Die neue EU-Chemikalienstrategie − Der Rechtsrahmen, die Wissensbasis und ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement

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Kayla Dittmer und Julia Mikolon, REACH, UMCO-Hamburg – veröffentlicht am 17. Mai 2021

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 die mit Spannung erwartete, neue EU-Chemikalienstrategie veröffentlicht. Der erste und zweite Teil der Strategie wurden in früheren Blog-Artikeln behandelt. Die Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens sowie der Aufbau einer umfassenden Wissensbasis über Chemikalien und das Vorbild für ein weltweites verantwortungsvolles Chemikalienmanagement werden hier zusammengefasst.

Die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit soll die Chemikalienregulierung in der EU sicherer und nachhaltiger gestalten.

Die fünf Teile der Strategie

Die von der Europäischen Kommission (EC) vorgeschlagene chemische Strategie gliedert sich in fünf Teile:

  • innovative Lösungen für sichere und nachhaltige Chemikalien in der EU,
  • stärkerer EU-Rechtsrahmen zur Bewältigung dringender Umwelt- und Gesundheitsprobleme,
  • Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens,
  • Aufbau einer umfassende Wissensbasis über Chemikalien und
  • Vorbild für ein weltweites verantwortungsvolles Chemikalienmanagement.

 

Der erste Punkt der chemischen Strategie zeigt die Ziele der Strategie auf, nämlich den Schutz der Gesundheit der EU-Bürger sowie den Schutz der Umwelt. Im zweiten Teil werden Ideen für den rechtlichen Rahmen vorgestellt, um die Ziele der Strategie sicherzustellen. Die Rechtsrahmen sollen zur flexiblen und effizienten Funktionsweise vereinfacht und synchronisiert werden. Der Aufbau der Wissensbasis über Chemikalien soll transparenter und zugänglicher sein. Letztlich soll die EU als Vorbild für ein verantwortungsvolles internationales Chemikalienmanagement dienen.

 

 

Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens

Das Chemikalienrecht in der EU ist derzeit funktionsfähig und umfassend, kann jedoch aufgrund seiner Komplexität die Fähigkeit des Rechtsrahmens einschränken, effizient und schnell die künftige Chemikalienproduktion zu regulieren, die von Jahr zu Jahr wächst. Die Europäische Kommission (EC) ist der Ansicht, dass durch die Vereinfachung und Konsolidierung des Rechtsrahmens die chemische Gesetzgebung ihr volles Potenzial entfalten kann. Das Konzept „Ein Stoff, eine Bewertung“ soll nach Angaben der EC weiterentwickelt werden. Die chemischen Bewertungen im Rahmen dieses Konzepts sollen einfacher und durchsichtiger sein und die Substanzen werden nach Gruppen ähnlicher Strukturen oder Funktionen und nicht einzeln reguliert. Darüber hinaus sollen die chemischen Sicherheitsbewertungen synchronisiert und transparent durchgeführt werden. So können Informationen, die aus der Pflanzenschutz- oder Biozid-Verordnung kommen, auch für REACh genutzt werden. Ein enges Zusammenarbeiten außerhalb der unterschiedlichen Verordnungen kann allen Seiten viel Zeit und Unklarheiten ersparen. Auch die Industrie begrüßt also diese Vorschläge der EU-Kommission.

Um einen Überblick über die Initiativen zu erhalten und koordiniertes Handeln zu gewährleisten, wird ein einziges „Public Activities Coordination Tool“ (Instrument zur Koordinierung öffentlicher Tätigkeiten) vorgeschlagen.

