empfehlung

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