Umweltschutz

Bericht der Regierung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie

Am 30.09.2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Dokument mit dem Namen „Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 21 Absätze 2 und 5 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen“ und nahm somit Stellung zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie in deutsches Recht. Nachfolgend sind einige Zahlen und Fakten zusammengetragen.

3 Min.

18.05.2020

Störfallbetriebe in Deutschland

Dem Bericht ist zu entnehmen, dass es deutschlandweit 3.655 Betriebe gibt, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen. Davon sind 2.502 Betriebsbereiche der unteren Klasse und 1.153 Betriebsbereiche der oberen Klasse.

Die meisten Betriebsbereiche der unteren Klasse befinden sich in Niedersachsen (668), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (321) und Bayern (290). Betriebsbereiche der oberen Klasse sind am häufigsten vertreten in Nordrhein-Westfalen (309), gefolgt von Bayern (136) und Niedersachsen (128).

Sicherheitsberichte vorhanden?

Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse stehen nach § 9 der Störfall-Verordnung in der Pflicht den zuständigen Behörden einen Sicherheitsbericht vorzulegen und diesen spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Von den 1.153 Betrieben haben deutschlandweit lediglich 8 Betriebe keinen Sicherheitsbericht vorgelegt. 137 Betriebe haben dagegen ihre Sicherheitsberichte in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 11,9 %.

Interner Alarm- und Gefahrenabwehrplan?

Gemäß § 10 der Störfall-Verordnung sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse verpflichtet, interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu erstellen. Dem Bericht zufolge haben insgesamt 7 Betriebe keine internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorgelegt.

Informationen öffentlich zugänglich machen

Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, sind gemäß § 8a bzw. § 11 in der Pflicht der Öffentlichkeit Informationen ständig zugänglich zu machen. Welche Informationen das sind, kann dem Anhang V der Störfall-Verordnung entnommen werden. Von den insgesamt 3.655 Betriebsbereichen sind 826 ihrer Pflicht nicht nachgegangen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 22,6 %. Auffällig daran ist, dass 415 der 826 Betriebsbereiche in Niedersachsen sind (50,2 %). Bezogen auf alle 796 Störfallbetriebe in Niedersachsen haben demnach 52,1 % der Betriebe Informationen nicht öffentlich zugänglich gemacht.

Sylvia Häfeli| Recht

Unsere Empfehlung

Betreiber von Störfallbetrieben sollten ihre Pflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen. Je nach Schwere der Verstöße können Bußgelder verhängt ein Verbot der Weiterführung ausgesprochen oder im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen angeordnet werden. Damit es nicht soweit kommt, ist es ratsam, rechtzeitig den Forderungen nachzukommen. Bei Fragen oder Problemen kontaktieren Sie uns gern.

Für Ihre Compliance in Sachen Anlagensicherheit und Genehmigungsmanagement ist es unumgänglich stehts auf dem neuesten Stand zu sein. Gern sind wir in allen Belangen rund um dieses Thema Ihr verlässlicher Partner. So erstellen wir Ihnen beispielsweise umfassende Sicherheitskonzepte, in denen wir alle Belange der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge berücksichtigen. Egal ob klassischer Sicherheitsbericht, betriebliche Gefahrenabwehrpläne, Notfallmanagement oder Konzepte zum Brand- und Explosionsschutz. Genauso führen wir jährliche Audits durch, prüfen Änderungen an Ihren Anlagen oder Neuplanungen auf Genehmigungs- oder Anzeigepflicht. Und natürlich stellen wir Ihnen bei Bedarf auch einen externen Störfallbeauftragten.

Unser Beratungsansatz

Wir  führen Sie sicheren Schrittes durch die komplexen chemikalienrechtlichen Bestimmungen. Zuverlässig, professionell und persönlich.  Am Ende stehen pragmatische Lösungen, die Bestand haben.

Rund um Sicherheitsdatenblätter

Mit unserem Service garantieren wir, dass Ihre chemischen Produkte stets die erforderlichen und aktuellen Sicherheitsdatenblätter besitzen. Egal welche Anliegen Sie zu Sicherheitsdatenblättern haben, wir bieten Ihnen die passende Antwort und Unterstützung.

Regulatorik von Chemikalien

Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Vermarktung Ihrer Produkte und übernehmen komplexe Registrierungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Chemikalienregulatorik. Selbst bei kniffligen Fragen haben Sie mit uns einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Health-Safety-Environment-Management

Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Lösungen für umfassenden Umwelt- und Arbeitsschutz! Von Genehmigungsverfahren über externe Beauftragte bis hin zu Lagerkonzepten und Audits bieten wir individuelle Beratung und Unterstützung. Erfahren Sie mehr über unsere fachbereichsübergreifenden Lösungen!

Beratung zum Thema Gefahrgut

Profitieren Sie von unserem Fachwissen in der Beförderung aller Verkehrsträger, Umschlag und Lagerung von Gefahrgut. Wir stellen den externen Gefahrgutbeauftragten, beraten zu Lithiumbatterien und führen deutschlandweit Schulungen durch. Setzen Sie auf Qualität – auch bei Ihrer 24h-Notrufnummer.

News und Wissen

Unsere Newsletter und Fachartikel bieten Ihnen aktuelle Nachrichten, spannende Geschichten und fundierte Einblicke in verschiedenste Themenbereiche. Entdecken Sie Neues, erweitern Sie Ihren Horizont, bleiben Sie stets mit uns informiert!

Nach oben
Julia Hunke - Blog

Ihre Ansprechpartnerin

Julia Hunke

Sie haben offene Fragen? Sprechen Sie mich an!

Telefon: +49 40 555 546 300
E-Mail: blog.helpline@umco.de