Dem Bericht ist zu entnehmen, dass es deutschlandweit 3.655 Betriebe gibt, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen. Davon sind 2.502 Betriebsbereiche der unteren Klasse und 1.153 Betriebsbereiche der oberen Klasse.
Die meisten Betriebsbereiche der unteren Klasse befinden sich in Niedersachsen (668), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (321) und Bayern (290). Betriebsbereiche der oberen Klasse sind am häufigsten vertreten in Nordrhein-Westfalen (309), gefolgt von Bayern (136) und Niedersachsen (128).
Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse stehen nach § 9 der Störfall-Verordnung in der Pflicht den zuständigen Behörden einen Sicherheitsbericht vorzulegen und diesen spätestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Von den 1.153 Betrieben haben deutschlandweit lediglich 8 Betriebe keinen Sicherheitsbericht vorgelegt. 137 Betriebe haben dagegen ihre Sicherheitsberichte in den vergangenen fünf Jahren nicht aktualisiert. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 11,9 %.
Gemäß § 10 der Störfall-Verordnung sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse verpflichtet, interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne zu erstellen. Dem Bericht zufolge haben insgesamt 7 Betriebe keine internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorgelegt.
Betriebe, die der Störfall-Verordnung unterliegen, sind gemäß § 8a bzw. § 11 in der Pflicht der Öffentlichkeit Informationen ständig zugänglich zu machen. Welche Informationen das sind, kann dem Anhang V der Störfall-Verordnung entnommen werden. Von den insgesamt 3.655 Betriebsbereichen sind 826 ihrer Pflicht nicht nachgegangen. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 22,6 %. Auffällig daran ist, dass 415 der 826 Betriebsbereiche in Niedersachsen sind (50,2 %). Bezogen auf alle 796 Störfallbetriebe in Niedersachsen haben demnach 52,1 % der Betriebe Informationen nicht öffentlich zugänglich gemacht.
Sylvia Häfeli| Recht
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