Die EC strebt eine Nulltoleranz gegenüber Verstößen an. Durch den Widerruf von Registrierungsnummern sollen Konzepte wie „Keine Daten, kein Markt“ und das Verursacherprinzip bei Nichteinhaltung gestärkt werden. Erreicht werden sollen damit Bereiche mit hohem Risiko der Nichteinhaltung wie beispielsweise Online-Shopping und Importartikel. Um dies durchzusetzen, möchte die EC die Marktüberwachung und die digitalen Instrumente verstärken und einheitliche Kontrollbedingungen und -häufigkeiten für bestimmte Produkte festlegen. Das entspricht dem Wunsch vieler Firmen, die ihren Pflichten nachkommen. Ihnen entsteht durch die hohen Kosten zur Einhaltung der Pflichten ein wirtschaftlicher Nachteil. Durch fehlende Kontrollen seitens der Behörden, drohen Firmen, die sich nicht an die Verpflichtungen halten, keine Strafen oder sonstige Repressalien. Aus diesem Grund ist der Ruf aus der Industrie laut, dass hier von Behördenseite mehr geprüft und Chancengleichheit geschaffen wird.

Eine umfassende Wissensbasis über Chemikalien

Angesichts der großen Anzahl der in Europa produzierten Chemikalien ist es schwierig, alle möglichen gefährlichen Substanzen zu identifizieren. Das Wissen über Chemikalien ist fragmentiert und es fehlt eine umfassende Informationsbasis zu allen Substanzen. Daher soll das REACh-Bewertungsverfahren gestärkt und dazu eine möglichst offene Datenplattform eingerichtet werden.

Des Weiteren soll die REACh-Registrierungspflicht auf Polymere ausgeweitet werden. Bisher müssen Polymere nicht registriert werden, sondern nur die Monomere aus denen sie bestehen. Darüber hinaus möchte die EC die REACh-Informationsanforderungen an die Stoffe ändern, die kritische Gefährdungs- und krebserzeugende Eigenschaften besitzen, um diese unabhängig von der Menge zu identifizieren und zu regulieren.

Die Kommission beabsichtigt, die Forschungs- und Innovationsagenda für Chemikalien festzulegen und zu aktualisieren, um die Abhängigkeit von Tierversuchen zu verringern. Finanzielle Unterstützung für Biomonitoring-Kapazitäten für Mensch und Umwelt ist vorgesehen und es soll ein Frühwarn- und Aktionssystem für Chemikalien entwickelt werden.

Vorbild für ein weltweites verantwortungsvolles Chemikalien

Es wird erwartet, dass die chemische Industrie in den kommenden Jahren weiterwächst, was neue Möglichkeiten eröffnet, aber auch ein erhöhtes Risiko aufgrund von Umweltverschmutzung und gefährlichen Chemikalien mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hält die EC die internationale Zusammenarbeit für wichtig und betrachtet die EU als Vorreiter, wenn es darum geht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Die globale Governance ist nach wie vor äußerst fragmentiert, insbesondere im Fall des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UN GHS), das in etwa 120 Ländern noch nicht umgesetzt wurde. Daher beabsichtigt die Kommission, das GHS der Vereinten Nationen als das wichtigste Mittel zur internationalen Identifizierung chemischer Gefahren zu fördern.

Die Ziele des Chemikalienmanagements der Agenda für nachhaltige Entwicklung sollen bis 2030 in der EU erreicht werden. Somit soll die EU eine führende Rolle bei der Förderung bestehender internationaler Instrumente spielen. Die EU soll mit gutem Beispiel vorangehen, indem sichergestellt wird, dass gefährliche Chemikalien, die in der EU verboten sind, nicht für den Export hergestellt werden.

Weitere Informationen

Empfehlung

Sollten die Vorschläge der neue Chemikalienstrategie verwirklicht werden, werden die Effekte weitreichend sein, denn die Strategie richtet sich an eine Vielzahl von Sektoren. Daher empfehlen wir, sich jetzt schon Gedanken darüber zu machen, wie die Strategie das eigene Unternehmen betreffen könnte und welche Lösungen es geben kann.

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Abstrakt

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05/21: Die neue EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Rahmen des Green Deals wurde am 14. Oktober 2020 veröffentlicht. Die Strategie ist in fünf Teile gegliedert, die zusammen die Chemikalienregulierung in der EU sicherer und nachhaltiger gestalten sollen. Dieser Beitrag umfasst die letzten drei Punkte der Chemikalienstrategie.

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