TA-Luft-Entwurf 2020 liegt vor – Novellierung voraussichtlich 2021

Umweltschutz
Compliance

Mittlerer Abstand

Peter Duschek, SHE-Management, Geschäftsleitung, UMCO-Hamburg − veröffentlicht am 28. Juli 2020

Mittlerer Abstand

Eine Novellierung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) wurde bereits mehrfach angekündigt bzw. seit Längerem erwartet. Auch durch den Corona-Ausbruch hat sich die angekündigte Novellierung erneut verschoben. Mittlerweile sind jedoch auf Basis des Referentenentwurfs 03/2018 die wesentlichen Diskussionen mit den Industrieverbänden geführt worden.

TA-Luft-Entwurf 2020 liegt vor – Novellierung voraussichtlich 2021

Entwurf der TA Luft 2020 liegt vor

Für das parlamentarische Verfahren liegt nun ein TA-Luft-Entwurf vom März 2020 vor, der aber (coronabedingt) nicht mehr vollständig verteilt wurde. Es wird teilweise umfangreiche Änderungen geben, die die Betriebe im Rahmen von Neu- oder Änderungsgenehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) berücksichtigen müssen. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass für nicht-genehmigungsbedürftige Betriebe Anforderungen aus der neuen TA Luft abgeleitet werden.

Wesentliche Änderungen

Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorgenommen (keine abschließende Aufzählung):

  • Zur Bewertung und Regulierung der Geruchsimmissionen wird bundesweit die GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie) in die TA Luft integriert
  • BVT-Schlussfolgerungen werden aufgenommen
  • Vollzugsempfehlungen der Länder (LAI – Länderarbeitsausschuss Immissionsschutz) werden in die TA Luft eingegliedert
  • Die aktuelle Gliederung der genehmigungsbedürftigen Anlagen aus der 4. BImSchV wird in die Einzelfallregelungen überführt
  • Anpassungen an die Sprachregelungen und Vorgaben der CLP-Verordnung werden vorgenommen
  • Die sogenannte „Gesamtzusatzbelastung“ wird definiert. Sie errechnet sich grundsätzlich aus der bestehenden Belastung und der Belastung aus der zu ändernden Anlage. Diese wird dann hinsichtlich der Begrenzungen und Auflagen nach TA Luft bewertet
  • Das Thema Energieeffizienz findet nun besondere Beachtung in der TA Luft und damit bei der Beurteilung von Genehmigungsanträgen
  • Für Feuerungsanlagen wird es neben der 1.,13. und der 44. BImSchV, je nach Anlagentyp, zumindest bis 2025 auch noch Anforderungen aus der neuen TA Luft geben
  • Messauflagen bleiben im Drei-Jahresrhythmus, jedoch müssen IED-Anlagen eine jährliche Messung (!) durchführen
  • Sanierungen bzw. technische Anpassungen sollen innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten durchgeführt werden
  • Neu aufgenommen in die TA Luft sind Vorgaben zur Prüfung der Betriebsorganisation (§ 52b BImSchG)

Empfehlung

In den nächsten Jahren werden auf BImSchG-Betriebe verschärfte Anforderungen zukommen. Dies kann beispielsweise Emissionsgrenzwerte, wie Geruchsbegrenzungen, betreffen. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden und informieren Sie ich über mögliche Anforderungsänderungen für Ihren Betrieb. Behalten Sie das parlamentarische Verfahren im Auge und seien Sie bereit Maßnahmen zu ergreifen.

In unserem Blog werden wir Sie natürlich auch informieren, sobald es Neuigkeiten rund um die TA Luft gibt.

Unsere Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten rechtlichen Anforderungen im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie bei Themen wie Gefahrgut. Sei es durch den Aufbau eines nachhaltigen Rechtskatasters oder eine umfassende Beratung, in der wir Ihnen mögliche Auswirkungen auf Ihren Betrieb sowie zweckmäßige Handlungsempfehlungen aufzeigen. Selbstverständlich beraten wir Sie nach der Verabschiedung auch im Hinblick auf die Änderungen, die sich für Sie aus dem Inkrafttreten der TA Luft ergeben. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail.

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TA-Luft-Entwurf 2020 liegt vor – Novellierung voraussichtlich 2021 (Compliance)

07/20: Die Novelle der TA Luft konkretisiert sich immer mehr. Die wesentlichen Diskussionen des BMU mit den Verbänden sind geführt und es ist sehr sicher, dass es im Jahr 2021 eine neue TA Luft geben wird.

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